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   BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65   

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https://dejure.org/1966,5510
BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65 (https://dejure.org/1966,5510)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1966 - Ib ZR 71/65 (https://dejure.org/1966,5510)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1966 - Ib ZR 71/65 (https://dejure.org/1966,5510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Abfindungsvergleichs - Unwirksamkeit eines Vergleichs wegen vorübergehender Störung der Geistestätigkeit - Berücksichtigung der Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins - Ausschluss eines adäquaten Ursachenzusammenhangs

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1952 - III ZR 322/51

    Ursächlichkeit einer Unterlassung

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65
    Das Gericht ist im Rahmen des § 287 ZPO nicht gehindert, die freie Überzeugung von einem adäquaten Ursachenzusammenhang auch dann aus dem Ergebnis der Beweisaufnahme oder den Umständen zu entnehmen, wenn nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit ausgeschlossen werden kann, daß der Schaden auch ohne das schuldhafte Verhalten der Täter hätte eintreten können (BGHZ 7, 198, 204 [BGH 25.09.1952 - III ZR 322/51] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 14.12.1953 - III ZR 183/52

    Krankheitsbild. Anscheinsbeweis

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65
    Hierbei verkennt das Berufungsgericht, daß, wenn ein Krankheitsbild, wie es die vorliegenden ärztlichen Bescheinigungen ergeben, die Folge verschiedener Ursachen sein kann, aber nur für eine dieser möglichen Ursachen konkrete Anhaltspunkte vorliegen, der Beweis des ersten Anscheins für diese Ursache spricht, selbst wenn sie im Vergleich zu den anderen möglichen Ursachen relativ selten ist und das Krankheitsbild nur eine zwar mögliche, aber keine typische Folge dieser Ursache ist (BGHZ 11, 227).
  • RG, 05.02.1931 - VIII 470/30

    1. Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen gegen Krankenkassen und Kassenärzte.

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65
    Rechtlich zutreffend ist auch die Folgerung, daß der Kläger danach weitergehende Ansprüche aus dem Schadensereignis nur dann geltend machen kann, wenn beide Parteien bei Vertragsschluß von einem begrenzten Schadenskreis ausgegangen sind, der nachträglich eingetretene Schaden objektiv außerhalb des vorgestellten Schadenskreises liegt und subjektiv nicht voraussehbar war, und wenn endlich anzunehmen ist, daß die Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehre den Vergleich nicht geschlossen hätten (BGH LM BGB § 779 Nr. 8 im Anschluß an RGZ 131, 278; 159, 264).
  • RG, 29.04.1942 - VIII 12/42

    Zur Frage des Schadensersatzes bei Unfällen von Personen, deren Erwerbsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65
    Vielmehr ist auch in den Fällen, in denen eine solche Veranlagung mitgewirkt hat, grundsätzlich der volle Schaden vom Schädiger zu tragen (RGZ 155, 38, 41; 169, 117; BGH LM BGB § 219 (Bb) Nr. 2; ZPO § 287 Nr. 10).
  • RG, 16.12.1938 - VII 160/38

    Unter welchen Voraussetzungen ist ein im Vergleichswege erklärter Verzicht auf

    Auszug aus BGH, 16.03.1966 - Ib ZR 71/65
    Rechtlich zutreffend ist auch die Folgerung, daß der Kläger danach weitergehende Ansprüche aus dem Schadensereignis nur dann geltend machen kann, wenn beide Parteien bei Vertragsschluß von einem begrenzten Schadenskreis ausgegangen sind, der nachträglich eingetretene Schaden objektiv außerhalb des vorgestellten Schadenskreises liegt und subjektiv nicht voraussehbar war, und wenn endlich anzunehmen ist, daß die Parteien bei seiner Kenntnis nach den Grundsätzen des redlichen Verkehre den Vergleich nicht geschlossen hätten (BGH LM BGB § 779 Nr. 8 im Anschluß an RGZ 131, 278; 159, 264).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 69/67

    Verstoß gegen die Denk- und gegen allgemeine Erfahrungssätze - "Mißhandlungen

    Die Sache wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der vorliegenden Revision sowie des Revisionsverfahrens Ib ZR 71/65 soweit über diese Kosten nicht bereits entschieden worden ist - an den 9. Zivilsenat des Berufungsgerichts in Freiburg/Breisgau zurückverwiesen.

    Durch Urteil vom 16. März 1966 - Ib ZR 71/65 - hat der erkennende Senat die Revision des Klägers zurückgewiesen, soweit sie die Abweisung der Klage gegenüber der Firma B. und gegenüber R. betraf.

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