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   AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08   

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https://dejure.org/2008,40172
AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08 (https://dejure.org/2008,40172)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.2008 - 2 AGH 6/08 (https://dejure.org/2008,40172)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 2008 - 2 AGH 6/08 (https://dejure.org/2008,40172)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05

    Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08
    Auch ein schwerwiegendes berufsunwürdiges Verhalten kann nach einer mehr oder minder langen Zeit durch Wohlverhalten oder andere Umstände so viel an Bedeutung verlieren, dass es die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nicht mehr hindern kann (BGH - Senat für Anwaltssachen - Beschl. v. 6.11.2006 - AnwZ [B] 87/05, zitiert nach juris).

    Dabei ist von Bedeutung, ob der Ast. hartnäckig an den Auffassungen festhält, die zu seinen Verurteilungen geführt haben oder ob er sogar versucht, über sein eigenes Fehlverhalten zu täuschen (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 6.11.2006 - (AnwZ [B] 87/05, zitiert nach juris; BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 4.4.2005 - (AnwZ [B] 21/04, zitiert nach juris).

  • BGH, 04.04.2005 - AnwZ (B) 21/04

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unwürdigkeit und wegen

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08
    Vielmehr muss das beanstandungsfreie Verhalten geraume Zeit nach Erlass der Freiheitsstrafe wegen Ablaufs der Bewährungsfrist fortgesetzt worden sein (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 4.4.2005 - AnwZ [B] 21/04, zitiert nach juris).

    Dabei ist von Bedeutung, ob der Ast. hartnäckig an den Auffassungen festhält, die zu seinen Verurteilungen geführt haben oder ob er sogar versucht, über sein eigenes Fehlverhalten zu täuschen (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 6.11.2006 - (AnwZ [B] 87/05, zitiert nach juris; BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 4.4.2005 - (AnwZ [B] 21/04, zitiert nach juris).

  • AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03

    Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungsakte der RAK X. zu Az.: ... und die beigezogenen Akten 2 AGH 9/06; 2 AGH 17/02 und 2 AGH 18/03 Bezug genommen.
  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08
    Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Anordnung einer Sperrfrist von 8 Jahren für eine Wiederzulassung in den Fällen des § 7 Nr. 3 BRAO ein Hinweis auf eine gesetzgeberische Wertung ist, die bei vergleichbaren Fällen im Rahmen der Prüfung von § 7 Nr. 5 BRAO nicht unberücksichtigt bleiben kann (BGH, NJW-RR 1995, 1016 f.).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 16.07.2003 - 2 AGH 17/02

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Veruteilung wegen

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 12.11.2008 - 2 AGH 6/08
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Verwaltungsakte der RAK X. zu Az.: ... und die beigezogenen Akten 2 AGH 9/06; 2 AGH 17/02 und 2 AGH 18/03 Bezug genommen.
  • AGH Bayern, 14.10.2013 - BayAGH II - 2 - 10/13

    Berufsrechte und -pflichten: Vertretungsverbot nach einem Parteiverrat

    Der Senat ist sich bewusst, dass die Begehung eines Parteiverrats nach § 356 StGB als Regelfall für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO angesehen wird (Anwaltsgerichtshof Koblenz Beschluss vom 12.11.2008 - 2 AGH 6/08 Rz. 35 bei Juris m. w. N.).
  • AGH Bayern, 01.12.2014 - BayAGH II - 2 - 10/14

    Rechtsanwalt, Fachanwaltsbezeichnung, Grundschuld, Parteiverrat

    Die Begehung eines Parteiverrats als Verstoß gegen eine Kernverpflichtung anwaltlichen Handelns wird im Gegenteil sogar als Regelfall für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft gemäß § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO angesehen (Anwaltsgerichtshof Koblenz Beschluss vom 12.11.2008 - 2 AGH 6/08 Rz. 35 bei Juris m. w. N.).
  • AGH Bayern, 22.08.2014 - BayAGH II - 2 - 10/14

    Berufsrechte und -pflichten: Vertretungsverbot nach einem Parteiverrat

    Die Begehung eines Parteiverrats als Verstoß gegen eine Kernverpflichtung anwaltlichen Handelns wird im Gegenteil sogar als Regelfall für eine Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft gem. § 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO angesehen (AGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.11.2008 - 2 AGH 6/08, BRAK-Mitt. 2009, 138= juris, Rdnr. 35 m.w.N.).
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