Rechtsprechung
AG Leutkirch, 27.06.2007 - 2 C 75/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 02.03.2010 - 15 O 207/09
Ersatz des Schadens aus der Rückstufung eines Fahrzeugversicherungsvertrages …
So hat das AG Leutkirch in einer Entscheidung vom 27.06.2007 (Az. 2 C 75/07, n.v.) einem Geschädigten 800 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, der über ein HWS-Schleudertrauma und diverse Prellungen hinaus auch einen Zungenbiss erlitten hatte und daher zwei Wochen nur flüssige Nahrung zu sich nehmen konnte.In anderen Entscheidungen lagen als zusätzliche Verletzungen ein Unfallschock (AG Landsberg/Lech v. 15.02.2006, Az. 1 C 746/05, n.v.) oder eine Schwellung des gesamten linken Beines (AG Leutkirch v. 27.06.2007, Az. 2 C 75/07) vor.