Literatur im Internet zu § 1615m BGB
Querverweise
Auf § 1615m BGB verweisen folgende Vorschriften:
- BGB
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Unterhaltspflicht
- Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern
- § 1615n (Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften für Verfahren in anderen Familiensachen
- § 621 (Zuständigkeit des Familiengerichts; Verweisung oder Abgabe an Gericht der Ehesache)
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