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   BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22   

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BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22 (https://dejure.org/2023,320)
BAG, Entscheidung vom 17.01.2023 - 3 AZR 220/22 (https://dejure.org/2023,320)
BAG, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 3 AZR 220/22 (https://dejure.org/2023,320)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO; Versorgungszusage des Arbeitgebers durch mittelbaren Versorgungsträger; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Kapitalwahlrecht als Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa); Unzumutbare ...

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Zusage laufender Rentenzahlung - Kapitalwahlrecht - Ersetzungsbefugnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse bei negativer Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO ; Versorgungszusage des Arbeitgebers durch mittelbaren Versorgungsträger; Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Kapitalwahlrecht als Ersetzungsbefugnis (facultas alternativa); Unzumutbare ...

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung - und das Kapitalwahlrecht des Arbeitgebers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung mit Kapitalwahlrecht?

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Anspruch auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente - Erfüllung des Betriebsrentenanspruchs durch Einmalzahlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 544
  • NZA 2023, 355
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 339/03

    Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 165, 205; BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - Rn. 14) .
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    b) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind - ausgehend vom Vertragswortlaut - nach ihrem objektiven Inhalt und typischem Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von rechtsunkundigen, verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (st. Rspr., zB BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 26 mwN, BAGE 165, 205; BGH 14. Juli 2004 - VIII ZR 339/03 - Rn. 14) .
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

    Formularmäßige Vereinbarung einer Ersetzungsbefugnis und eines Rücktrittsrechts

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel ist zu bejahen, wenn die Interessen des Verwenders die für das jeweilige Geschäft typischen Interessen des anderen Vertragsteils überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 27 mwN, BAGE 159, 148; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 123/19

    Nachtarbeitszuschläge nach § 6 Abs. 5 ArbZG

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Die Wahlschuld konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst nach der Ausübung dieses Wahlrechts (BAG 15. Juli 2020 - 10 AZR 123/19 - Rn. 26, BAGE 171, 280) .
  • BAG, 17.01.1995 - 3 AZR 399/94

    Abgeltung von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Allerdings ist dem Schuldner - durch Vertrag oder Gesetz - das Recht eingeräumt, die geschuldete Leistung durch eine andere zu ersetzen und sich so von seiner Verbindlichkeit zu befreien (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 814/07 - Rn. 31, BAGE 133, 50; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 79, 104; MüKoBGB/Krüger 9. Aufl. § 262 Rn. 8 f.; Grüneberg/Grüneberg 82. Aufl. § 262 Rn. 6 ff.; Staudinger/Bittner/Kolbe [2019] § 262 Rn. 11) .
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Betriebliche Altersversorgung hat Versorgungs-, aber auch Entgeltcharakter, sie stellt eine Gegenleistung für die Beschäftigungszeit dar und damit auch für die während der Beschäftigung erbrachte Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 618/19 - Rn. 50, BAGE 174, 116) .
  • BGH, 22.01.1987 - I ZR 230/85

    Fortbestehen des Feststellungsinteresses nach Erhebung einer Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO bejaht und erkannt, dass der Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage nicht entgegensteht, dass die Beklagte bereits im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens eine bezifferte Widerklage auf die monatliche Rentenzahlung ab April 2021 erhoben hat (vgl. BGH 22. Januar 1987 - I ZR 230/85 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 99, 340) .
  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 721/16

    (Teil-) Kündigung einer Pauschalierungsabrede

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel ist zu bejahen, wenn die Interessen des Verwenders die für das jeweilige Geschäft typischen Interessen des anderen Vertragsteils überwiegen oder ihnen zumindest gleichwertig sind (BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 721/16 - Rn. 27 mwN, BAGE 159, 148; BGH 21. September 2005 - VIII ZR 284/04 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Indem der Kläger die Beklagte mit ihrem Wissen bei der GUB angemeldet hat, hat er ihr jedoch konkludent ein betriebsrentenrechtliches Versorgungsversprechen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG erteilt (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 166/19 - Rn. 40 mwN) .
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07

    Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften

    Auszug aus BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 220/22
    Allerdings ist dem Schuldner - durch Vertrag oder Gesetz - das Recht eingeräumt, die geschuldete Leistung durch eine andere zu ersetzen und sich so von seiner Verbindlichkeit zu befreien (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZR 814/07 - Rn. 31, BAGE 133, 50; 17. Januar 1995 - 3 AZR 399/94 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 79, 104; MüKoBGB/Krüger 9. Aufl. § 262 Rn. 8 f.; Grüneberg/Grüneberg 82. Aufl. § 262 Rn. 6 ff.; Staudinger/Bittner/Kolbe [2019] § 262 Rn. 11) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 123/21

    Rechtskraft - Vorrang einer Einzelabrede - betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 368/21

    Verjährung - Unzumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den

  • LAG Düsseldorf, 06.04.2022 - 12 Sa 1068/21

    Bestimmtheit der Berufungsanträge; Betriebliche Altersversorgung;

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