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   BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60   

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https://dejure.org/1960,2853
BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60 (https://dejure.org/1960,2853)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1960 - IV ZR 11/60 (https://dejure.org/1960,2853)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - IV ZR 11/60 (https://dejure.org/1960,2853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2099
  • MDR 1960, 912
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1955 - IV ZR 296/55

    Herausgabe eines Kindes nach Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60
    In dem BGHZ 19, 185 veröffentlichten Urteil hat der erkennende Senat zwar entschieden, daß bei einem Streit zwischen geschiedenen Ehegatten darüber, ob ein gemeinsames Kind von dem einen an den anderen herauszugeben sei, das Vormundschaftsgericht zu entscheiden habe, daß im Verhältnis zwischen geschiedenen Ehegatten der Rechtsweg bei einer solchen Streitigkeit unzulässig sei.
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60
    Anderenfalls könnte die Beschränkung der Rechtsmittel, die in §§ 546, 547 ZPO vorgeschrieben ist, dadurch umgangen werden, daß eine unbegründete Rüge nach § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erhoben würde (vgl. BGHZ 15, 5, 8 [BGH 05.10.1954 - V BLw 45/54]; RGZ 148, 338, 342; 144, 358).
  • RG, 20.09.1935 - VII 42/35

    Ist der Rechtsweg zulässig für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60
    Anderenfalls könnte die Beschränkung der Rechtsmittel, die in §§ 546, 547 ZPO vorgeschrieben ist, dadurch umgangen werden, daß eine unbegründete Rüge nach § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erhoben würde (vgl. BGHZ 15, 5, 8 [BGH 05.10.1954 - V BLw 45/54]; RGZ 148, 338, 342; 144, 358).
  • RG, 29.05.1934 - VII 30/34

    1. Darf der Berufungsrichter einen in erster Instanz abgewiesenen, auf

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - IV ZR 11/60
    Anderenfalls könnte die Beschränkung der Rechtsmittel, die in §§ 546, 547 ZPO vorgeschrieben ist, dadurch umgangen werden, daß eine unbegründete Rüge nach § 547 Abs. 1 Nr. 1 ZPO erhoben würde (vgl. BGHZ 15, 5, 8 [BGH 05.10.1954 - V BLw 45/54]; RGZ 148, 338, 342; 144, 358).
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