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Gesetzgebung
   BGBl. I 1983 S. 1532   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12294
BGBl. I 1983 S. 1532 (https://dejure.org/1983,12294)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 24.12.1983, Seite 1532
  • Gesetz über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984)
  • vom 22.12.1983

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (441)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Rn. 41 Durch Art. 35 Abs. 1 des Gesetzes über Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Haushalte und zur Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung sowie über die Verlängerung der Investitionshilfeabgabe (Haushaltsbegleitgesetz 1984) vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) wurde den Absätzen 1 und 2 des Art. 2 § 2 2. HStruktG - mit Wirkung zum 1. Januar 1984 (vgl. Art. 39 des Haushaltsbegleitgesetzes 1984) - ein Absatz 3 angefügt, demzufolge § 55 BeamtVG bei den von Art. 2 § 1 Nr. 7 2. HStruktG Betroffenen mit der Maßgabe Anwendung fand, daß "einschließlich eines Ausgleichs nach Absatz 1 oder 2 ein Betrag in Höhe von mindestens 20 vom Hundert der Versorgungsbezüge neben den Renten zu belassen" war.
  • BSG, 19.04.2011 - B 13 R 79/09 R

    Anrechnungszeiten wegen Fachschulausbildung - Berücksichtigung während des …

    Im Zeitraum vom 1.10.1974 bis 31.12.1983 wurde durch den Bezug von Übergangsgeld durch einen "sonstigen Träger der Rehabilitation" und unter der Voraussetzung, dass für mindestens einen Monat Übergangsgeld gezahlt sein musste, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet (§ 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a Buchst c, Abs. 1a RVO = § 2 Abs. 1 Nr. 10a Buchst c, Abs. 1b Angestelltenversicherungsgesetz = § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst c, Abs. 1a Reichsknappschaftsgesetz jeweils idF des RehaAnglG; die genannten Vorschriften wurden mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20.12.1982, BGBl I 1857 dahingehend geändert, dass die Pflichtbeiträge nur noch zu Ausfallzeiten führten, und mit Wirkung vom 1.1.1984 durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22.12.1983, BGBl I 1532 vollends aufgehoben).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Rn. 17 Zu bedenken sei auch, daß die Eingangsbesoldung durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1532) für vier Jahre abgesenkt worden sei.

    Rn. 52 4. Aus der vom Bundesverfassungsgericht (Vorprüfungsausschuß) im Beschluß vom 15. Januar 1985 - 2 BvR 1148/84 - (…NVwZ 1985, S. 333) nicht beanstandeten Absenkung der Eingangsbesoldung durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1532) ergibt sich nichts anderes.

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