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https://dejure.org/gesetze/VkVO/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ VkVO (https://dejure.org/gesetze/VkVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ VkVO
__paste_bez____paste_norm__ Verkaufsstättenverordnung (https://dejure.org/gesetze/VkVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Verkaufsstättenverordnung
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§ 22
Lage der Verkaufsräume

1Verkaufsräume, ausgenommen Gaststätten, dürfen mit ihrem Fußboden nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegen. 2Verkaufsräume dürfen mit ihrem Fußboden im Mittel nicht mehr als 5 m unter der Geländeoberfläche liegen.

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