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   BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B   

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https://dejure.org/2014,33255
BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B (https://dejure.org/2014,33255)
BSG, Entscheidung vom 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B (https://dejure.org/2014,33255)
BSG, Entscheidung vom 26. September 2014 - B 10 EG 4/14 B (https://dejure.org/2014,33255)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 BEEG, Art 3 Abs 1 GG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs 1 BEEG - Normzweck - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers - Darlegungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 BEEG, Art 3 Abs 1 GG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs 1 BEEG - Normzweck - Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers - Darlegungsanforderungen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Sie behauptet lediglich pauschal die Verfassungswidrigkeit der Norm des § 7 Abs. 1 BEEG, ohne auf die Rechtsprechung des BSG zu Antragsfristen in anderen Rechtsgebieten (vgl etwa BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R - Juris zur Pflegeversicherung; BSG Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 zum Beitragsrecht) und speziell der Vorläuferregelung von § 7 Abs. 1 BEEG im Erziehungsgeld einzugehen.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Andererseits gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 = NJW 2000, 3590, 3591; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu denen sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Andererseits gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3 = NJW 2000, 3590, 3591; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3) .
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R

    Rentenversicherung - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Sie behauptet lediglich pauschal die Verfassungswidrigkeit der Norm des § 7 Abs. 1 BEEG, ohne auf die Rechtsprechung des BSG zu Antragsfristen in anderen Rechtsgebieten (vgl etwa BSG Urteil vom 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R - Juris zur Pflegeversicherung; BSG Urteil vom 24.11.2005 - B 12 RA 9/03 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 5 zum Beitragsrecht) und speziell der Vorläuferregelung von § 7 Abs. 1 BEEG im Erziehungsgeld einzugehen.
  • BSG, 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht insbesondere nicht dazu, der Rechtsansicht eines Beteiligten oder seiner Tatsachenwürdigung zu folgen (vgl BSG Beschluss vom 18.12.2012 - B 13 R 305/11 B - Juris mwN) .
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    In diesem Zusammenhang setzt sich die Beschwerde insbesondere nicht mit dem Normzweck des § 7 Abs. 1 BEEG auseinander, die Auszahlung von Elterngeld im zeitlichen Zusammenhang mit dem Grund der Leistung sicherzustellen (vgl BSG Urteil vom 23.1.2008 - B 10 EG 6/07 R - SozR 4-7833 § 4 Nr. 1, SozR 4-1300 § 27 Nr. 3 unter Hinweis auf BT-Drucks 16/1889, S 25) .
  • BVerfG, 06.11.2003 - 2 BvR 1240/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung der rückwirkenden

    Auszug aus BSG, 26.09.2014 - B 10 EG 4/14 B
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang einen Nichtannahmebeschluss des BVerfG (vom 6.11.2003 - 2 BvR 1240/02 - Juris) ins Feld führt, übergeht sie die darin enthaltene Betonung der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Gewährung staatlicher Sozialleistungen wie dem Elterngeld.
  • BFH, 31.01.2007 - III B 167/06

    Kindergeld; grundsätzliche Bedeutung

  • BSG, 05.12.2012 - B 1 KR 14/12 B

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme der Behandlungsmaßnahmen einer

  • BSG, 12.07.2013 - B 1 KR 123/12 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung auf Verfassungswidrigkeit der

  • BFH, 13.10.2009 - X B 77/09

    Anforderungen an die Begründung einer NZB bei Geltendmachung der

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