Rechtsprechung zu Art. 3 EGBGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
19
BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund Sozialhilfebezug der Eltern; Ausweisungsgrund als abstrakter Versagungsgrund; Zulassung der Sprungrevision durch den Einzelrichter.

1. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach § 35 Abs. 1 AuslG darf einem Ausländer dann nicht unter Berufung auf den Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 6 AuslG mit der Begründung versagt werden, dass seine in Deutschland lebenden Eltern Sozialhilfe beziehen, wenn die Eltern ein eigenes Aufenthaltsrecht besitzen, das vom Aufenthaltsstatus des Sohnes unabhängig ist.

2. Der Senat lässt offen, ob die Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassung der Sprungrevision ausnahmsweise entfallen oder die Zulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters ergangen ist (unter Bezugnahme auf das Urteil vom 29. Juli 2004 - BVerwG 5 C 65. 03)

GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; AuslG § 24 Abs. 1; § 35; § 46 Nr. 6; VwGO § 6, § 134

Volltext bei lexetius.com

12
von
19
BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 50/02 R

Geschiedenenwitwenrentenanspruch - Beitrittsgebiet - nachehelicher Unterhaltsanspruch - Übersiedlung des Verpflichteten in die alten Bundesländer vor Beitritt - Rechtsanwendung

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Internationalen Privatrechts - IntPRNRG - vom 25. 7. 1986 (BGBl I 1986, 1142) am 1. 9. 1986 ist bei in der DDR geschiedenen deutschen Ehegatten für einen Unterhaltsanspruch als Voraussetzung einer Geschiedenenwitwenrente bundesdeutsches und nicht das Recht, das im Beitrittsgebiet gegolten hat, maßgebend, wenn der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte vor dem 3. 10. 1990 in die Bundesrepublik übergesiedelt ist und der letzte wirtschaftliche Dauerzustand nach dem 31. 8. 1986 liegt (Anschluss an und Fortführung von BGH vom 10. 11. 1993 - XII ZR 127/ 92 = BGHZ 124, 57).

Volltext bei lexetius.com

13
von
19
BVerwG, 14.10.2003 - 1 C 20.02

Adoption; Kindesadoption; Minderjährigenadoption; Annahme als Kind; Annahme eines Volljährigen als Kind; Adoptionsverfahren; Annahmeverfahren; maßgeblicher Annahmeantrag für Erwerb der Staatsangehörigkeit; maßgeblicher Adoptionsantrag; Volljährigenadoption; Erwachsenenadoption; gesetzlicher Staatsangehörigkeitserwerb; Staatsangehörigkeitserwerb kraft Gesetzes; Staatsangehörigkeitserwerb ex lege; Staatsangehörigkeitserwerb durch Adoption eines Kindes nach Eintritt der Volljährigkeit; Weglegen der Akten.

1. Nach § 6 Satz 1 StAG erwirbt eine Ausländerin, die erst nach Eintritt der Volljährigkeit von einem Deutschen als Kind angenommen wird, mit der Adoption zugleich kraft Gesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern die Adoption schon vor der Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt worden ist.

2. § 6 Satz 1 StAG erleichtert den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit im Grenzbereich zwischen Minderjährigen- und Volljährigenadoption und soll minderjährigen Ausländern den Rechtsvorteil des gesetzlichen Staatsangehörigkeitserwerbs durch Adoption ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer des Annahmeverfahrens erhalten.

Europäisches Adoptionsübereinkommen; RuStAG §§ 6, 8; StAG §§ 6, 8; BGB §§ 1752, 1767, 1768, 1772

Volltext bei lexetius.com

14
von
19
BGH, 27.02.2003 - VII ZR 169/02

a) Die Rechtswahlvereinbarung zugunsten des deutschen materiellen Schuldvertragsrechts in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag umfaßt nicht das öffentlich-rechtliche Preisrecht der HOAI.

b) Die Mindestsatzregelung des § 4 HOAI ist eine zwingende Bestimmung im Sinne des Art. 34 EGBGB.

c) Auf einen grenzüberschreitenden Architekten- und Ingenieurvertrag ist die Mindestsatzregelung anwendbar, wenn die vereinbarte Architekten- oder Ingenieurleistung für ein im Inland gelegenes Bauwerk erbracht werden soll.

d) Die nachträgliche vertragliche Änderung eines nach § 4 Nr. 4 HOAI fingierten Mindestsatzes ist nur wirksam, wenn sie nach Beendigung der Architekten- oder Ingenieurleistung getroffen wird.

e) Die Leistung des Architekten oder Ingenieurs ist jedenfalls dann beendet, wenn das Werk abgenommen ist und zwischen den Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Vergütungsvereinbarung kein Streit darüber besteht, ob das Werk mangelfrei ist.

f) Ob die Anwendung des § 4 Abs. 4 HOAI auf eine Vergütungsvereinbarung zwischen einem Auftraggeber mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und einem Auftragnehmer mit Sitz in einem anderen EG-Staat der Dienstleistungsfreiheit entgegensteht, ist eine bisher ungeklärte Frage der Auslegung der Dienstleistungsfreiheit. Diese Frage ist gegebenenfalls dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

EGBGB Art. 27 Abs. 1, Art. 32, Art. 34; HOAI § 4; BGB § 305; EG-Vertrag Art. 49, 50

Volltext bei lexetius.com

15
von
19
BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

Zur Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten Gesellschaft mit Verwaltungssitz in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages.

Art. XXV Abs. 5 Satz 2 Freundschaft-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II 1956, 487 f.)

Volltext bei lexetius.com

16
von
19
BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 1945/99

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Verfahren aus dem Versorgungsausgleichsrecht mit einem deutsch-deutschen Sachverhalt. Im Vordergrund steht die Frage, ob das Oberlandesgericht in seiner Beschwerdeentscheidung verfassungsrechtlich verpflichtet war, die weitere Beschwerde zum ...

Volltext bei lexetius.com

17
von
19
BFH, 08.03.2001 - III R 53/98

Das BMF wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 FGO zum Beitritt aufgefordert, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und inwieweit aufgrund des Internationalen Privatrechts und/ oder des Gemeinschaftsrechts der Begriff der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung eine Erweiterung erfährt.

EStG § 33a Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

18
von
19
BGH, 24.01.2001 - IV ZB 24/00

Ist der nach BGB beerbte Erblasser nicht Eigentümer eines Grundstücks in der DDR, sondern daran nur gesamthänderisch im Rahmen einer Erbengemeinschaft beteiligt, tritt insoweit grundsätzlich eine Nachlaßspaltung nicht ein.

BGB §§ 2032 ff.; DDR: ZGB §§ 400 ff.; DDR: RAnwG § 25 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

19
von
19
BGH, 28.09.2000 - VII ZR 460/97

a) Der Sicherungsfall einer in einem Bauvertrag vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist regelmäßig erst gegeben, wenn der Bürgschaftsgläubiger einen auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsanspruch hat.

b) Wird die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen, obwohl der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme sofort fällig.

BGB §§ 633, 635, 765

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht