Rechtsprechung zu § 170 StPO
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BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 8.06
Bahnbeamter des gehobenen Dienstes (Bauüberwacher) im Ruhestand; Verletzung des Verbots der Ausübung ungenehmigter und wegen Interessenwiderstreits nicht genehmigungsfähiger Nebentätigkeiten für bauausführende Firma (erheblicher Umfang: Dauer 6 Jahre, Nebenverdienst ca. 500 000 DM); keine erkennbar nachteilige Auswirkung auf die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben; Vorteilsannahme (Strafbefehl) und eigennützige Amtsausübung nicht angeschuldigt; Steuerhinterziehung (Steuerschaden ca. 354 000 DM); strafbefreiende Selbstanzeige; Einstellung des Steuerstrafverfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO; Disziplinarmaß: Ruhegehaltskürzung; § 14 Abs. 1 BDG mangels Sachverhaltsidentität nicht einschlägig.
AO §§ 370, 371 Abs. 1; BBG § 54 Satz 1 und 3, § 65 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, § 77 Abs. 1 Satz 1 und 2; BDG §§ 11, 13, 14 Abs. 1; BDO § 14; StPO § 170 Abs. 2
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BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
Gründe: I. Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 12. Februar 1988 beim Bundeskriminalamt unter Hinweis auf die Einstellung bestimmter Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO, die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen ...
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BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung Untergebener; Grundrechte der Soldaten; Schutz der Rekruten; Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Ansehen der Bundeswehr.
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Soldaten und des Uniformtrageverbots.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SG §§ 6, 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 22; WDO § 83 Abs. 3, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 94 Abs. 1 Nr. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 3; WStG §§ 30, 31; StGB §§ 223, 224; StPO § 170 Abs. 1, § 203; VorgV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
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BVerwG, 19.05.2004 - 1 D 17.03
Technischer Fernmeldehauptsekretär; Missbrauch eines Diensthandys zu privaten Zwecken mit einem hohen Gebührenaufkommen; erdrückende Indizienkette; Missbrauch durch Dritte auszuschließen; Schweigen des Beamten in der Hauptverhandlung; keine durchgreifenden Milderungsgründe ersichtlich; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.
Gründe: I. 1. In dem ordnungsgemäß eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren hat der Bundesdisziplinaranwalt den Beamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er entgegen der dienstlichen Anordnung, dienstliche Mobilfunktelefone nur zu dienstlichen Zwecken zu nutzen,
BBG § 54 Sätze 2 und 3, § 55 Satz 2, § 77 Abs. 1 Satz 1; StPO § 170 Abs. 2
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BVerfG, 02.07.2001 - 1 BvR 2049/00
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich im Wesentlichen gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit der eine gegenüber dem Beschwerdeführer fristlos ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses als wirksam angesehen wurde. Anlass für die Kündigung war, dass der Beschwerdeführer im ...
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BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Frage, unter welchen Voraussetzungen wegen eines fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses von der gerichtlichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit erledigter strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen abgesehen werden darf.
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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 217/00
Verdachtskündigung; Suspendierung
Der Verdacht einer schwerwiegenden strafbaren Handlung ist grundsätzlich auch dann geeignet, dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer einer längeren Frist unzumutbar zu machen, wenn der Arbeitnehmer bereits von der Arbeitspflicht freigestellt ist. Die unwiderrufliche Freistellung des Arbeitnehmers ist allerdings bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
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BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03
Gründe: I. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sind verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, durch die eine Klage auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen abgewiesen wird.
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BVerwG, 22.07.2002 - 2 WDB 1.02
Gewaltvideos; Horrorvideos; Menschenwürde; Einbehaltung von Übergangsgebührnissen; Ruhegehalt.
1. Für die Prognose der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme, die Voraussetzung für den vorläufigen Einbehalt eines Teils des Ruhegehalts nach § 126 Abs. 3 Satz 1 WDO ist, genügt die Feststellung, dass der frühere Soldat das ihm zur Last gelegte schwerwiegende Dienstvergehen mit einem hinreichenden Grad von Wahrscheinlichkeit begangen hat (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Senats).
2. Das Vorrätighalten und Anbieten einer großen Anzahl von Gewalt- und Horrorvideos unter Verstoß gegen § 131 Abs. 1 Nr. 4 StGB stellt ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, das bei Fehlen von Milderungsgründen in der Tat oder in der Person des Soldaten die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme rechtfertigt.
SG §§ 7, 17 Abs. 2 Satz 2; WDO § 126 Abs. 3, 5; StGB § 131 Abs. 1
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BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, mit der ein Antrag gemäß § 172 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen wurde.
