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AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16 L |
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Papierfundstellen
- FamRZ 2017, 1001
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (90)
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Die Freiheit der Person ist nämlich ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ), d.h. wenn überwiegende Belange dies zwingend gebieten ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des Bbg PsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).
Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayVerfGH , BayVerfGHE Band 45, Seiten 125 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind ( BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ Band 19, Seiten 98 ff. ).
Der Begriff der psychischen Krankheit im Sinne des Gesetzes erfasst jedoch alle Arten geistiger Abnormität, alle psychischen Abweichungen von der Norm, gleichgültig, welche Ursache sie haben oder wie sie zustande gekommen sind ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
Es muss somit nicht eine Geisteskrankheit oder echte Psychose im medizinischen Sinn vorliegen ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ), vielmehr fallen unter den genannten Begriff auch die sog. Psychopathien, d.h. Störungen des Willens-, Gefühls- und Trieblebens, welche die bei einem normalen und geistig reifen Menschen vorhandenen, zur Willensbildung befähigenden Vorstellungen und Gefühle beeinträchtigen ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
In Anbetracht des hohen Ranges der Freiheit der Person erfordert der Begriff der psychischen Krankheit als Voraussetzung der Unterbringung jedoch einen die Freiheitsentziehung rechtfertigenden Schweregrad der Persönlichkeitsstörung, mithin eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Störung Krankheitswert im Sinne des Gesetzes zukommt ( BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
Gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss auch die Schutzwürdigkeit der vom psychisch Kranken gefährdeten Rechtsgüter der Schwere des Eingriffs in die persönliche Freiheit entsprechen ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1989, Seiten 17 ff. ).
Letzteres erfordert zudem, dass mit einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter zum einen mit hoher Wahrscheinlichkeit und zum anderen jederzeit zu rechnen sein muss ( BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).
Schließlich darf die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn die die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. das Leben und die Gesundheit des Betroffenen nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
Berücksichtigung können dabei auch die Persönlichkeit des Betroffenen, die aktuelle Befindlichkeit und die zu erwartenden Lebensumstände finden ( OLG Hamm , FamRZ 2007, Seiten 934 ff. = FGPrax 2007, Seiten 190 ff.; OLG Köln , OLG-Report 2004, Seiten 74 f.; BayObLG , NJW 2000, Seite 881 ).
- BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvR 2236/14
Es ist unverzichtbare Voraussetzung rechtsstaatlichen Verfahrens, dass …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Durch Art. 2 Abs. 2 GG ist zwar die Freiheit einer Person garantiert ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BVerfG , BVerfGE 10, Seiten 302 ff. ), so dass eine Freiheitsentziehung stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen ist.Die Freiheit der Person ist nämlich ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ), d.h. wenn überwiegende Belange dies zwingend gebieten ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des Bbg PsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).
Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayVerfGH , BayVerfGHE Band 45, Seiten 125 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind ( BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ Band 19, Seiten 98 ff. ).
Schließlich darf die Unterbringung nur angeordnet werden, wenn die die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bzw. das Leben und die Gesundheit des Betroffenen nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).
Eine erhebliche Gefahr im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Bbg PsychKG kann sich aber schon aus der bloßen gesundheitlichen Gefährdung einer dritten Person ergeben, die auf krankheitsbedingte Attacken des Betroffenen zurückzuführen wäre, insbesondere wenn die akute Gefährdung einer dritten Person nicht anders als durch die sofortige Unterbringung abgewendet werden kann ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff. ).
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Das Gericht schließt sich dem fachärztlichen Gutachten vom 18.11.2016 aufgrund der persönlichen Anhörung des Betroffenen am 07.12.2016 - bei der sich das Gericht einen persönlichen Eindruck verschafft hat (§ 12 Abs. 5 BbgPsychKG in Verbindung mit § 319 FamFG; BVerfG , NJW 1990, Seiten 2309 f.; BVerfG , AuAS 1996, Seiten 85 ff. = NVwZ 1996, Beilage Nr. 7, Seiten 49 f.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BGH , FamRZ 2012, Seiten 619 ff. = MDR 2012, Seiten 466 ff. = NJW 2012, Seite 1582 ff.; KG Berlin , FGPrax 2008, Seiten 40 ff. = BtPrax 2008, Seiten 38 ff. = FamRZ 2008, Seiten 813 ff.; LG Kleve , FamRZ 2010, Seiten 326 f.; LG Kleve , FamRZ 2009, Seite 1245 ) - an.Durch Art. 2 Abs. 2 GG ist zwar die Freiheit einer Person garantiert ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BVerfG , BVerfGE 10, Seiten 302 ff. ), so dass eine Freiheitsentziehung stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen ist.
Zwar steht es unter der Herrschaft des Grundgesetzes in der Regel jedermann frei, Hilfe zurückzuweisen, jedoch nur dann, wenn dadurch nicht Rechtsgüter anderer oder der Allgemeinheit in Mitleidenschaft gezogen werden ( BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff.; BVerfG , BVerfGE 22, Seiten 180 ff.; BVerfG , BVerfGE 30, Seiten 47 ff. ).
Auch unter der Geltung des Sozialstaatsgedankens (Art. 20 Abs. 1, 28 GG) ist kein Grund ersichtlich, der es hindern könnte, die Fürsorge für die Bürger, die hilfsbedürftig sind, weil sie psychisch krank sind, als staatliche Aufgabe auszugestalten ( BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff. ).
Mit diesen tatbestandlichen Voraussetzungen wahrt das Bbg PsychKG aber insofern den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit ( BVerfG , NJW 1982, Seiten 691 ff. ).
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Die staatliche Schutzpflicht gegenüber den Hilflosen überwiegt dann im Verhältnis zu deren Selbstbestimmungsrecht und ihrer körperlichen Integrität und setzt sich durch ( BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff. ).Dieser Spielraum betrifft bei bestehender Schutzpflicht indessen nur die Frage wie, nicht aber ob überhaupt verbindliche Regeln für die ärztliche Behandlung in ihrer Gesundheitssorge Betreuter vorzusehen sind ( BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff. ).
Insoweit wäre nunmehr grundsätzlich wohl auch die Zwangsbehandlung eines Betroffenen im Rahmen des zum 01.09.2014 in Kraft getretenen § 18 BbgPsychKG n.F. zulässig ( BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff.; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. = FamRZ 2013, Seiten 767 ff.; BV erfG , BVerfGE 116, Seiten 69 ff. ), da § 18 BbgPsychKG n.F. auch die Behandlung von Betroffenen und die dazu notwendigen Untersuchungen sowie medikamentöse Maßnahmen mit einschließt.
Das Bbg PsychKG in der nunmehr zum 01. September 2014 in Kraft getretenen Fassung genügt jetzt wohl auch den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.: BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff.; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. = FamRZ 2013, Seiten 767 ff. ), des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14; BGH , Beschluss vom 05.12.2012, Az.: XII ZB 665/11; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 99/12; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 130/12 ) und der Instanz-Gerichte (vgl. u.a.: OLG Brandenburg , Beschluss vom 26.08.2013, Az.: 1 Ws (Vollz) 76/13, u.a. in: RuP 2013, Seite 247; LG Potsdam , Beschluss vom 17.12.2015, Az.: 11 T 142/15; AG Sangerhausen , BtPrax 2014, Seiten 188 ff. ).
- BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Grundsätzlich ist im Übrigen zwar auch gemäß dem Bbg PsychKG zu prüfen, ob die Notwendigkeit für eine zwangsweise Behandlung des Betroffenen und die dazu notwendigen Untersuchungen sowie medikamentöse Maßnahmen im Rahmen einer Unterbringung ggf. erforderlich sind ( BVerfG , NJW 2011, Seiten 2113 ff.; BVerfG , NJW 2011, Seite 3571; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. ) - wobei auch unter das Essen gemischte Medikamente eine derartige Zwangsmaßnahme darstellen, weil auch bei dieser Art der Medikamentenverabreichung der natürliche Wille des Betroffenen überwunden wird ( LG Lübeck , Beschluss vom 23.07.2014, Az.: 7 T 19/14 ) -, jedoch ändert die krankheitsbedingte Einsichts un fähigkeit des Betroffenen dem Grunde nach nichts daran, dass eine gegen den natürlichen Willen erfolgende Behandlung des Betroffenen - welche die körperlichen Integrität berührt - einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG darstellt, welcher von dem Betroffenen als besonders bedrohlich erlebt werden kann.Die Zeitersparnis der einstweiligen Anordnung gegenüber dem Hauptsacheverfahren besteht nämlich gerade darin, statt eines Gutachtens auf ein ärztliches Zeugnis zurückgreifen zu können ( BVerfG , Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BVerfG , NJW 2011, Seiten 2113 ff.; BVerfG , NJW 2011, Seite 3571; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. ).
Insoweit wäre nunmehr grundsätzlich wohl auch die Zwangsbehandlung eines Betroffenen im Rahmen des zum 01.09.2014 in Kraft getretenen § 18 BbgPsychKG n.F. zulässig ( BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff.; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. = FamRZ 2013, Seiten 767 ff.; BV erfG , BVerfGE 116, Seiten 69 ff. ), da § 18 BbgPsychKG n.F. auch die Behandlung von Betroffenen und die dazu notwendigen Untersuchungen sowie medikamentöse Maßnahmen mit einschließt.
Das Bbg PsychKG in der nunmehr zum 01. September 2014 in Kraft getretenen Fassung genügt jetzt wohl auch den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a.: BVerfG , Beschluss vom 26.07.2016, Az.: 1 BvL 8/15, u.a. in: FamRZ 2016, Seiten 1738 ff.; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. = FamRZ 2013, Seiten 767 ff. ), des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a.: BGH , Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14; BGH , Beschluss vom 05.12.2012, Az.: XII ZB 665/11; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 99/12; BGH , Beschluss vom 20.06.2012, Az.: XII ZB 130/12 ) und der Instanz-Gerichte (vgl. u.a.: OLG Brandenburg , Beschluss vom 26.08.2013, Az.: 1 Ws (Vollz) 76/13, u.a. in: RuP 2013, Seite 247; LG Potsdam , Beschluss vom 17.12.2015, Az.: 11 T 142/15; AG Sangerhausen , BtPrax 2014, Seiten 188 ff. ).
- BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15
Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Nur wenn über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BayObLG , NJW-RR 2005, Seite 1314; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff. ).Gründe für eine Überschreitung von einem Jahr können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff.; OLG Hamm , FGPrax 2009, Seite 135 ) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 365; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138 ).
Dabei erfordert das im Gesetz genannte Merkmal der "Offensichtlichkeit", dass die Gründe nur für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringungsbedürftigkeit für das sachverständig beratene Gericht deutlich und erkennbar hervortreten ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f. ).
Besondere Zurückhaltung ist somit nur für eine über ein Jahr hinaus währende Unterbringung geboten, selbst wenn für den Betroffenen eine erstmalige Unterbringungsanordnung oder -genehmigung erfolgt ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff. ).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Die Freiheit der Person ist nämlich ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ), d.h. wenn überwiegende Belange dies zwingend gebieten ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).Inhalt und Reichweite dieser freiheitsbeschränkenden Normen des Bbg PsychKG sind dementsprechend so zu bestimmen, dass sie der Bedeutung der Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 GG gerecht werden ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ 1998, Seiten 116 ff. ).
Der demgemäß streng zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayVerfGH , BayVerfGHE Band 45, Seiten 125 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) ist zentrales Auslegungskriterium für die einzelnen Unterbringungsvoraussetzungen, setzt den Maßstab für die Aufklärung des Sachverhalts ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ) und verlangt eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles, bei der die vom Betroffenen ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Unterbringung verbundenen Eingriffs in seine persönliche Freiheit ins Verhältnis zu setzen sind ( BVerfG , BVerfGE 70, Seiten 297 ff.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f.; BayObLG , BayObLGZ Band 19, Seiten 98 ff. ).
Insofern ist eine Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung aber bereits dann statthaft, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine ernsthaft drohende und gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Betroffenen bzw. für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden ( BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; OLG München , OLG-Report 2006, Seiten 472 ff.; KG Berlin , KG-Report 2005, Seiten 621 f.; BayObLG , BayObLGR 2004, Seite 394; LG Kassel , BtPrax 2013, Seiten 72 ff. = FamRZ 2013, Seiten 1605 f. ).
- BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09
Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Vielmehr müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Eigengefahr oder für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens vorhanden sein ( BGH , Beschluss vom 05.03.2014, Az.: XII ZB 58/12, u. a. in: FamRZ 2014, Seiten 831 f.; BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seite 1141; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 365 ).Die Gefahr für Leib oder Leben setzt insofern auch kein zielgerichtetes Verhalten des Betroffenen voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist ( BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seiten 1141 ff.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 365 ).
Gründe für eine Überschreitung von einem Jahr können sich etwa aus konkreten Feststellungen über die Dauer einer notwendigen Therapie ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff.; OLG Hamm , FGPrax 2009, Seite 135 ) oder aus fehlenden Heilungs- und Besserungsaussichten bei anhaltender Eigengefährdung ergeben ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seite 365; OLG Schleswig , FGPrax 2006, Seite 138 ).
- BVerfG, 14.07.2015 - 2 BvR 1549/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigung einer vorläufigen …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Zwar ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung einer Zwangsbehandlungsmaßnahme nicht erforderlich, dass zuvor ein von einem die Betroffene nicht behandelnden Arzt zu erstellendes Sachverständigengutachten eingeholt worden ist ( BVerfG , Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u . a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f. ).Die Zeitersparnis der einstweiligen Anordnung gegenüber dem Hauptsacheverfahren besteht nämlich gerade darin, statt eines Gutachtens auf ein ärztliches Zeugnis zurückgreifen zu können ( BVerfG , Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BVerfG , NJW 2011, Seiten 2113 ff.; BVerfG , NJW 2011, Seite 3571; BVerfG , BtPrax 2013, Seiten 61 ff. ).
der ernsthafte, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung von Druck unternommene Versuch einer Ärztin oder eines Arztes, ein Einverständnis der untergebrachten Person mit der Maßnahme zu erwirken, erfolglos geblieben ist (was dem Gericht in jedem Einzelfall unter Angabe des Zeitpunkts , des äußeren Rahmens , der Beteiligten , dem Umfang und dem Inhalt des Überzeugungsversuchs darzulegen ist [ BVerfG , Beschluss vom 14.07.2015, Az.: 2 BvR 1549/14, u.a. in: Rpfleger 2015, Seiten 698 f.; BGH , Beschluss vom 02.09.2015, Az.: XII ZB 226/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 258 ff.; BGH , Beschluss vom 30.07.2014, Az.: XII ZB 169/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 3301 f.; BGH , Beschluss vom 04.06.2014, Az.: XII ZB 121/14, u.a. in: NJW 2014, Seiten 2497 ff. ]),.
- BGH, 18.05.2011 - XII ZB 47/11
Betreuung: Materielle Voraussetzungen für die geschlossene Unterbringung des …
Auszug aus AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16
Vielmehr müssen objektivierbare, konkrete Anhaltspunkte für eine akute Eigengefahr oder für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens vorhanden sein ( BGH , Beschluss vom 05.03.2014, Az.: XII ZB 58/12, u. a. in: FamRZ 2014, Seiten 831 f.; BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seite 1141; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 365 ).Der Grad der Gefahr ist insoweit in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen ( BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seiten 1141 ff.; OLG Hamburg , NJW-RR 1992, Seiten 57 f. ).
Die Gefahr für Leib oder Leben setzt insofern auch kein zielgerichtetes Verhalten des Betroffenen voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist ( BGH , Beschluss vom 18.05.2011, Az.: XII ZB 47/11, u. a. in: FamRZ 2011, Seiten 1141 ff.; BGH , Beschluss vom 13.01.2010, Az.: XII ZB 248/09, u. a. in: FamRZ 2010, Seite 365 ).
- OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05
Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und …
- OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05
Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr
- BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in …
- BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische …
- BGH, 03.02.2016 - XII ZB 317/15
Unterbringungssache: Voraussetzung der Unterbringung des alkoholkranken Betreuten …
- BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14
Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen …
- BGH, 25.03.2015 - XII ZA 12/15
Zivilrechtliche Unterbringung eines alkoholkranken Betreuten zum Schutz vor …
- BGH, 30.10.2013 - XII ZB 482/13
Unterbringungssache: Beauftragung des behandelnden Arztes mit der Erstattung des …
- BVerfG, 26.11.2014 - 2 BvR 713/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
- BGH, 23.09.2015 - XII ZB 291/15
Öffentlich-rechtliche Unterbringung in Nordrhein-Westfalen: Verhältnismäßigkeit …
- OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05
Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen …
- BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98
Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen …
- LG Lübeck, 27.11.2012 - 7 T 732/12
Notwendigkeit des Erlasses einer Unterbringungsanordnung bei Unterbringung auf …
- LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13
Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur …
- LG Lübeck, 28.07.2015 - 7 T 374/15
Vorläufige Unterbringung psychisch Kranker in Schleswig-Holstein: …
- OLG Zweibrücken, 14.06.2006 - 3 W 98/06
Öffentlich-rechtlichen Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie: …
- BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei …
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
- BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
- BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12
Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche …
- BGH, 13.04.2016 - XII ZB 236/15
Unterbringung eines Betreuten: Beachtlichkeit des frei bestimmten Willen des …
- BGH, 04.06.2014 - XII ZB 121/14
Betreuung: Voraussetzungen für die Einwilligung des Betreuers in ärztliche …
- BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10
Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im …
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 226/15
Genehmigungsverfahren für eine ärztliche Zwangsbehandlung des Betreuten: …
- BGH, 20.06.2012 - XII ZB 130/12
Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche …
- BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 2774/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …
- BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12
Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in …
- BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 2957/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus …
- BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97
Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge …
- OLG Hamm, 13.03.2008 - 15 W 54/08
Beurteilung der Gefährdungssituation als Voraussetzung für die …
- LG Lübeck, 23.07.2014 - 7 T 19/14
Betreuung: Ärztliche Zwangsmaßnahme nur im Rahmen der Unterbringung in einem …
- BGH, 05.12.2012 - XII ZB 665/11
Betreuungssache: Erweiterung der Genehmigung der Unterbringung auf die …
- OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06
Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein …
- OLG Hamm, 19.12.2006 - 15 W 126/06
Kostenentscheidung nach Erledigung einer Unterbringungsmaßnahme
- OLG München, 13.11.2006 - 33 Wx 244/06
Ausrichtung der Höchstdauer genehmigter Unterbringung an Zeitpunkt der …
- OLG Rostock, 23.10.2009 - 6 W 33/09
1. Es ist nicht Aufgabe des Staates, seine Bürger zu hindern, sich gesundheitlich …
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvL 17/67
§ 26 BSHG
- LG Kleve, 17.03.2014 - 4 T 90/14
Unterbringung; Unterbringungskosten; einstweilige Anordnung; rechtliches Gehör, …
- OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus
- OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04
Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer …
- OLG Brandenburg, 15.05.2007 - 11 Wx 20/07
Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einer geschlossenen …
- BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00
Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme
- OLG Köln, 10.11.2003 - 16 Wx 204/03
Öffentlich-rechtliche Unterbringung trotz Vorliegens einer Vorsorgevollmacht
- BVerfG, 14.03.2014 - 2 BvR 2168/13
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der …
- OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 Ws 239/15
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Notwendige Begründung der gerichtlichen …
- KG, 24.05.2005 - 1 W 91/05
Betreuung: Notwendigkeit der Unterbringung eines an einer Psychose erkrankten …
- OLG Karlsruhe, 04.04.2000 - 11 Wx 28/00
Verfahrensfehler; Sofortige Beschwerde; Anhörung; Betroffener; …
- OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 11 Wx 47/06
Unterbringung wegen der Gefährdung naher Familienangehöriger
- OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG
- LG Düsseldorf, 17.06.2015 - 25 T 393/15
Anordnung der Fortdauer der Unterbringung eines Betroffenen in der geschlossenen …
- BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen …
- BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung …
- BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
- OLG Jena, 31.01.2007 - 1 Ws 44/07
Psychiatrisches Krankenhaus
- LG Verden, 24.08.2010 - 1 T 122/10
Unterbringung des Betroffenen in geschlossener Einrichtung und Zwangsmedikation …
- OLG Saarbrücken, 10.07.1997 - 5 W 224/97
- LG München II, 04.11.2013 - 6 T 4142/13
- OLG Hamburg, 30.07.1990 - 2 Wx 66/90
- BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10
Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der …
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15
Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers
- BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10
Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens
- BGH, 15.09.2010 - XII ZB 383/10
Unterbringung des Betreuten: Behandelnder Arzt als Sachverständiger im …
- BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88
Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der …
- BGH, 13.07.2016 - XII ZB 46/15
Betreuungssache: Prüfung der Qualifikation des Sachverständigen durch das Gericht
- BGH, 27.04.2016 - XII ZB 557/15
Betreuungssache: Vom erstatteten Gutachten abweichende Beurteilung zur …
- BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95
Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des …
- BVerwG, 12.05.1992 - 1 C 37.90
Berichtigung des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit
- LG Itzehoe, 07.01.2016 - 4 T 4/16
Unterbringung eines psychisch Kranken in Schleswig-Holstein: Richtervorbehalt für …
- BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88
Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung
- OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 11 Wx 66/06
Betreuungsrecht: Anordnung einer Betreuung gegen den Willen eines psychisch …
- KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07
Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung …
- OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 9/07
Betreuungsverfahren: Aufhebung einer Betreuungserweiterung einschließlich der …
- OLG Zweibrücken, 05.06.2002 - 3 W 89/02
Die Anordnung der vorläufigen Unterbringung auf der Grundlage des ärztlichen …
- OLG Naumburg, 06.07.2007 - 8 Wx 22/07
Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einweisung in eine geschlossene …
- BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
(Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung; …
- BayObLG, 17.09.1992 - 3Z BR 112/92
Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der …
- LG Kleve, 13.07.2009 - 4 T 206/09
Anhörung bei geschlossener Unterbringung
- AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19 Im Bereich der Abwehr einer Gefährdung der Gesundheit des Betroffenen selbst stehen landesrechtliche und betreuungsrechtliche Rechtsgrundlagen nebeneinander (…vgl. jurisPK- BGB/Jaschinski 8. Auflage, Saarbrücken 2017, § 1906 BGB, Rdnr. 11; für die Zwangsbehandlung: AG Brandenburg, Beschluss vom 07. Dezember 2016 - 97 XIV 216/16 L).