Rechtsprechung
   BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16910
BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21 (https://dejure.org/2022,16910)
BGH, Entscheidung vom 19.05.2022 - IX ZB 6/21 (https://dejure.org/2022,16910)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 2022 - IX ZB 6/21 (https://dejure.org/2022,16910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans; Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • rewis.io
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten durch Insolvenzplan auch bei unmöglicher Erlangung (echter) Restschuldbefreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Der gerichtlichen Bestätigung eines Insolvenzplans, durch den der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden soll, steht nicht entgegen, dass der Schuldner keine Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann. Handelt es sich ...

  • rechtsportal.de

    Gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans; Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht wegen wesentlicher Mängel

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gerichtliche Bestätigung eines Insolvenzplans, durch den der Schuldner von seinen restlichen Verbindlichkeiten befreit werden soll, auch dann, wenn der Schuldner keine Restschuldbefreiung nach den gesetzlichen Bestimmungen erlangen kann; zu den Anforderungen an den ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1504
  • MDR 2022, 1308
  • NZI 2022, 743
  • WM 2022, 1378
  • DB 2022, 1698
  • DB 2022, 1701
  • Rpfleger 2022, 593
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 49/17

    Insolvenzverfahren: Zurückweisung eines Insolvenzplans wegen wesentlicher

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Greifen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 250 Nr. 1 InsO ein, hat das Insolvenzgericht ohne Ermessensspielraum die Bestätigung des Insolvenzplans von Amts wegen abzulehnen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, NZI 2018, 691 Rn. 14).

    Das macht eine Vergleichsrechnung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, ZInsO 2018, 1404 Rn. 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, ZInsO 2010, 1448 Rn. 45 und nunmehr § 220 Abs. 2 Satz 2 InsO nF).

    Ein wesentlicher Verstoß in diesem Sinne liegt stets dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, NZI 2012, 139 Rn. 9 mwN; vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, ZInsO 2018, 1404 Rn. 54).

    Es muss nicht feststehen, sondern lediglich ernsthaft in Betracht kommen, dass der Mangel tatsächlich Einfluss auf die Annahme des Plans hatte (BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO).

    Wird ein wesentlicher Verstoß erst festgestellt, nachdem der Abstimmungstermin über den Insolvenzplan stattgefunden hat, so liegt ein unbehebbarer Mangel vor, der einer Bestätigung entgegensteht (BGH, Beschluss vom 26. April 2018, aaO Rn. 57).

  • BGH, 15.07.2010 - IX ZB 65/10

    Insolvenzverfahren: Beginn der Klagefrist bei im Insolvenzplan vorgesehener

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Das macht eine Vergleichsrechnung erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, ZInsO 2018, 1404 Rn. 33; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - IX ZB 65/10, ZInsO 2010, 1448 Rn. 45 und nunmehr § 220 Abs. 2 Satz 2 InsO nF).

    Dabei handelt es sich naturgemäß um eine Schätzung, deren Genauigkeit abnimmt, je länger der in Betracht zu ziehende Zeitraum ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010, aaO).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 37/08

    Insolvenzverfahren: Versagung der Bestätigung eines Insolvenzplans wegen

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Zu etwaigen Versagungsgründen braucht sich der Plan nicht zu äußern (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, NZI 2012, 139 Rn. 14 mwN).

    Ein wesentlicher Verstoß in diesem Sinne liegt stets dann vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben könnte (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2011 - IX ZB 37/08, NZI 2012, 139 Rn. 9 mwN; vom 26. April 2018 - IX ZB 49/17, ZInsO 2018, 1404 Rn. 54).

  • LG Hamburg, 22.01.2018 - 326 T 40/17

    Insolvenzverfahren: Vorprüfung eines Insolvenzplans; Restschuldbefreiungsantrag

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es auch ohne Bedeutung, dass der Schuldner keinen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat (vgl. LG Hamburg, ZIP 2018, 389, 392 f; Madaus, NZI 2017, 697 f, Grote, ZInsO 2017, 1380; Foerste, ZInsO 2017, 2424 f; Keller, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Rn. 1725; aA Frind, NZI 2017, 842 ff) und er einen solchen bis zum Abschluss des Verfahrens auch nicht mehr stellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - IX ZB 3/15, ZInsO 2015, 2579 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - IX ZR 206/11

    Wirkungen des Insolvenzplans: Nichterfüllung einer nicht zur Tabelle

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Vor diesem Hintergrund ist nicht nur der "würdige" Schuldner berechtigt, einen Insolvenzplan vorzulegen (vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 194; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Mai 2012 - IX ZR 206/11, ZInsO 2012, 1321 Rn. 21 f) und kann die von § 227 Abs. 1 InsO vorgesehene Entschuldung auch einem Schuldner zuteilwerden, der die Redlichkeitsvoraussetzungen der §§ 286 ff InsO nicht erfüllt (vgl. BT-Drucks. 12/2443, S. 195).
  • BAG, 15.12.2016 - 8 AZR 612/15

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruch

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es auch ohne Bedeutung, dass der Schuldner keinen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat (vgl. LG Hamburg, ZIP 2018, 389, 392 f; Madaus, NZI 2017, 697 f, Grote, ZInsO 2017, 1380; Foerste, ZInsO 2017, 2424 f; Keller, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Rn. 1725; aA Frind, NZI 2017, 842 ff) und er einen solchen bis zum Abschluss des Verfahrens auch nicht mehr stellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - IX ZB 3/15, ZInsO 2015, 2579 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZB 75/14

    Insolvenzgerichtliches Vorprüfungsverfahren für einen Insolvenzplan:

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Vielmehr ist diese Vorschrift nach ihrem Sinn und Zweck als zwingende Regelung zu lesen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 - IX ZB 75/14, NZI 2015, 697 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 7/20

    Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Es fehlt schon an der erforderlichen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2021 - IX ZB 7/20, ZInsO 2021, 2022 Rn. 19) planwidrigen Regelungslücke.
  • AG Hamburg, 24.05.2017 - 67c IN 164/15

    Kein Insolvenzplan bei nicht hinreichend kooperierendem Schuldner

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    (2) Keine der genannten, in die Prüfung nach § 250 Nr. 1 InsO einzubeziehenden Vorschriften der Insolvenzordnung befasst sich - auch nicht nur mittelbar (aA AG Hamburg, ZVI 2017, 304, 305 ff) - mit der Frage, ob der Schuldner einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat oder noch stellen kann oder ob ein Grund vorliegt, die Restschuldbefreiung zu versagen.
  • BGH, 22.10.2015 - IX ZB 3/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Gerichtliche Hinweispflichten für den Schuldner zur

    Auszug aus BGH, 19.05.2022 - IX ZB 6/21
    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ist es auch ohne Bedeutung, dass der Schuldner keinen zulässigen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt hat (vgl. LG Hamburg, ZIP 2018, 389, 392 f; Madaus, NZI 2017, 697 f, Grote, ZInsO 2017, 1380; Foerste, ZInsO 2017, 2424 f; Keller, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Rn. 1725; aA Frind, NZI 2017, 842 ff) und er einen solchen bis zum Abschluss des Verfahrens auch nicht mehr stellen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - IX ZB 3/15, ZInsO 2015, 2579 Rn. 8 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht