Pfandbriefgesetz

   Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über die Pfandbriefemission (§§ 4 - 11)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 9

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 20.03.2009 (BGBl. I S. 607) mit Wirkung vom 26.03.2009 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassung

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
26.03.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts20.03.2009BGBl. I S. 607

Querverweise

Auf § 9 PfandBG verweisen folgende Vorschriften:

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