Hier: SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Zur aktuellen Fassung von § 85 SGB IX. Synopse

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -

   Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160)   
   Kapitel 4 - Kündigungsschutz (§§ 85 - 92)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 85
Erfordernis der Zustimmung

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.

Rechtsprechung zu § 85 SGB IX a.F.

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