Außer Kraft
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https://dejure.org/gesetze/OEG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ OEG (https://dejure.org/gesetze/OEG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ OEG
__paste_bez____paste_norm__ Opferentschädigungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/OEG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Opferentschädigungsgesetz
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§ 10
Übergangsvorschriften

1Dieses Gesetz gilt für Ansprüche aus Taten, die nach seinem Inkrafttreten begangen worden sind. 2§ 1 Absatz 8 gilt für Ansprüche aus Taten, die nach dem 9. Juni 2021 begangen wurden. 3Darüber hinaus gelten die §§ 1 bis 7 mit Ausnahme des § 3a für Ansprüche aus Taten, die in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 15. Mai 1976 begangen worden sind, nach Maßgabe der §§ 10a und 10c. 4In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gilt dieses Gesetz für Ansprüche aus Taten, die nach dem 2. Oktober 1990 begangen worden sind. 5Darüber hinaus gelten die §§ 1 bis 7 mit Ausnahme des § 3a für Ansprüche aus Taten, die in dem in Satz 4 genannten Gebiet in der Zeit vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 begangen worden sind, nach Maßgabe der §§ 10a und 10c. 6In den Fällen des § 3a gilt dieses Gesetz erst für Ansprüche aus Taten, die nach dem 30. Juni 2009 begangen worden sind.

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Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts vom 06.06.2023 (BGBl. I Nr. 146), in Kraft getreten am 10.06.2021 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
10.06.2021
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts06.06.2023BGBl. I Nr. 146
01.07.2018
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts12.12.2019BGBl. I S. 2652
01.07.2011
Änderung
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Änderung
Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften20.06.2011BGBl. I S. 1114

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