Waffengesetz
| Abschnitt 2 - Umgang mit Waffen oder Munition (§§ 4 - 42c) |
| Unterabschnitt 1 - Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse (§§ 4 - 9) |
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
glaubhaft gemacht sind.
Fassung aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 17.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 25.07.2009 | Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes | 17.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 8 WaffG
267 Entscheidungen zu § 8 WaffG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 26.02.2026 - 24 B 25.1740
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zweite Kurzwaffe für Jäger, keine ...
Zum selben Verfahren:
- VG Würzburg, 17.03.2025 - W 9 K 24.1328
Bedürfnisprinzip, Bedürfnisprüfung, Freistellung, Jäger, Sportschütze, ...
- VG Würzburg, 17.03.2025 - W 9 K 24.1328
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 2448/20
Waffenerwerb von Jägern
- VG Freiburg, 12.12.2018 - 2 K 10256/17
Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Waffen- und Munitionssachverständiger; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines ...
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
- OVG Sachsen, 20.04.2026 - 3 A 474/25
Unzuverlässigkeit; Widerruf; Waffenschein; auf Waffenlauf mit Magnet montierte ...
- VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
- VG Osnabrück, 01.06.2023 - 4 A 8/23
Altbesitz; Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz; Pfeilabschussgerät; ...
- VG Freiburg, 01.07.2020 - 1 K 2730/19
Anerkenntnisurteil im Anfechtungsprozess - Überprüfung der waffenrechtlichen ...
Querverweise
Auf § 8 WaffG verweisen folgende Vorschriften:
- Waffengesetz (WaffG)
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse
- § 4 (Voraussetzungen für eine Erlaubnis)
- Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- § 20 (Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls)
- Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- § 28a (Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung)