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   AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21   

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https://dejure.org/2023,8821
AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21 (https://dejure.org/2023,8821)
AGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21 (https://dejure.org/2023,8821)
AGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 2023 - BayAGH III - 4 - 20/21 (https://dejure.org/2023,8821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft; Beschränkung des Rechts auf Freiheit des Kapitalverkehrs; Voraussetzungen des Erwerbs des Geschäftsanteils an einer Rechtsanwaltsgesellschaft; Vertretung der Gesellschaft ausschließlich durch ...

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht, 27.04.2023)

    EuGH entscheidet über Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien: Spektakuläre Vorlage aus München

  • brak.de (Kurzinformation)

    Fremdbesitzverbot an Anwaltsgesellschaften auf dem Prüfstand des EuGH

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Fremdbesitzverbot auf dem Prüfstand

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    AGH legt EuGH vor: Fremdbesitzverbot an Kanzleien unionsrechtswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1744
  • EuZW 2023, 524
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Der EuGH hat insoweit folgende allgemeine Voraussetzungen aufgestellt (EuGH, Urt. v. 21.4.2005 - C-140/03, Rn. 34): "Eine nationale Regelung, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die aber geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten durch die Gemeinschaftsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, kann aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, vorausgesetzt dass sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zwecke zu gewährleisten und nicht über das hinausgeht was zur Erreichung dieses Zweckes erforderlich ist [...].".

    Dem Urteil des EuGH v. 21.4.2005 - C 140/03, lag der Sachverhalt zugrunde, dass nach griechischem Recht einer juristischen Person, die ein Optikergeschäft betreiben wollte, die hierfür erforderliche Genehmigung nur erteilt werden konnte, wenn ein anerkannter Optiker als natürliche Person zu mindestens 50 % am Gesellschaftskapital beteiligt ist und wenn dieser Optiker höchstens noch an einer weiteren Gesellschaft, die Eigentümerin eines Optikergeschäft ist, beteiligt war.

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Die Beschränkungen müssen diskriminierungsfrei sein, durch zwingende allgemeine Interessen gerechtfertigt sein, geeignet sein die Verwirklichung der verfolgten Ziele zu gewährleisten und nicht weiter gehen, als dies zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 19.5.2009 - C 171/07 und C 172/07; Urt. v. 15.10.2015 - C 168/15; Hellwig, AnwBl. Online 2020, 260).

    Auch aus dem ebenfalls die Niederlassungsfreiheit betreffenden Urteil des EuGH v. 19.5.2009 - C 171/07 und 172/07 ergibt sich keine andere Bewertung.

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvL 6/13

    Verbot der Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Die Erstreckung auf Ärzte und Apotheker beruht auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 12.1.2016, BVerfGE 141, 82), durch die § 59a BRAO a.F. ergänzt wurde.

    Das BVerfG hat entschieden, dass § 59a I 1 BRAO a.F. mit Art. 12 I GG unvereinbar und nichtig sei, soweit Rechtsanwälten untersagt wird, sich mit Ärzten und Apothekern zur Ausübung ihrer Berufe zu einer Partnerschaftsgesellschaft zusammenzuschließen (BVerfG, Beschl. v. 12.1.2016, BGBl. I, S. 244).

  • EuGH, 17.09.2009 - C-182/08

    Glaxo Wellcome - Niederlassungsfreiheit und freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Für einen Eingriff in das Recht auf Kapitalverkehrsfreiheit reicht es aber aus, wenn nach nationalem Recht an den Erwerb von Geschäftsanteilen Nachteile geknüpft werden, die dazu geeignet sind, einen gebietsfremden Investor davon abzuhalten, Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu erwerben (EuGH, Urt. v, 17.2.2009 - C 182/08).
  • EuGH, 30.01.2018 - C-360/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Insoweit reicht es aus, wenn auch ein reiner Inlands-Sachverhalt gegeben ist (EuGH, Urt. v. 30.1.2018 - C 360/15).
  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    2 S. 1 ist anzuwenden, obwohl das BVerfG durch Beschl. v. 14.1.2014 (BGBl. I, S. 111) festgestellt hatte, dass diese Bestimmung mit Art. 12 I GG unvereinbar und nichtig ist, soweit er der Zulassung einer Berufsausübungsgesellschaft von Rechts- und Patentanwälten als Rechtsanwaltsgesellschaft entgegensteht, wenn nicht die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte sowie die verantwortliche Führung der Gesellschaft und die Mehrheit der Geschäftsführer den Rechtsanwälten überlassen sind; denn im vorliegenden Fall geht es nicht um die Beteiligung eines Patentanwaltes an einer Rechtsanwaltsgesellschaft.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    Die Unabhängigkeit der Rechtsberatung, die Wahrung des Transparenzgebots und die Sicherheit der beruflichen Verschwiegenheit sind durch den EuGH als Ziele der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, die eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit rechtfertigen können, anerkannt (EuGH, Urt. v. 2.12.2010 - C-225/09), Der EuGH hat allerdings noch nicht entschieden, ob Beschränkungen der Beteiligung an einer Rechtsanwaltsgesellschaft wie sie in §§ 59a, 59e, 59h BRAO a.F. vorgesehen sind, zur Erreichung dieser Ziele verhältnismäßig sind.
  • EuGH, 20.09.2018 - C-685/16

    EV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 bis 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

    Auszug aus AGH Bayern, 20.04.2023 - BayAGH III - 4 - 20/21
    der Umfang der zu erwerbenden Geschäftsanteile und die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags (Calliess/Ruffert/ Korte, a.a.O., Art. 49 Rn. 39; EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-685/16).
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