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Gesetzgebung
   BGBl. I 2007 S. 378   

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https://dejure.org/2007,45032
BGBl. I 2007 S. 378 (https://dejure.org/2007,45032)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 30.03.2007, Seite 378
  • Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz -GKV-WSG)
  • vom 26.03.2007

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) (G-SIG: 16019322)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (11)

  • 26.10.2006   BT   Die Linke plädiert für "Solidarische Bürgerversicherung"
  • 02.11.2006   BT   Voraussichtlich 26 Stunden Anhörung zur Gesundheitsreform
  • 06.11.2006   BT   Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wehrt sich gegen Reformen
  • 06.11.2006   BT   GKV erwarten Mehrausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro
  • 08.11.2006   BT   Private Krankenkassen warnen vor ihrem Aus
  • 13.11.2006   BT   "Neue Gebührenordnung beinhaltet unvorhersehbare Risiken"
  • 14.11.2006   BT   Massive Kritik am Gesundheitsfonds und am Zusatzbeitrag
  • 29.11.2006   BT   Beratungen zur Gesundheitsreform sollen Mitte Januar beendet sein
  • 17.01.2007   BT   Weitere Änderungen an der Gesundheitsreform geplant
  • 31.01.2007   BT   Weg für Gesundheitsreform ist frei
  • 01.02.2007   BT   Zuschuss an die Krankenversicherung steigt bis 2011 auf 7 Milliarden Euro
 
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Wird zitiert von ... (1426)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden …

    Inzwischen wirken die Festbeträge nach § 127 Abs. 4 SGB V idF des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) vom 26.3.2007 (BGBl I 378) beschränkend auf die Vergütungen im Rahmen der seit dem 1.4.2007 für die Hilfsmittelversorgung mit Leistungserbringern nach § 127 Abs. 1 bis 3 SGB V abzuschließenden Verträge, wonach "Preise höchstens bis zur Höhe des Festbetrags vereinbart werden" können, wenn für das Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt worden ist.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf …

    Die Zeitnähe wird in § 275 Abs. 1c S 2 SGB V (mWv 1.4.2007 eingefügt durch Art. 1 Nr. 185 Buchst a GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG - vom 26.3.2007, BGBl I 378) dahin präzisiert, dass die Prüfung spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der KK einzuleiten und durch den MDK dem Krankenhaus anzuzeigen ist.
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 18/17 R

    Abrechnung einer Entwöhnungsbehandlung nach Beatmung

    Ferner vereinbaren sie insoweit Abrechnungsbestimmungen in den FPV auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 S 1 Nr. 3 KHEntgG (idF durch Art. 19 Nr. 3 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung <GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG> vom 26.3.2007, BGBl I 378).
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