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   AG Bottrop, 12.03.2018 - 8 C 199/17   

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https://dejure.org/2018,8881
AG Bottrop, 12.03.2018 - 8 C 199/17 (https://dejure.org/2018,8881)
AG Bottrop, Entscheidung vom 12.03.2018 - 8 C 199/17 (https://dejure.org/2018,8881)
AG Bottrop, Entscheidung vom 12. März 2018 - 8 C 199/17 (https://dejure.org/2018,8881)
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Volltextveröffentlichung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eigentümer haftet nicht für beauftragten Handwerker, wenn dieser das Haus des Nachbarn beschädigt; §§ 278, 289, 831 BGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.07.2011 - V ZR 277/10

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Ausschluss durch deliktsrechtliche Haftung

    Auszug aus AG Bottrop, 12.03.2018 - 8 C 199/17
    Im Verhältnis von Grundstücksnachbarn fehlt das für ein gesetzliches Schuldverhältnis typische Geflecht wechselseitiger Duldungs-, Mitwirkungs- und Leistungspflichten (BGH, NJW 11, 3294).

    Ebenso wie die nachbarrechtlichen Vorschriffen der Länder konkretisieren sie im Wesentlichen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und haben hauptsächlich eine einschränkende und ausgleichende Bedeutung (BGH, NJW 11, 3294).

  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus AG Bottrop, 12.03.2018 - 8 C 199/17
    Sie bilden aber keine selbstständige Grundlage für Rechte und Pflichten, wie es für ein gesetzliches Schuldverhältnis kennzeichnend ist (BGH, NJW 'I 1, 3294; vgl. Senat, BGHZ 42, BGHZ 42 Seite 374 [BGHZ 42 377] = NJW 1965, NJW Jahr 1965 Seite 389; VersR 1965, VERSR Jahr 1965 Seite 689; BGH, NJW-RR 2007, NJW-RR Jahr 2007 Seite 457 Rdnrn. NJW-RR Jahr 2007 Seite Randnummer 14 ff.).
  • LG Essen, 17.09.2018 - 13 S 28/18

    Rechtliches Gehör, Zeugenvernehmung

    Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 12.03.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az. 8 C 199/17) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
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