Rechtsprechung zu § 1011 BGB
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BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

1. Miteigentümer eines Grundstücks können den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nur gemeinsam geltend machen.

2. Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes ist bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks zu beachten.

3. Dass ein Gebäude so errichtet wird, dass es zu einem Teil nicht ohne einen Zugang über ein Nachbargrundstück genutzt werden kann, schließt den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nicht notwendig aus.

BGB § 917 Abs. 1, § 918 Abs. 1, § 1011

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BVerwG, 16.10.2000 - 8 B 208.00

Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche; Anmeldefrist; Bruchteilsgemeinschaft; Gemeinschaft nach Bruchteilen; Miteigentum; Berechtigter

Wurde eine im Bruchteilseigentum stehende Sache von einer Maßnahme gemäß § 1 VermG betroffen, ist jeder Bruchteilseigentümer hinsichtlich seines Anteils Berechtigter, ohne dass zwischen den Berechtigten eine Gemeinschaft nach Bruchteilen besteht.

Meldet ein ehemaliger Bruchteilseigentümer einen Anspruch auf Rückgabe des gesamten Vermögenswerts an sich oder an alle Miteigentümer an, gilt sein Antrag nicht zugleich als Anmeldung von Rückgabeansprüchen der übrigen Miteigentümer.

VermG § 30 Abs. 1 Satz 1 und § 30 a Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 741 und 1011

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BVerwG, 17.10.2000 - 4 BN 48.00

Verwaltungsprozessrecht

Normenkontrollverfahren; Miteigentümer eines Grundstücks als Antragsteller; Kostenentscheidung; Miteigentümer als Gesamtschuldner


Wird der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan im selben Verfahren von mehreren Miteigentümern gestellt und liegen bei ihnen, wie dies regelmäßig der Fall ist, keine rechtlich relevanten Unterschiede vor, so können ihnen gemäß § 159 Satz 2 VwGO die Kosten als Gesamtschuldnern auferlegt werden.

VwGO § 159 Satz 2

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BGH, 17.07.2000 - II ZR 39/99

Eine ihrem Wortlaut nach uneingeschränkte Vollmacht, die einem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Gesellschafterbeschluß zur Abwicklung der Gesellschaft, insbesondere zur gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen der Gesellschaft, erteilt ist, berechtigt nicht zur Klageerhebung wegen einer Forderung, von der dem Bevollmächtigten bekannt ist, daß ein Mitgesellschafter ihre Geltendmachung ablehnt.

BGB § 164

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BGH, 14.03.2008 - V ZR 13/07

a) Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.

b) Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.

ZPO §§ 304 Abs. 1, 322 Abs. 1

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BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06

Haben Bruchteilseigentümer oder Wohnungseigentümer vereinbart, dass sie räumlich abgegrenzte Teile des gemeinschaftlichen Grundstücks allein, also unter Ausschluss der übrigen Eigentümer, als Garten nutzen dürfen, können auf das dadurch entstandene nachbarliche Verhältnis die bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Nachbarrechts entsprechend angewendet werden.

BGB §§ 744, 745, 1010; WEG § 15

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BGH, 03.06.2005 - V ZR 196/04

a) Die bloße Rechtsträgerschaft ist kein zu dem Sondervermögen Deutsche Post der DDR gehörendes sonstiges Vermögensrecht im Sinne des Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV, wohl aber die Fondsinhaberschaft.

b) Ob die Deutsche Telekom AG Eigentümerin von Telefon-Hausnetzen geworden ist, die in der DDR im Rahmen des komplexen Wohnungsbaus installiert wurden, hängt von der Art der Verlegung der Leitungen sowie davon ab, in wessen Grundfonds sie sich am 2. Oktober 1990 befanden.

EinigungsV Art. 27 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

a) Eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) des Inhalts, das dienende Grundstück zu landwirtschaftlichen Zwecken zu überqueren, berechtigt den jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks nicht zu Fahrten von und zu den Gewächshäusern und einem Wohnhaus, die er später für einen Gartenbaubetrieb errichtet hat.

b) Die Verpflichtung, bestimmte Fahrten zu unterlassen, beinhaltet auch die Pflicht, solche Fahrten durch Dritte zu verhindern; bleibt der Eigentümer insoweit untätig, kann er zu einem Ordnungsgeld oder zu Ordnungshaft verurteilt werden.

BGB §§ 1004 Abs. 1, 1018; ZPO § 890

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BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 69/01 R

Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück - Miteigentumsanteil - Erwerbszeitpunkt - Unwirtschaftlichkeit - Verwaltungsakt - Auswechseln der Rechtsgrundlage - Verfristung

Tatbestand: Streitig sind die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) und eine deswegen geltend gemachte Erstattungsforderung.

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BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.

BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3

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