Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Tarifvertrag, Auslegung, Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsgeld
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§, 133, 157 BGB; § 9 Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW
Tarifvertrag, Auslegung, Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsgeld - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des § 9 Nr. 9, 11a Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten in der Speditions-, Logistik- und Transportwirtschaft NRW
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 548/01
Urlaubsgeld im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Die Beklagte verweist insoweit auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.04.2003 (Az.: 9 AZR 548/01).Dies gilt allerdings nur bei entsprechendem Umfang der Arbeitszeit (BAG 15.04.2003 - 9 AZR 548/01).
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Beide Regelungen enthalten ein einheitliches Verbot der sachlich nicht gerechtfertigten Benachteiligung wegen der Teilzeitarbeit (vgl. etwa BAG 24.09.2008 - 6 AZR 657/07). - BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 395/94
Prämienberechnung bei Tariflohnerhöhungen
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Da die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den tariflichen Gesamtzusammenhang erkennen können, ist er stets mit zu berücksichtigen und zwar auch bei der Frage, ob die verwendete Formulierung eindeutig ist (BAG 16.05.1995 - 3 AZR 395/94; BAG 23.04.1988 - 6 AZR 650/96).
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefern und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. etwa BAG 16.06.1998 - 5 AZR 728/97). - BAG, 23.04.1998 - 6 AZR 650/96
Verdienstsicherung nach § 6 TV RatAng
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Da die tarifunterworfenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch den tariflichen Gesamtzusammenhang erkennen können, ist er stets mit zu berücksichtigen und zwar auch bei der Frage, ob die verwendete Formulierung eindeutig ist (BAG 16.05.1995 - 3 AZR 395/94; BAG 23.04.1988 - 6 AZR 650/96). - BAG, 26.09.1957 - 2 AZR 148/55
Auslegung privatrechtlicher Willenserklärungen - Auslegung von Tarifverträgen - …
Auszug aus ArbG Düsseldorf, 22.12.2009 - 7 Ca 7132/09
Allerdings ist eine auszulegende Tarifbestimmung nicht für sich allein, sondern nur im sinnvollen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen des Tarifvertrages zu betrachten (BAG 26.09.1957 - 2 AZR 148/55).