Rechtspflegergesetz
3. Abschnitt - Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte (§§ 20 - 25a) |
Folgende weitere Geschäfte in Familiensachen einschließlich der entsprechenden Lebenspartnerschaftssachen werden dem Rechtspfleger übertragen:
1. | (weggefallen) | ||
2. | in Unterhaltssachen | ||
a) | Verfahren nach § 231 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit nicht ein Verfahren nach § 231 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anhängig ist, | ||
b) | die Bezifferung eines Unterhaltstitels nach § 245 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, | ||
c) | das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger; | ||
3. | in Güterrechtssachen | ||
a) | die Ersetzung der Zustimmung eines Ehegatten, Lebenspartners oder Abkömmlings nach § 1452 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, | ||
b) | die Entscheidung über die Stundung einer Ausgleichsforderung und Übertragung von Vermögensgegenständen nach den §§ 1382 und 1383 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, mit Ausnahme der Entscheidung im Fall des § 1382 Abs. 5 und des § 1383 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, jeweils auch in Verbindung mit § 6 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, | ||
c) | die Entscheidung über die Stundung einer Ausgleichsforderung und Übertragung von Vermögensgegenständen nach § 1519 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 17 des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, jeweils auch in Verbindung mit § 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, soweit nicht über die Ausgleichsforderung ein Rechtsstreit anhängig wird; | ||
4. | in Verfahren nach dem EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1964) die Ausstellung von Bescheinigungen nach Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 4) sowie deren Berichtigung und Aufhebung gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 606/2013. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen vom 05.12.2014
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
11.01.2015 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung und zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen | 05.12.2014 | |
01.05.2013 | Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft | 15.03.2012 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) | 03.04.2009 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 |
verfahren § 22Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren § 23Verfahren vor dem Bundespatentgericht § 24Aufnahme von Erklärungen § 24aBeratungshilfe § 24bAmtshilfe § 25Sonstige Geschäfte auf dem Gebiet der Familiensachen § 25aVerfahrenskosten-
hilfe
Rechtsprechung zu § 25 RPflG
14 Entscheidungen zu § 25 RPflG in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 11.11.2019 - 4 WF 125/19
Prüfungsumfang bei fehlender Begründung der Beschwerde im vereinfachten ...
- KG, 12.07.2010 - 16 UF 79/10
Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Unterhaltssachen zur ...
- OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79
Verwertung von Erklärungen; Protokoll; Protokoll des Urkundsbeamten; Protokoll ...
- OLG Jena, 22.01.2015 - 4 WF 699/15
Beachtlichkeit der fehlenden Leistungsfähigkeit im Beschwerdeverfahren gegen die ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 22.01.2015 - 4 WF 699/14
Unzulässigkeit einer auf fehlende Leistungsfähigkeit gestützten Beschwerde im ...
- OLG Jena, 22.01.2015 - 4 WF 699/14
- OLG Brandenburg, 15.03.2016 - 13 WF 268/15
Beschwerde gegen Kindesunterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren: ...
- VG Köln, 25.10.2001 - 19 K 6641/99
- BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
Begründung einer Beschwerdeentscheidung
- BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16
Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei ...
- LG Karlsruhe, 24.05.2019 - 5 T 81/18
Räumungstermin ist kein Gerichtstermin: Keine Terminsgebühr!
Querverweise
Auf § 25 RPflG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers
- § 3 (Übertragene Geschäfte)