Zivilprozessordnung

   Buch 6 - Musterfeststellungsverfahren (§§ 606 - 687)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§§ 615 bis 687

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage vom 12.07.2018 (BGBl. I S. 1151), in Kraft getreten am 01.11.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.11.2018Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage12.07.2018BGBl. I S. 1151
01.09.2009Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)17.12.2008BGBl. I S. 2586
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