Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51859
BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17 (https://dejure.org/2018,51859)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2018 - KVR 65/17 (https://dejure.org/2018,51859)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17 (https://dejure.org/2018,51859)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51859) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als einheitlichen Vorgang durch Übernahme der Geschäftsanteile und der betriebenen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte; Erwartung einer erheblichen Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion hinsichtlich ...

  • Wolters Kluwer

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als einheitlichen Vorgang durch Übernahme der Geschäftsanteile und der betriebenen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte; Erwartung einer erheblichen Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion hinsichtlich ...

  • rewis.io

    Kartellverwaltungsverfahren wegen Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens durch das Bundeskartellamt: Nichtoffenlegung von Aktenbestandteilen zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses; Umfang der Sachverhaltsfeststellung im Beschwerdeverfahren; Überprüfung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Untersagung des Zusammenschlussvorhabens von EDEKA und Netto mit KT als einheitlichen Vorgang durch Übernahme der Geschäftsanteile und der betriebenen Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfte; Erwartung einer erheblichen Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion hinsichtlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Verwertbar ist aber eine Auswertung der betreffenden Daten (BGH, Beschluss vom 11. November 2008 - KVR 60/07, BGHZ 178, 285 Rn. 27 ff. - EON/Stadtwerke Eschwege).

    Zu eigenen Ermittlungen ist das Beschwerdegericht unter diesem Gesichtspunkt verpflichtet, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der vom Amt mitgeteilten Auswertungsergebnisse bestehen (BGHZ 178, 285 Rn. 30).

  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; Beschluss vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien).

    Diesem ist es grundsätzlich nicht verwehrt, die Annahme einer Kettensubstitution auch bei aneinandergrenzenden lokalen Märkten bzw. einander überschneidenden Einzugsbereichen abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 39 - Total/OMV).

  • OLG Düsseldorf, 23.08.2017 - Kart 5/16

    EDEKA-Tengelmann-Fusion: Untersagung des Bundeskartellamtes war rechtmäßig

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Das Beschwerdegericht (OLG Düsseldorf, NZKart 2017, 542) hat seine Entscheidung, soweit für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren von Bedeutung, im Wesentlichen wie folgt begründet:.

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 -.

  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Es hat darin einen Widerspruch zu der Senatsentscheidung "Kaufhof/Metro" (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231) gesehen, nach der auch die Einbeziehung der Teilsortimenter geboten sei, soweit sie dem Kunden als sinnvolle Alternative zur Verfügung stünden.

    Im Ausgangspunkt ist anerkannt, dass der sachlich relevante Markt ein Sortimentsmarkt sein kann; dies gilt namentlich für das Sortiment im Lebensmitteleinzelhandel, das als eine "bestimmte Art von Waren" im Sinne von § 18 Abs. 1 GWB (bzw. § 22 Abs. 1 GWB aF) angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231, juris-Rn. 27 - Kaufhof/Metro; Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 57 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Thomas in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 36 GWB Rn. 87 mwN).

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Hierbei kann der von der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Preisheraufsetzungstest ("SSNIP-Test") für die Marktabgrenzung eine Hilfestellung liefern, sie aber nicht als ausschließliches Kriterium bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - KVR 21/07, BGHZ 176, 1 Rn. 18 - Soda Club II).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Im Ausgangspunkt ist anerkannt, dass der sachlich relevante Markt ein Sortimentsmarkt sein kann; dies gilt namentlich für das Sortiment im Lebensmitteleinzelhandel, das als eine "bestimmte Art von Waren" im Sinne von § 18 Abs. 1 GWB (bzw. § 22 Abs. 1 GWB aF) angesehen werden kann (BGH, Beschluss vom 11. März 1986 - KVR 2/85, WuW/E BGH 2231, juris-Rn. 27 - Kaufhof/Metro; Beschluss vom 16. Januar 2008 - KVR 26/07, BGHZ 175, 333 Rn. 57 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Thomas in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 5. Auflage, § 36 GWB Rn. 87 mwN).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; Beschluss vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien).
  • BGH, 11.05.2004 - XI ZB 39/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Zwar kann sich die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bereits aus dem besonderen Gewicht der Frage für die beteiligten Verkehrskreise ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, WM 2004, 491 f.; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, BGHZ 159, 135, 138).
  • BGH, 26.01.2016 - KVR 11/15

    Gruppenfreistellung: Bestimmung des Marktanteils eines Herstellers als Lieferant

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; Beschluss vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; Beschluss vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien).
  • BGH, 18.09.2003 - V ZB 9/03

    Begriff der Grundsatzbedeutung einer Rechtsfrage; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - KVR 65/17
    Zwar kann sich die grundsätzliche Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage bereits aus dem besonderen Gewicht der Frage für die beteiligten Verkehrskreise ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - V ZB 9/03, WM 2004, 491 f.; Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, BGHZ 159, 135, 138).
  • BGH, 02.02.2010 - KVZ 16/09

    Kosmetikartikel

  • BGH, 08.11.2011 - KVZ 14/11

    Kartellverwaltungsverfahren: Fusionskontrolle für einen Zusammenschluss von

  • BGH, 11.07.2006 - KVZ 41/05

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im kartellrechtlichen Verfahren

  • BGH, 02.07.2019 - VIII ZR 74/18

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Weinkommissionärs: Reichweite einer

    Eine andere Beurteilung ist im vorliegenden Fall auch nicht im Hinblick darauf angezeigt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an die Darlegung einer konkreten klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfrage keine besonderen Anforderungen zu stellen sind, wenn die zu beantwortende Rechtsfrage sowie ihre Entscheidungserheblichkeit sich unmittelbar aus dem Prozessrechtsverhältnis ergeben (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, aaO mwN), und die Darlegung eines Meinungsstreits entbehrlich ist, wenn der entscheidungserheblichen Rechtsfrage bereits wegen ihres Gewichts für die beteiligten Verkehrskreise grundsätzliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2004 - XI ZB 39/03, aaO mwN; vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17, WuW 2019, 262 Rn. 10; MünchKommZPO/Krüger, aaO; vgl. auch BT-Drucks. 14/4722, S. 104; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, aaO; Musielak/Voit/Ball, aaO, § 543 Rn. 6; MünchKommZPO/Krüger, aaO, § 543 Rn. 8 [jeweils zum Gesichtspunkt der Auslegung typischer Vertragsbestimmungen, Formularverträge oder allgemeiner Geschäftsbedingungen]).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).

    Anders liegt es, wenn von dem Angebot anderer Vertriebsschienen, bei denen die Verbraucher einen Teil ihres Bedarfs an den Sortimentsartikeln decken können, ein so erheblicher Wettbewerbsdruck ausgeht, dass diese anderen Anbieterkategorien in den sachlich relevanten Markt einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 , Rn. 41 bei juris - Kosmetikartikel ).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Ob eine gegen die Untersagung eines Zusammenschlussvorhabens gerichtete Anfechtungsbeschwerde nach der Erteilung der Ministererlaubnis unzulässig wird, weil die Untersagung die betroffenen Unternehmen nicht mehr beschwert, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Ausgestaltung der Ministererlaubnis und ihrer Nebenbestimmungen ab (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018, KVR 65/17 , Rn. 11 bei juris).

    bb) Im Hinblick auf eine in die Form einer auflösenden Bedingung gekleidete Vorgabe, die Beteiligungsverhältnisse für die Dauer von 5 Jahren nicht zu ändern, wie sie auch hier Ziffer 1.1 der Ministererlaubnis vorliegt, wonach die Ministererlaubnis unter die auflösende Bedingung gestellt ist, dass es innerhalb des Prognosezeitraums von 5 Jahren nicht zu einer Veränderung der Beteiligungsverhältnisse am Gemeinschaftsunternehmen kommt, hat der Senat bereits entschieden, dass dies ohne Bedeutung ist, zumal die Fusionsbeteiligten den Nichteintritt der auflösenden Bedingung selbst in der Hand haben und durch ihr bedingungskonformes Verhalten gewährleisten können, dass das vom Amt untersagte Zusammenschlussvorhaben unangreifbar in die Tat umgesetzt werden kann (Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 20 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 11.12.2018, KVR 65/17 , Rn. 11 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Maßgeblich sind die Vorstellungen, die der Verbraucher - unabhängig von einem konkreten Bedarf - mit dem Leistungsangebot verbindet (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 16.01.2008 - KVR 26/07 , Rn. 57 bei juris - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt; Beschluss vom 28.04.1992 - KVR 9/91 , Rn. 11 bei juris - Kaufhof/Saturn ).

    Anders liegt es, wenn von dem Angebot anderer Vertriebsschienen, bei denen die Verbraucher einen Teil ihres Bedarfs an den Sortimentsartikeln decken können, ein so erheblicher Wettbewerbsdruck ausgeht, dass diese anderen Anbieterkategorien in den sachlich relevanten Markt einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 , Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 02.02.2010 - KVZ 16/09 , Rn. 41 bei juris - Kosmetikartikel ).

  • BGH, 27.06.2023 - KVZ 33/22

    Beschwerdeverfahren wegen eines kartellrechtlichen Untersagungsbeschlusses gegen

    Danach obliegt die Abgrenzung des relevanten Marktes grundsätzlich dem Tatrichter, da sie wesentlich von den - tatrichterlich festzustellenden - tatsächlichen Gegebenheiten des Marktes abhängt (BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - KVR 12/06, BGHZ 170, 299 Rn 15 - National Geographic II; vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17, WuW 2019, 262 Rn. 21 - EDEKA/Kaiser´s Tengelmann; vom 23. Juni 2020 - KVR 69/19, BGHZ 226, 67 Rn. 17 - Facebook).

    Die dafür erforderlichen Feststellungen können vom Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Maßstäben ausgegangen ist, ob er alle für die Abgrenzung wesentlichen Umstände hinreichend in Betracht gezogen hat und ob seine Entscheidung in Einklang mit den Denkgesetzen und einschlägigen Erfahrungssätzen steht (vgl. nur BGHZ 170, 299 Rn. 15 - National Geographic II; BGH, Beschlüsse vom 8. November 2011 - KVZ 14/11, AG 2013, 31 Rn. 9; vom 6. Dezember 2011 - KVR 95/10, BGHZ 192, 18 Rn. 25 - Total/OMV; vom 26. Januar 2016 - KVR 11/15, NZKart 2016, 280 Rn. 15 - Laborchemikalien; vom 11. Dezember 2018 - KVR 65/17, WuW 2019, 262 Rn. 21 - EDEKA/Tengelmann).

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

    Entscheidend ist, ob und in welchem Maße der vom Randwettbewerb ausgehende Wettbewerbsdruck den wettbewerblichen Verhaltensspielraum des betroffenen Unternehmens auf dem sachlich relevanten Markt begrenzt, vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - KVR 65/17 -, juris Rn. 26.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht