Rechtsprechung
LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anlageberatung: Haftung der Bank wegen fehlerhafter Aufklärung über das allgemeine Emittentenrisiko beim Erwerb von Indexzertifikaten (Lehman-Zertifikate)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ...
- Betriebs-Berater
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über das allgemeine Emittentenrisiko
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 398
Aufklärungspflichten einer Bank nach Übergabe einer Informationsbroschüre von über 150 Seiten mit allgemeinen Hinweisen zu Wertpapieren an den Anleger ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung; Aufklärungspflicht einer Bank über das allgemeine Emittentenrisiko nach ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lehmann-Zertifikate und die Haftung der Bank
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Aufklärung über allgemeines Emittentenrisiko bei Zertifikaten notwendig
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Aufklärungspflicht der beratenden Bank über das allgemeine Emittentenrisiko
- bank-kritik.de (Kurzinformation)
Hohes Pleiterisiko
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Aufklärung über allgemeines Emittentenrisiko bei Zertifikaten notwendig -
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
- OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 36/12
Papierfundstellen
- BB 2012, 330
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10
Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen …
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Insoweit gilt zugunsten des Zedenten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, die bereits dann eintritt, wenn eine fehlerhafte Beratung feststeht (BGH NJW 2011, 3231).Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).
- BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05
Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum …
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt.Die Bewertung und Empfehlung der Anlage muss ex ante betrachtet vertretbar sein (BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rn 49).
- BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10
Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Grundsätzlich ist damit im Rahmen eines Beratungsvertrages über die generelle Abhängigkeit der Rückzahlung des empfohlenen Zertifikats von der Bonität der Emittentin bzw. Garantiegeberin (sog. allgemeines Emittentenrisiko) aufzuklären (BGH ZIP 2011, 2246 Rn 27 f., zitiert nach Juris).
- OLG Düsseldorf, 16.12.2010 - 6 U 200/09
Beratungspflichten der Bank bei Kapitalanlagen in Indexzertifikaten der …
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Soweit in der Rechtsprechung (so etwa OLG Düsseldorf WM 2011, 399 Rn 76, zitiert nach Juris) bisweilen die Auffassung vertreten wird, dass solche allgemein gehaltenen Unterlagen, die dem Kunden zu einem früheren Zeitpunkt ohne Bezug zur konkreten Anlageberatung übergeben wurden, ein geeignetes Aufklärungsmittel darstellten und eine Aufklärung über die wesentlichen Produktrisiken der in einem späteren Beratungsgespräch empfohlenen Anlage entbehrlich machten, kann dem nicht gefolgt werden. - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Die Beklagte hat ihre Verpflichtung aus dem Anlageberatungsvertrag zur anleger- und objektgerechten Beratung (vgl. BGHZ 123, 126 Rn 14 ff., zitiert nach Juris; BGH NJW 2006, 2041 Rn 12, zitiert nach Juris) schuldhaft verletzt. - BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06
Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer …
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Durch die bloße Aushändigung eines Prospekts genügt die beratende Bank ihrer Pflicht zur objektgerechten Beratung nur dann, wenn der Prospekt dem Kunden so rechtzeitig vor der Zeichnung der Anlage übergeben wird, dass dieser ausreichend Zeit hat, den Prospekt zu lesen und dessen Inhalt zu erfassen (BGH NJW-RR 2007, 1692 Rn 9, zitiert nach Juris). - BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03
Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim …
Auszug aus LG Heidelberg, 17.01.2012 - 2 O 144/11
Die Kausalitätsvermutung bei Aufklärungspflichtverletzungen greift zwar dann nicht ein, wenn es nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gab, sondern eine gehörige Aufklärung beim Vertragspartner einen Entscheidungskonflikt ausgelöst hätte, weil es vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gab (BGHZ 160, 58 Rn 28, zitiert nach Juris; BGH NJW 2011, 3231 f.).
- OLG Karlsruhe, 17.07.2012 - 17 U 36/12
Kapitalanlageberatung: Erneuter Hinweis auf das allgemeine Emittentenrisiko bei …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 17. Januar 2012 - 2 O 144/11 - im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt abgeändert:.