15.02.2006

Bundestag - Drucksache 16/688

Beschlussempfehlung und Bericht, Urheber: Ausschuss für Arbeit und Soziales

Deutscher Bundestag PDF

Gesetzgebung
   BGBl. I 2006 S. 558   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,43923
BGBl. I 2006 S. 558 (https://dejure.org/2006,43923)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 30.03.2006, Seite 558
  • Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
  • vom 24.03.2006

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (G-SIG: 16019044)

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 02.12.2005   BT   Regierung will Arbeitslosengeld II in Ost- und Westdeutschland angleichen
  • 13.02.2006   BT   Geplante Hartz-IV-Änderungen stoßen auf unterschiedliches Echo
 
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Wird zitiert von ... (205)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Mit der Neufassung des § 7 Abs. 1 S 2 SGB II durch das Gesetz zur Änderung des 2. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 24.3.2006, BGBl I 558) ergänzt durch das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union (vom 19.8.2007, BGBl I 2008) erfolgte dann ein grundlegender Paradigmenwechsel.

    Für Unionsbürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, sollte eine weitere leistungsrechtliche Hürde geschaffen werden, sofern sie wegen des vorbehaltlosen Aufenthalts in den ersten drei Monaten oder allein zum Zweck der Arbeitsuche freizügigkeitsberechtigt sind (BT-Drucks 16/5065 S 234; BT-Drucks 16/688 S 13) .

    § 7 Abs. 1 S 2 SGB II in der damaligen Fassung lautete: Ausgenommen sind Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt [und] ihre Familienangehörigen (...) (idF des Gesetzes zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze vom 24.3.2006, BGBl I 558 mWv 1.4.2006).

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 40/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Eine Übernahme der Nachforderung als Schulden iS von § 22 Abs. 5 SGB II (in der im Oktober 2010 geltenden Fassung des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.3.2006, BGBl I 558) kam von vornherein nicht in Betracht.
  • BSG, 30.08.2017 - B 14 AS 31/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Zudem sind diese Abgrenzungsregelungen und die mit ihnen in engem sachlichen Zusammenhang stehenden Regelungen insbesondere in § 7 Abs. 1 Satz 2 ff und Abs. 4 SGB II sowie in § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII seit ihrem Inkrafttreten am 1.1.2005 mehrfach geändert worden, ohne dass diese Änderungen eine Abgrenzung der Leistungssysteme allein nach der Erwerbsfähigkeit normativ verwirklicht haben (vgl nur zu § 21 Satz 1 SGB XII: Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 24.3.2006, BGBl I 558; zu § 7 Abs. 1 Satz 2 ff SGB II: Art. 6 Abs. 9 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.8.2007, BGBl I 1970; zu § 7 Abs. 4 SGB II: Art. 1 Nr. 7 Buchst c des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I 1706; zu § 23 Abs. 3 Satz 1 SGB XII: Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006, BGBl I 2670) .
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