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   BGH, 23.06.1999 - 3 StR 169/99   

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https://dejure.org/1999,4044
BGH, 23.06.1999 - 3 StR 169/99 (https://dejure.org/1999,4044)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1999 - 3 StR 169/99 (https://dejure.org/1999,4044)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 3 StR 169/99 (https://dejure.org/1999,4044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 92b AuslG; § 276 StPO
    Einschleusen von Ausländern (§ 92a AuslG); gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusen (§ 92b AuslG); Inhalt von Urteilsgründen (§ 276 StPO)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Waffengesetz - Verstoß gegen das Asylverfahrensgesetz - Beihilfe - Freispruch - Gesamtfreiheitsstrafe - Bewährung - Einschleusen von Ausländern - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Revision - Tatbestandsalternative des wiederholten Handelns - Qualifikation des ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 b Abs. 1; ; AuslG § 3 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92b
    Bande bei gemeinsamen Handeln nur zweier Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
    Auszug aus BGH, 23.06.1999 - 3 StR 169/99
    daß nur entsprechende Gespräche mit Ga. nicht aber mit Z aufgezeichnet worden seien, so läßt dies - unabhängig von der Richtigkeit dieser Feststellung - besorgen, daß sie die Möglichkeit der Bildung einer Bande nur aus drei Personen, gegebenenfalls sogar nur aus der beiden Angeklagten nicht bedacht hat (vgl. zur Bande bei zwei Personen BGHR AuslG § 92 b Einschleusen 1 m.w.Nachw. = NStZ 1998, 305).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Liegt ein solches Gewinnstreben vor, ist schon die erste der ins Auge gefaßten Tathandlungen als gewerbsmäßig zu werten (BGHR AuslG § 92 b Einschleusen 1; vgl. auch Senat, Urt. vom 23. Juni 1999 - 3 StR 169/99, S.7).
  • BGH, 28.10.2009 - 5 StR 171/09

    Anforderungen an die Urteilsbegründung im Hinblick auf die einzelnen objektiven

    Das Urteil unterliegt der Aufhebung, weil es keine in sich geschlossene Darstellung eines in der Hauptverhandlung festgestellten Tatgeschehens zu den einzelnen den Angeklagten angelasteten Fällen enthält (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 3 und 10).

    Auch dann müssen die Urteilsgründe aber erkennen lassen, welche der festgestellten Tatsachen den einzelnen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen zuzuordnen sind und sie ausfüllen können (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 10; Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl. Rdn. 281 ff.).

  • BGH, 29.11.2007 - 4 StR 386/07

    Urteilsgründe (erforderliche Feststellungen zu Einzeltaten: Konkretisierung und

    Die insbesondere in der bloßen Wiedergabe der jeweiligen Anklagesätze liegenden Mängel der Sachdarstellung (vgl. dazu auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 10) nötigen jedoch zur Aufhebung des Urteils nur, soweit sie einer revisionsrechtlichen Überprüfung des jeweiligen Schuldspruchs entgegenstehen.
  • OLG Jena, 16.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Strafverfahren: Nichtigkeit gerichtlicher Entscheidungen; natürliche

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt der von der Verteidigung auch hier u. a. beanstandete Verstoß gegen § 267 Abs. 1 StPO - in Form einer bloßen wortwörtlichen Übernahme des Anklagesatzes in die Urteilsgründe - dementsprechend regelmäßig allenfalls zur Aufhebung des betroffenen Urteils auf ein dagegen eingelegtes Rechtsmittel (so auch wistra 1999, 425), nicht aber (übrigens ebenso wenig wie etwa eine begründete Inbegriffsrüge) zur Feststellung einer etwaigen "Nichtigkeit".
  • OLG Jena, 25.10.2019 - 1 OLG 162 Ss 40/18

    Anforderungen an die Gründe eines Strafurteils; Rechtsfolgen der bloßen

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt der von der Verteidigung auch hier u. a. beanstandete Verstoß gegen § 267 Abs. 1 StPO - in Form einer bloßen wortwörtlichen Übernahme des Anklagesatzes in die Urteilsgründe - dementsprechend regelmäßig allenfalls zur Aufhebung des betroffenen Urteils auf ein dagegen eingelegtes Rechtsmittel (so auch wistra 1999, 425 ), nicht aber (übrigens ebenso wenig wie etwa eine begründete Inbegriffsrüge) zur Feststellung einer etwaigen "Nichtigkeit".
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