Rechtsprechung
BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 Abs 1 InsO, § 290 Abs 1 Nr 5 InsO, § 290 Abs 2 S 1 Halbs 1 InsO
- IWW
- Wolters Kluwer
Antragstellung eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens; Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners wegen Verletzung der ihm obliegenden Auskunftspflichten und ...
- rewis.io
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 211 Abs. 1 ; InsO § 290 Abs. 2 S. 1 Hs. 1
Antragstellung eines Gläubigers auf Versagung der Restschuldbefreiung bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens; Versagung der Restschuldbefreiung eines Schuldners wegen Verletzung der ihm obliegenden Auskunftspflichten und ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie lange kann ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt werden?
- WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf Versagung der Restschuldbefreiung bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Masseunzulänglichkeit - und die Versagung der Restschuldbefreiung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Insolvenzverfahren
- Das Verbraucherinsolvenzverfahren
- Restschuldbefreiung
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 15.05.2020 - 36s IN 5827/14
- LG Berlin, 17.05.2021 - 84 T 232/20
- BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 1121
- MDR 2022, 851
- NZI 2022, 625
- WM 2022, 1067
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.03.2018 - IX ZB 12/16
Anordnung des schriftlichen Verfahrens zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten zum …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Dem steht der Beschluss des Senats vom 8. März 2018 (IX ZB 12/16, WM 2018, 682 Rn. 12), der zu dem bis zum 1. Juli 2014 geltenden Recht ergangen ist, nicht entgegen.Die Aussage hat weiterhin Gültigkeit, bezieht sich jedoch auf die Zäsurwirkung des Schlusstermins und auch nur auf diese (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2018, aaO).
- BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung; …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Das spricht dafür, dass es in die sachliche Prüfung des Antrags nur eintreten soll, wenn nach dem Vortrag des Gläubigers die Voraussetzungen eines der in § 290 Abs. 1 InsO aufgezählten Versagungstatbestände wahrscheinlich gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, NZI 2003, 662 mwN). - BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger als …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Die Offenlegung der Einkünfte des Schuldners, die gegebenenfalls Bestandteil der Masse werden (§ 35 Abs. 1 InsO), berührt grundsätzlich die Befriedigungsaussichten der Gläubiger (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 73/08, ZInsO 2009, 395 Rn. 20).
- BGH, 15.07.2021 - IX ZB 33/20
Rücknahme des Antrags eines Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung mit …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Sie ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Tatsachen, auf die der Antragsteller seinen Antrag stützt, unstreitig sind (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2021 - IX ZB 33/20, NZI 2021, 1028 Rn. 15). - BGH, 16.12.2010 - IX ZB 63/09
Regelinsolvenzverfahren: Unverhältnismäßigkeit der Versagung der …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Eine "Heilung" des Verstoßes gegen § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO ist durch das Angebot des Schuldners, 4.000 EUR zur Masse zu zahlen, nicht eingetreten, da eine solche voraussetzt, dass der Schuldner von sich aus eine gebotene, aber zunächst unterlassene Auskunftserteilung nachholt, bevor sein Verhalten aufgedeckt und ein Versagungsantrag gestellt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - IX ZB 63/09, ZInsO 2011, 197 Rn. 6 mwN). - BGH, 19.03.2009 - IX ZB 212/08
Voraussetzungen für eine Bewertung der Erteilung einer unvollständigen Auskunft …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Der Schuldner hat auch grob fahrlässig gehandelt, denn das Auskunftsverlangen war durch die gezielte Nachfrage des Insolvenzverwalters in einer Weise konkretisiert worden, die bei dem Schuldner keine Unklarheit über die von ihm zu erteilenden Angaben aufkommen lassen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 212/08, ZInsO 2009, 786 Rn. 9 mwN). - BGH, 27.04.2017 - IX ZB 80/16
Restschuldbefreiung: Präklusion des Schuldnervortrags in einem nachgelassenen …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Die Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes kann dabei auch durch ausreichende Bezugnahme auf schriftlichen Erklärungen eines Insolvenzverwalters erfolgen (BGH, Beschluss vom 27. April 2017 - IX ZB 80/16, NZI 2017, 674 Rn. 7). - BGH, 19.03.2009 - IX ZB 134/08
Ankündigung der Restschuldbefreiung nach Einstellung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus BGH, 24.03.2022 - IX ZB 35/21
Bei der Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit findet kein Schlusstermin statt (BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - IX ZB 134/08, ZVI 2009, 348 Rn. 3).