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BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 257 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO
Darlegungsvoraussetzungen bei der Rüge der Verletzung des § 257 StPO - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision hinsichtlich eines rechtsfehlerfreien Urteils ist zu verwerfen; Verwerfung einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)
Immer wieder übersehen wird § 238 Abs. 2 StPO…
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06
Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier …
Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11
Der Senat teilt dabei aber nicht die Auffassung, die Rüge scheitere bereits daran, dass das Protokoll nicht mitgeteilt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06, NStZ 2007, 235, 236). - BGH, 24.10.2006 - 1 StR 503/06
Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge bei der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 08.06.2011 - 1 StR 126/11
Die Rüge ist aber deswegen unzulässig, weil nicht vorgetragen ist, dass der als Voraussetzung für eine derartige Verfahrensrüge erforderliche Gerichtsbeschluss (§ 238 Abs. 2 StPO) eingeholt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 1 StR 503/06, NStZ 2007, 234, 235).