Rechtsprechung zu § 120 GVG
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BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05
1. Für die Anwendung von § 129 a Abs. 2 StGB genügt es, wenn eine der in Nr. 1 bis 5 genannten Taten die erforderliche Bestimmung und Eignung erst im Zusammenhang mit weiteren von der Vereinigung geplanten Taten aufweist.
2. Das Merkmal der Einschüchterung der Bevölkerung in § 129 a Abs. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die Tat gegen nennenswerte Teile der Gesamtbevölkerung gerichtet ist.
3. Ein Bundesland ist kein Staat im Sinne des § 129 a Abs. 2 StGB.
4. Gründer im Sinne der §§ 129, 129 a StGB ist nicht nur eine beim Gründungsakt führende Person, sondern jeder, der die Gründung wesentlich fördert (Klarstellung zu BGH NJW 1954, 1254; BGHSt 27, 325, 326).
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BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04
Gründe: A. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Zurückweisung seines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit erlittener Untersuchungshaft.
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BGH, 12.07.2000 - 3 BJs 15/00
Gründe: I. Der Generalbundesanwalt hat gegen die Angeklagten J. und H. wegen versuchter schwerer Brandstiftung u. a. und gegen den Beschwerdeführer wegen Beihilfe zur versuchten Brandstiftung u. a. am 18. Mai 2000 Anklage beim Thüringer Oberlandesgericht Jena erhoben. Mit Beschluß vom 13. Juni 2000 ...
