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Gesetzgebung
   BGBl. II 1964 S. 957   

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https://dejure.org/1964,5401
BGBl. II 1964 S. 957 (https://dejure.org/1964,5401)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 38, ausgegeben am 13.08.1964, Seite 957
  • Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
  • vom 06.08.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (60)

  • EuGH, 13.12.2018 - C-492/17

    Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    (4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.".
  • LG Tübingen, 03.08.2017 - 5 T 121/17

    Rundfunkbeitrag wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

    (4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.
  • BVerwG, 08.09.1981 - 1 C 88.77

    Beleidigung durch Plakate mit der Aufschrift "Mörderbande" - Zulässigkeit der …

    Dabei könne offenbleiben, ob der Beklagte durch Art. 22 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. II 1964 S. 957) - WÜD - zum Einschreiten verpflichtet gewesen sei; zumindest sei die Sicherstellung nicht ermessensfehlerhaft gewesen.
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