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   OLG München, 08.12.1995 - 10 U 4713/95   

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OLG München, 08.12.1995 - 10 U 4713/95 (https://dejure.org/1995,9747)
OLG München, Entscheidung vom 08.12.1995 - 10 U 4713/95 (https://dejure.org/1995,9747)
OLG München, Entscheidung vom 08. Dezember 1995 - 10 U 4713/95 (https://dejure.org/1995,9747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 199
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    (2) Fern lag grundsätzlich auch die Gefahr einer Selbstentzündung der Anhänger (vgl. OLG München, NZV 1996, 199, 200).
  • LG Paderborn, 11.01.2012 - 3 O 170/11

    Auslegung des Merkmals beim Betrieb i.S.d. § 7 StVG im Rahmen des

    Vielmehr muss ein Zusammenhang mittels einer am Schutzzweck der Norm orientierten wertenden Betrachtung beurteilt werden (OLG München NZV 1996, 199).

    Bei einem Brand von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bedeutet dies regelmäßig, dass dem Brandereignis ein Betriebsvorgang vorausgehen muss, der den Brand zumindest mit verursacht hat (OLG Saarbrücken VRS 99, 104: Brand durch Betätigung von Fahrzeugeinrichtungen; OVG Koblenz NVwZ-RR 2001, 382: Selbstanzündung infolge vorausgegangener Fahrt; OLG München NZV 1996, 199: Brand eines Kfz in privater Tiefgarage).

    So existiert auch angesichts des heutigen Standes der Technik kein Erfahrungssatz dahingehend, dass jemand ohne besondere Anhaltspunkte damit rechnen müsse, dass die Benzinleitung eines Pkw durch Alterung des Materials oder durch zufällige mechanische Beschädigung undicht geworden ist (s. OLG Nürnberg NZV 1997, 482; OLG München NZV 1996, 199, 200).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - 1 U 105/09

    Garagenbrand durch geparktes Fahrzeug

    Zwar wird in der Rechtsprechung vereinzelt die Auffassung vertreten, dass der Betrieb eines Fahrzeuges beendet sei, wenn es an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs abgestellt werde (OLG München NZV 1996, 199: private Tiefgarage; OLG Nürnberg NZV 1997, 482; OLG Hamm NZV 1999, 469; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2318; AG Ulm NJW-RR 2005, 972).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2010 - 1 U 6/10

    Merkmal "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG ist bei

    aa) Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der Betrieb eines Fahrzeuges sei beendet, wenn es an einem Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrs abgestellt werde (OLG München NZV 1996, 199; OLG Nürnberg NZV 1997, 482; OLG Hamm NZV 1999, 469; OLG Karlsruhe NJW 2005, 2318).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2004 - 7 U 157/03

    Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter

    Eine Schadensverursachung durch ein Fahrzeug ist dem Betrieb des Fahrzeugs zuzuordnen, wenn sich im Schadensereignis die dem Kraftfahrzeug typischerweise innewohnende Gefährlichkeit verwirklicht hat (BGH NZV 1991, 387; OLG München NZV 2001, 510; NZV 1996, 199, 200; KG NZV 2002, 229; OLG Köln VM 1999, 77; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 7 StVG, Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 08.04.2014 - 1 U 1206/13

    Haftung des Kraftfahrzeughalters: Verletzung einer Person durch eine von einem

    Während das OLG Nürnberg (a.a.O; ähnlich auch OLG München, 8.12.1995, 10 U 4713/95 = NZV 1996, 199) deshalb eine Explosion, die durch Benzin ausgelöst wurde, das aus einem in einer Privatgarage geparkten PKW ausgelaufen war, nicht dem "Betrieb" dieses Fahrzeugs zurechnete, sieht das OLG Düsseldorf (15.6.2010, 1 U 105/09 = NZV 11, 195) das zumindest dort anders, wo ein Brand in einer Privatgarage durch den "infolge der Verwendung des Fahrzeugs als Transportmittel erhitzten Auspuff" ausgelöst wurde.
  • LG Saarbrücken, 23.01.2009 - 13 S 165/08
    1 StVG zu beschränken (OLG München NZV 1996, 199).
  • AG Ulm, 31.03.2005 - 3 C 29/05

    Halterhaftung: Fahrzeugbrand auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums

    Der Betrieb endet erst, wenn das Fahrzeug an einen Ort außerhalb des allgemeinen Verkehrsraums abgestellt wird (Janiszewski/Jagow/Burmann, Straßenverkehrsrecht, 18. Auflage, 2004, § 7 StVG, Rn.Nr. 9; OLG München, Urteil vom 08.12.1995 - 10 U 4713/95, NZV 1996, Seite 199 ff.).
  • LG Münster, 28.04.2005 - 14 O 40/05

    Verkehrssicherungspflicht - Voraussetzungen für die Annahme einer solchen

    (2) Fern lag grundsätzlich auch die Gefahr einer Selbstentzündung der Anhänger (vgl. OLG München, NZV 1996, 199, 200).
  • LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09

    Haftung des Fahrzeughalters: Beschädigung eines Pkw in Folge der Selbstentzündung

    a) Der Begriff des "Betriebs" iSd. § 7Abs. 1 StVG ist grundsätzlich weit zu fassen; er ist weder auf den Betrieb als nur maschinentechnischen Vorgang noch auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 1Abs. 1 StVG zu beschränken (OLG München, Urt. v. 08.12.1995 - 10 U 4713/95, NZV 1996, 199).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 331 O 331/06

    Sachbeschädigung durch den Brand eines Kraftfahrzeugs: Voraussetzungen für die

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