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AG Bad Iburg, 18.07.2017 - 5 F 379/17 SO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2630
- FamRZ 2018, 190
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Saarbrücken, 16.10.2018 - 6 UF 112/18
Anforderungen an Sachverständige für familienpsychologische Gutachten
Denn das - allerdings bedenkenfrei bereits vorgeburtlich eingeleitete (siehe dazu OLG Frankfurt FamRZ 2018, 190 m.w.N.) - Verfahren des Familiengerichts leidet an einem wesentlichen Mangel und für eine Entscheidung des Senats wären aufwändige Ermittlungen, u.U. auch durch Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, erforderlich (§ 69 Abs. 1 S. 3 FamFG). - AG Wesel, 15.03.2021 - 33 F 21/21
Gerichtliche Auflage zur Inanspruchnahme von Hilfe einer Schwangeren durch …
Zudem schließt der Wortlaut des § 1666 BGB (Wohl des "Kindes") es nicht aus, hierunter auch das noch ungeborene Kind zu erfassen (ebenso AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2017, 5 F 379/17 SO, zitiert nach Juris mit weiteren Nachweisen, u.a. NJW 2017, 2630f.). - AG Schwäbisch Hall, 23.08.2021 - 2 F 495/21 Denn das Familiengericht kann bereits vor der Geburt eines Kindes ein Verfahren nach § 1666 BGB eröffnen und einen Verfahrensbeistand bestellen (AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 F 379/17 SO -, NJW 2017, 2630).
- AG Schwäbisch Hall, 08.09.2021 - 2 F 495/21 Denn das Familiengericht kann bereits vor der Geburt eines Kindes ein Verfahren nach § 1666 BGB eröffnen und einen Verfahrensbeistand für das Kind bestellt (AG Bad Iburg, Beschluss vom 18.07.2018 - 5 F 379/17 SO -, NJW 2017, 2630).