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   BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08   

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https://dejure.org/2009,2510
BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08 (https://dejure.org/2009,2510)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2009 - BLw 25/08 (https://dejure.org/2009,2510)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2009 - BLw 25/08 (https://dejure.org/2009,2510)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; § 44; GenG §§ 89 Satz 2, 90, 91; BGB § 242
    Einsichtsrecht des Mitglieds einer LPG in Liquidation in Jahresbilanz und Bücher der LPG i.L.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) in alle für einen Abfindungsanspruch maßgebenden Unterlagen; Möglichkeit der Berechnung des künftigen Anspruchs eines LPG-Mitglieds auf Ausschüttung von der LPG i. L. ...

  • Judicialis

    LwVG § 24 Abs. 1 S. 2; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwAnpG § 42 Abs. 1; ; GenG § 89; ; GenG § 90; ; GenG § 91; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ( LPG ) in alle für einen Abfindungsanspruch maßgebenden Unterlagen; Möglichkeit der Berechnung des künftigen Anspruchs eines LPG -Mitglieds auf Ausschüttung von der LPG i. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch eines LPG-Mitglieds bzgl. Ausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    LPG i.L.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 1712
  • NZG 2009, 757 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Für den Grund des Anspruchs ergebe sich das aus zwei - von dem Beschwerdegericht auszugsweise wörtlich zitierten - Beschlüssen des Senats (Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, ZIP 1994, 1219 und Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, ZIP 1998, 1126).

    Auch in dem von dem Beschwerdegericht zitierten Beschluss des Senats vom 8. Mai 1998 (BLw 41/97, AgrarR 1998, 347, 348) ist nicht entschieden worden, dass einem LPG-Mitglied ein solcher Auskunftsanspruch auch in Bezug auf die Jahresabschlüsse und die Unterlagen zusteht, welche die Abwicklung des Liquidationsverfahrens betreffen.

    Die Auskunft dient dann jedoch der Durchsetzung des bereits fälligen Anspruchs des Mitglieds auf Feststellung des Anteils seiner Beteiligung an dem (nach Abschluss der Liquidation) zu verteilenden Vermögen (Senat , Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

    Das ist aber nicht Zweck des Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB, der nicht der Überwachung des Liquidationsverfahrens, sondern der Unterrichtung des Mitglieds über den Wert der Beteiligung am Liquidationserlös dient (vgl. Senat , Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, AgrarR 1998, 347, 348).

  • BGH, 08.07.1957 - II ZR 54/56

    Einsichtsrecht des Kommanditisten

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Das Einsichtsrecht erstreckt sich zwar auf alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft, ist aber durch den Zweck begrenzt, eine sachgerechte Prüfung des Abschlusses zu ermöglichen (vgl. BGHZ 25, 115, 120) .

    Das Mitglied kann grundsätzlich selbst entscheiden, in welche Unterlagen es Einsicht nehmen will; es ist Sache des Unternehmens, im Einzelfall die tatsächlichen Voraussetzungen für ein missbräuchliches, weil von dem Informationszweck nicht mehr gedecktes Einsichtsverlangen darzulegen (vgl. BGHZ 25, 115, 121) , wofür hier von der Antragsgegnerin weder etwas vorgetragen worden noch ersichtlich ist.

    Das Einsichtsrecht kann grundsätzlich nur durch das Mitglied persönlich ausgeübt werden, das allerdings - soweit es dafür Unterstützung benötigt - einen vertrauenswürdigen Sachverständigen hinzuziehen kann (vgl. BGHZ 25, 115, 120 und Senat, BGHZ 124, 119, 204).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Aus der von dem Beschwerdegericht zitierten Entscheidung des Senats (BGHZ 124, 199 ff.) ergibt sich das nicht.

    Dieser erstreckt sich dann auf die Vorlage der das abfindungsrelevante Eigenkapital bestimmenden Bilanz (§ 44 Abs. 6 Satz 1 LwAnpG) sowie auf Einsicht in alle dafür bedeutsamen Unterlagen (Senat, BGHZ 124, 199, 202) .

    Die Auskunfts- und Einsichtsrechte der LPG-Mitglieder zur Berechnung ihrer gesetzlichen Ansprüche sind nicht auf die im Genossenschaftsgesetz geregelten Rechte auf mündliche Auskunft in der Generalversammlung und auf Einsicht in die nach § 48 Abs. 3 GenG auszulegenden Unterlagen (Jahresabschlüsse und Lageberichte) beschränkt (vgl. Senat, BGHZ 124, 199, 203) .

  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 5 W (Lw) 6/08

    Liquidation einer LPG: Auskunftsanspruch der LPG-Mitglieder

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Die weiteren im Verlauf der Liquidation erstellten Jahresabschlüsse und die diesen zugrunde liegenden Unterlagen, um die es hier geht, sind dagegen für die Ermittlung der quotalen Beteiligung eines Mitglieds am künftigen Erlös aus der Liquidation der LPG ohne Bedeutung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20. November 2008, 5 W (Lw) 6/08, Rdn. 49 - in [...] veröffentlicht; im Ergebnis ebenso: OLG Naumburg OLG-NL 2003, 158, 159).

    Sie sind daher zur Information über den Feststellungsanspruch über die dem Mitglied zustehende Quote an einem Liquidationserlös ungeeignet (OLG Brandenburg, Beschl. v. 20. November 2008, 5 W (Lw) 6/08, aaO).

    Daraus ergibt sich jedoch nicht, dass dem LPG-Mitglied bis dahin (in diesem Fall also für einen Zeitraum von mittlerweile mehr als 18 Jahren) jedes schutzwürdige Interesse an der Vorlage der in einem laufenden Liquidationsverfahren zu erstellenden Jahresabschlüsse und auf Einsichtnahme in die Bücher und Papiere zur Berechnung seines Anspruchs am Liquidationserlös abzusprechen ist (so aber auch im Ergebnis: OLG Brandenburg, Beschl. v. 20. November 2008, 5 W (Lw) 6/08, Rdn. 49 - in [...] veröffentlicht).

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Für den Grund des Anspruchs ergebe sich das aus zwei - von dem Beschwerdegericht auszugsweise wörtlich zitierten - Beschlüssen des Senats (Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, ZIP 1994, 1219 und Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, ZIP 1998, 1126).

    Dass die Antragsteller, die Mitglieder der sich in Liquidation befindlichen Antragsgegnerin sind, bereits jetzt einen fälligen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils an einem zu verteilenden Vermögen (§ 42 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 91 Abs. 2 GenG) haben, was die Tilgung oder Deckung der Schulden voraussetzte (dazu: Senat , Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365), ist nämlich weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Er setzt voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Inhalt noch offen ist (Senat , Beschl. v. 5. März 1998, BLw 52/98, VIZ 1999, 370; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264, 268); dem Auskunftsanspruch kommt insofern lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, aaO).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Der Senat kann aber eine Entscheidung des Beschwerdegerichts, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, nicht überprüfen, mit der Folge, dass eine im Vertrauen auf die Zulassung eingelegte Rechtsbeschwerde nachträglich unstatthaft werden könnte (Senat , Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, RdL 1997, 134).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99

    Abtretung des Abfindungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Er setzt voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Inhalt noch offen ist (Senat , Beschl. v. 5. März 1998, BLw 52/98, VIZ 1999, 370; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264, 268); dem Auskunftsanspruch kommt insofern lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, aaO).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Das sei eine Folge des umfassenden Auskunfts- und Einsichtsrechts eines LPG-Mitglieds in alle für seinen Abfindungsanspruch maßgebenden Unterlagen, wie sie sich aus dem - wiederum auszugsweise wörtlich zitierten - Beschluss des Senats vom 24. November 1993 (BLw 57/93, ZIP 1994, 262 = BGHZ 124, 119 ff. ) ergebe.
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

    Auszug aus BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08
    Er setzt voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Inhalt noch offen ist (Senat , Beschl. v. 5. März 1998, BLw 52/98, VIZ 1999, 370; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264, 268); dem Auskunftsanspruch kommt insofern lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, aaO).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 32/93

    Voraussetzungen und Umfang eines Auskunftsanspruchs

  • BGH, 25.05.1970 - II ZR 118/69

    Herbeiführung einer einheitlichen Entscheidung mehrerer denselben Unfall

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 118/09

    Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat Anspruch auf Einsicht in Unterlagen, aber

    Darüber hinaus hat der BGH (Beschl. v. 24.04.2009 - BLw 25/08 -, RdL 2009, 244) entschieden, dass das Mitglied einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) zur Berechnung seines künftigen Anspruchs auf Ausschüttung von der LPG i. L. schon vor Tilgung oder Deckung der Schulden Auskunft durch Vorlage der nach § 89 Satz 2 Satzteil 2 GenG in jedem Jahr aufzustellenden Bilanzen und Einsicht in die Bücher und Papiere des Unternehmens verlangen könne.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 W (Lw) 4/10

    Auskunftsansprüche im Rahmen der Abwicklung einer LPG: Zulässigkeit der

    Unerheblich ist, ob der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 24.04.2009 - BLw 25/08 - in einem anderen Fall entschieden hat, dass der Auskunftsanspruch des LPG-Mitgliedes weiter geht, als vom Senat im hiesigen Verfahren angenommen.
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