Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 9 - Verfahren in Unterhaltssachen (§§ 231 - 260) |
Unterabschnitt 1 - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 231 - 244) |
(1) Unterhaltssachen sind Verfahren, die
1. | die durch Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, | |
2. | die durch Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, | |
3. | die Ansprüche nach § 1615l oder § 1615m des Bürgerlichen Gesetzbuchs |
betreffen.
(2) 1Unterhaltssachen sind auch Verfahren nach § 3 Abs. 2 Satz 3 des Bundeskindergeldgesetzes und § 64 Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes. 2Die §§ 235 bis 245 sind nicht anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 231 FamFG
187 Entscheidungen zu § 231 FamFG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2024 - 12 S 1010/22
Prozesskostenhilfe im Streit um die Einstellung von Leistungen nach dem UhVorschG ...
- BayObLG, 31.01.2024 - 101 VA 239/23
Verfahrenskostenhilfeverfahren, Verfahrenskostenhilfeantrag, Persönliche und ...
- OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23
Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts
Zum selben Verfahren:
- BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23
Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel
- OLG Frankfurt, 20.11.2020 - 4 WF 112/20
Kostenentscheidung nach Vergleich in Unterhaltssache
- OLG Dresden, 02.09.2019 - 8 U 843/19
Zustimmung zur Löschung von im Grundbuch eingetragenen Reallasten
- OLG Koblenz, 09.09.2020 - 9 UF 701/19
Kindesunterhalt: Arbeitsplatzwechsel aufgrund neuer Partnerschaft oder Familie; ...
- BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14
Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber ...
- OLG Koblenz, 10.09.2020 - 9 WF 509/20
Richterablehnung: Beachtlichkeit der Rechtsanwaltsbeiordnung für die Wirksamkeit ...
Querverweise
Auf § 231 FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 112 (Familienstreitsachen)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 25 (Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen)