Rechtsprechung
AG Kaufbeuren, 26.07.2016 - 3 F 1291/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Zu den Voraussetzungen des § 302 Nr. 1 Hs. 1 Fall 2 InsO
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kaufbeuren, 05.07.2016 - 3 F 1291/15
- AG Kaufbeuren, 26.07.2016 - 3 F 1291/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14
Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber …
- KG, 02.09.2019 - 13 UF 91/19
Pflichtwidriger Verstoß gegen gesetzliche Unterhaltspflichten im …
Wenn § 302 Nr. 1, 2. Alt. InsO aber nicht deliktisch oder deliktsähnlich zu qualifizieren ist, dann ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht einen anderen Streitgegenstand hat als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch mit der Folge, dass jeder Anspruch möglicherweise unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, BGHZ 209, 168 = FamRZ 2016, 972 [bei juris insb. Rz 26ff.] sowie Frankfurter Kommentar InsO/Ahrens [9. Aufl. 2018], § 302 Rz. 84) insoweit nicht einschlägig (ebenso: AG Kaufbeuren, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 F 1291/15, bei juris, dort Rz. 35). - KG, 29.08.2019 - 13 UF 91/19
Voraussetzungen der Feststellung vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährten …
Wenn § 302 Nr. 1, 2. Alt. InsO aber nicht deliktisch oder deliktsähnlich zu qualifizieren ist, dann ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Anspruch aus vorsätzlicher Verletzung der Unterhaltspflicht einen anderen Streitgegenstand hat als ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch mit der Folge, dass jeder Anspruch möglicherweise unterschiedlichen Verjährungsfristen unterliegt (vgl. BGH…, Beschluss vom 3. März 2016 - IX ZB 33/14, BGHZ 209, 168 = FamRZ 2016, 972 [bei juris insb. Rz 26ff.] sowie Frankfurter Kommentar InsO/Ahrens [9. Aufl. 2018], § 302 Rz. 84) insoweit nicht einschlägig (ebenso: AG Kaufbeuren, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 F 1291/15, bei juris, dort Rz. 35).