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   AG Bad Iburg, 18.07.2017 - 5 F 379/17 SO   

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https://dejure.org/2017,25614
AG Bad Iburg, 18.07.2017 - 5 F 379/17 SO (https://dejure.org/2017,25614)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 18.07.2017 - 5 F 379/17 SO (https://dejure.org/2017,25614)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 5 F 379/17 SO (https://dejure.org/2017,25614)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2630
  • FamRZ 2018, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18

    Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten

    Denn das - allerdings bedenkenfrei bereits vorgeburtlich eingeleitete (siehe dazu OLG Frankfurt FamRZ 2018, 190 m.w.N.) - Verfahren des Familiengerichts leidet an einem wesentlichen Mangel und für eine Entscheidung des Senats wären aufwändige Ermittlungen, u.U. auch durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, erforderlich (§ 69 Abs. 1 S. 3 FamFG).
  • AG Wesel, 15.03.2021 - 33 F 21/21

    Gerichtliche Auflage zur Inanspruchnahme von Hilfe einer Schwangeren durch

    Zudem schließt der Wortlaut des § 1666 BGB (Wohl des "Kindes") es nicht aus, hierunter auch das noch ungeborene Kind zu erfassen (ebenso AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2017, 5 F 379/17 SO, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. NJW 2017, 2630f.).
  • AG Schwäbisch Hall, 23.08.2021 - 2 F 495/21
    Denn das Familiengericht kann bereits vor der Geburt eines Kindes ein Verfahren nach § 1666 BGB eröffnen und einen Verfahrensbeistand bestellen (AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 F 379/17 SO -, NJW 2017, 2630).
  • AG Schwäbisch Hall, 08.09.2021 - 2 F 495/21
    Denn das Familiengericht kann bereits vor der Geburt eines Kindes ein Verfahren nach § 1666 BGB eröffnen und einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellt (AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 F 379/17 SO -, NJW 2017, 2630).
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