Rechtsprechung
AG Heilbronn, 06.03.2023 - 26 Ds 16 Js 4813/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Festkleben auf der Fahrbahn, Klimaaktivist, Nötigung, Rechtfertigung, Strafzumessung, Bewährung
- openjur.de
- strafrechtsiegen.de
Festkleben auf Fahrbahn Klimaaktivist - Nötigung - Strafzumessung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 240 Abs 1 StGB, § 240 Abs 2 StGB
Qualifizierung von Straßenblockaden als strafbare Nötigung
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Straßenblockaden der Klimaaktivisten - Erstmals (kurze) Haftstrafen ohne Bewährung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Keine Bewährung für Klimakleber
- lto.de (Pressebericht, 07.03.2023)
Erstmals Haftstrafen ohne Bewährung für Klimaaktivisten
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Warum Haftstrafen für "Klima-Kleber" die falsche Antwort sind
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83
Sitzblockaden I
Auszug aus AG Heilbronn, 06.03.2023 - 26 Ds 16 Js 4813/23
Werden dagegen Behinderungen Dritter gerade gezielt herbeigeführt, um öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen, erfährt die Versammlungsfreiheit eine Grenze (BVerfG, Urteil vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, NJW 1987, 43 (47)).Als maßgebliche Tatumstände sollen nach der Rechtsprechung des BVerfG zur Vermeidung einer Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip regelmäßig z. B. zu berücksichtigen sein: die Dauer und Intensität der Aktion, zum Blockadetermin zu erwartende Dienstbetrieb, Dringlichkeit des blockierten Transports, die vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten über andere Zufahrten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand (BVerfG, Urteil vom 11.11.1986 - 1 BvR 713/83, a.a.O.).
Das BVerfG versteht unter zivilem Ungehorsam, im Unterschied zum Widerstandsrecht gegenüber einem Unrechtssystem, ein Widerstehen des Bürgers gegenüber einzelnen gewichtigen staatlichen Entscheidungen, um einer für verhängnisvoll und ethisch illegitim gehaltenen Entscheidung durch demonstrativen, zeichenhaften Protest bis zu aufsehenerregenden Regelverletzungen zu begegnen (BVerfG, NJW 1987, 43 (48)).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus AG Heilbronn, 06.03.2023 - 26 Ds 16 Js 4813/23
Anerkannt ist, dass mit Ausübung des Versammlungsrechts unvermeidbar erfolgende nötigende Wirkungen in Gestalt der Behinderung Dritter als sozialadäquate Nebenfolgen durch Art. 8 GG gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss vom 24.01.2001 - 1 BvR 1190/90, NJW 2002, 1031, (1033)).Dabei ist es dem Gericht verwehrt, das kommunikative Anliegen inhaltlich zu bewerten und sein Gewicht in die Abwägung miteinzustellen (BVerfG, Beschl. Vom 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90, a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 17.02.1992 - 3 Ss 147/91
Sitzblockade; Militärische Einrichtungen
Auszug aus AG Heilbronn, 06.03.2023 - 26 Ds 16 Js 4813/23
In Anwendung dieser Grundsätze mag der erzwungene komplette Stillstand von 20 Minuten noch mit alltäglichen Verkehrsverzögerungen vergleichbar sein (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.02.1992 - 3 Ss 147/91, NJW 1992, 2714 (2715)).