Rechtsprechung
AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,35422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Kollision eines Linksabbiegevorganges auf der Fahrbahn des entgegenkommenden Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9 § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision beim Linksabbiegen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
aa) Aufgrund des unstreitigen Umstandes, dass der Unfall sich während eines Linksabbiegevorganges des Beklagten zu 1) auf der Fahrbahn des entgegen kommenden klägerischen Fahrzeuges ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Alleinverschulden des Beklagten zu 1), da in dieser Kollisionskonstellation typischerweise davon auszugehen ist, dass der Linksabbieger entweder unaufmerksam oder unvorsichtig gefahren ist und dadurch den Unfall alleine verschuldet hat (vgl. LG Madgeburg, Urteil vom 03.09.1996 - 2 S 154/96, Schaden- Praxis, 404 f., zitiert nach JURIS, LG Potsdam, Urteil vom 10.01.2003 - 4 O 213/01, Schaden-Praxis 2003, 193, zitiert nach JURIS; Saarländisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14, DAR 2004, 93 f., zitiert nach JURIS). - AG Kaiserslautern, 27.05.2003 - 1 C 761/03
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls gegen eine …
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
Aber auch der Höhe nach ist geltend gemachte Betrag angemessen, liegt er doch unter den bereits von der Rechtsprechung auch schon pauschal zugesprochenen Beträgen für diesen Posten in Höhe von 70 Euro (AG Wolfratshausen, Urteil vom 24.03.2004 - 6 C 1241/02, Schaden-Praxis 2005, 18, zitiert nach JURIS) oder gar 75 Euro (LG Hannover, Urteil vom 14.12.1998 - 20 S 93/95, DAR 1999, 219 , zitiert nach JURIS: 150 DM; AG Kaiserslautern, Urteil vom 27.05.2003 - 1 C 761/03, DAR 2003, 424 f., zitiert nach JURIS). - LG Hannover, 14.12.1998 - 20 S 93/98
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
Aber auch der Höhe nach ist geltend gemachte Betrag angemessen, liegt er doch unter den bereits von der Rechtsprechung auch schon pauschal zugesprochenen Beträgen für diesen Posten in Höhe von 70 Euro (AG Wolfratshausen, Urteil vom 24.03.2004 - 6 C 1241/02, Schaden-Praxis 2005, 18, zitiert nach JURIS) oder gar 75 Euro (LG Hannover, Urteil vom 14.12.1998 - 20 S 93/95, DAR 1999, 219 , zitiert nach JURIS: 150 DM; AG Kaiserslautern, Urteil vom 27.05.2003 - 1 C 761/03, DAR 2003, 424 f., zitiert nach JURIS).
- AG Wolfratshausen, 24.03.2004 - 6 C 1241/02
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
Aber auch der Höhe nach ist geltend gemachte Betrag angemessen, liegt er doch unter den bereits von der Rechtsprechung auch schon pauschal zugesprochenen Beträgen für diesen Posten in Höhe von 70 Euro (AG Wolfratshausen, Urteil vom 24.03.2004 - 6 C 1241/02, Schaden-Praxis 2005, 18, zitiert nach JURIS) oder gar 75 Euro (LG Hannover, Urteil vom 14.12.1998 - 20 S 93/95, DAR 1999, 219 , zitiert nach JURIS: 150 DM; AG Kaiserslautern, Urteil vom 27.05.2003 - 1 C 761/03, DAR 2003, 424 f., zitiert nach JURIS). - LG Potsdam, 10.01.2003 - 4 O 213/01
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
aa) Aufgrund des unstreitigen Umstandes, dass der Unfall sich während eines Linksabbiegevorganges des Beklagten zu 1) auf der Fahrbahn des entgegen kommenden klägerischen Fahrzeuges ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Alleinverschulden des Beklagten zu 1), da in dieser Kollisionskonstellation typischerweise davon auszugehen ist, dass der Linksabbieger entweder unaufmerksam oder unvorsichtig gefahren ist und dadurch den Unfall alleine verschuldet hat (vgl. LG Madgeburg, Urteil vom 03.09.1996 - 2 S 154/96, Schaden- Praxis, 404 f., zitiert nach JURIS, LG Potsdam, Urteil vom 10.01.2003 - 4 O 213/01, Schaden-Praxis 2003, 193, zitiert nach JURIS; Saarländisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14, DAR 2004, 93 f., zitiert nach JURIS). - LG Magdeburg, 03.09.1996 - 2 S 154/96
Auszug aus AG Saarbrücken, 31.03.2006 - 37 C 527/05
aa) Aufgrund des unstreitigen Umstandes, dass der Unfall sich während eines Linksabbiegevorganges des Beklagten zu 1) auf der Fahrbahn des entgegen kommenden klägerischen Fahrzeuges ereignet hat, spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Alleinverschulden des Beklagten zu 1), da in dieser Kollisionskonstellation typischerweise davon auszugehen ist, dass der Linksabbieger entweder unaufmerksam oder unvorsichtig gefahren ist und dadurch den Unfall alleine verschuldet hat (vgl. LG Madgeburg, Urteil vom 03.09.1996 - 2 S 154/96, Schaden- Praxis, 404 f., zitiert nach JURIS, LG Potsdam, Urteil vom 10.01.2003 - 4 O 213/01, Schaden-Praxis 2003, 193, zitiert nach JURIS; Saarländisches Oberlandesgericht, 3. Zivilsenat, Urteil vom 04.02.2003 - 3 U 103/02 - 14, DAR 2004, 93 f., zitiert nach JURIS).