Rechtsprechung zu § 45 ArbGG
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BAG, 13.05.2004 - 10 AS 6/04
Tarifpluralität - Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe
Gründe: I. Der Neunte Senat hat beim Zehnten Senat gemäß § 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG angefragt, ob der Zehnte Senat an seiner Rechtsprechung zum Vorrang eines spezielleren Tarifvertrages gegenüber dem für ...
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BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 478/02
Arbeitnehmerentsendung - Tarifkonkurrenz - Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG
Gründe: A. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen in Anspruch.
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BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 366/02
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Tatbestand: Die Parteien streiten (noch) darüber, ob die Klägerin von der Beklagten verlangen kann, es zu unterlassen, Regelungen aus von ihr mit ihren Mitarbeitern getroffenen Vereinbarungen vom 31. Mai 2000 bei den Mitgliedern der Klägerin anzuwenden.
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BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02
Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als Leiterin einer Sonderschule
Tatbestand: Die Parteien streiten noch darüber, ob die Klägerin als Leiterin einer Sonderschule zu verwenden ist bzw. das beklagte Land verpflichtet ist, ihr im Wege des Schadensersatzes ab dem 1. Januar 1998 die Differenz ihrer Vergütung zur Vergütung einer Schulleiterin nach VergGr. I b BAT-O ...
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BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 271/02
Gewerkschaftlicher Unterlassungsanspruch - Klageantrag
Der Klageantrag, mit dem eine Gewerkschaft gegenüber einem Arbeitgeber dessen Verurteilung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung - erstrebt, die Anwendung näher bezeichneter untertariflicher Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer Mitglieder zu unterlassen, bedarf zu seiner hinreichenden Bestimmtheit i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der namentlichen Benennung der Arbeitnehmer, die Mitglied der Klägerin sind.
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BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Der Arbeitnehmer kann die Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus der in Geld geschuldeten Bruttovergütung verlangen.
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BAG, 07.11.2000 - 1 ABR 55/99
Stationierungsstreitkräfte - deutsche Gerichtsbarkeit
Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland gem Abs. 9 des Unterzeichnungsprotokolls zu Art 56 Abs. 9 ZA-Nato-Truppenstatut auf Antrag einer Truppe an einem von der Betriebsvertretung eingeleiteten Verfahren über den Umfang des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung von Arbeitnehmern, ist für dieses Verfahren die deutsche Gerichtsbarkeit gegeben (insoweit Aufgabe von BAG 23. Juli 1981 - 6 ABR 74/ 78 - BAGE 35, 370 und 12. Februar 1985 - 1 ABR 3/ 83 - BAGE 48, 81).
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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95
1. Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Arbeitnehmers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag gibt es keine Rechtsgrundlage. Mit der Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erlischt insoweit der Entgeltanspruch des Arbeitnehmers. Das Erlöschen wird nicht durch eine Aufrechnungserklärung des Arbeitgebers, sondern durch Erfüllung bewirkt. Für die Entscheidung über den Zinsanspruch nach § 288 Abs. 1 BGB ist zwischen den im Erkenntnisverfahren maßgeblichen Merkmalen und den Voraussetzungen zu unterscheiden, die ggf. im Vollstreckungsverfahren zu beachten sind.
2. Deswegen legt der Neunte Senat dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts die Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Stehen dem Arbeitnehmer als Gläubiger einer Entgeltforderung gegen den Arbeitgeber die gesetzlichen Verzugszinsen im Sinne von § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus diesem Betrag oder aus dem Betrag zu, der um die vom Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Steuern und Beiträge gemindert ist?
BGB § 284 Abs. 1, § 288 Abs. 1 Satz 1, §§ 362, 388, 389; EStG § 38 Abs. 1, § 41 a Abs. 1; SGB IV § 28 g
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BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben (Aufgabe von BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/ 71 - BAGE 24, 401).
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BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
1. Eine einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird ("unbedingte zeitdynamische Verweisung").
2. Ist die Klausel jedoch vor dem 1. Januar 2002 vereinbart worden, ist sie aus Gründen des Vertrauensschutzes wie eine sog. "Gleichstellungsabrede" im Sinne der früheren Senatsrechtsprechung auszulegen.
