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   BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24   

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BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24 (https://dejure.org/2024,8207)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2024 - 6 AV 1.24 (https://dejure.org/2024,8207)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2024 - 6 AV 1.24 (https://dejure.org/2024,8207)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.06.2020 - 6 AV 3.20

    Anfechtungsklage; Bindungswirkung; Gerichtsstand; Rückverweisung;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Die in § 83 Satz 1 VwGO i. V. m. § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG angeordnete Bindungswirkung tritt auch bei einem fehlerhaften Verweisungsbeschluss ein, etwa wenn die gegebene eigene örtliche Zuständigkeit verkannt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 - NVwZ-RR 2020, 854 Rn. 14).

    Hiervon kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der gerichtliche Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1994 - 9 AV 1.94 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 13 S. 6, vom 10. April 2019 - 6 AV 11.19 - NJW 2019, 2112 Rn. 10 m. w. N. und vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 - NVwZ-RR 2020, 854 Rn. 15).

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Die gesetzliche Bindungswirkung eines gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbaren Verweisungsbeschlusses kann allenfalls bei extremen Rechtsverstößen durchbrochen werden, etwa wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 und vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und Kammerbeschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Die gesetzliche Bindungswirkung eines gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbaren Verweisungsbeschlusses kann allenfalls bei extremen Rechtsverstößen durchbrochen werden, etwa wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 und vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und Kammerbeschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 AV 1.94

    Verweisungsbeschluß - Bindungswirkung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Hiervon kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der gerichtliche Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1994 - 9 AV 1.94 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 13 S. 6, vom 10. April 2019 - 6 AV 11.19 - NJW 2019, 2112 Rn. 10 m. w. N. und vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 - NVwZ-RR 2020, 854 Rn. 15).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 AV 11.19

    Bindungswirkung; Erinnerung; Gerichtskosten; Rechtsweg; Verweisung; Willkür;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Hiervon kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn der gerichtliche Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 1994 - 9 AV 1.94 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 13 S. 6, vom 10. April 2019 - 6 AV 11.19 - NJW 2019, 2112 Rn. 10 m. w. N. und vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 - NVwZ-RR 2020, 854 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.08.1991 - 2 BvR 121/90

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verurteilung eines ehemaligen Notars zu

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2024 - 6 AV 1.24
    Die gesetzliche Bindungswirkung eines gemäß § 83 Satz 2 VwGO unanfechtbaren Verweisungsbeschlusses kann allenfalls bei extremen Rechtsverstößen durchbrochen werden, etwa wenn sich die Verweisung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 1970 - 2 BvR 48/70 - BVerfGE 29, 45 und vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1107, 1124/77 und 195/79 - BVerfGE 58, 1 und Kammerbeschluss vom 26. August 1991 - 2 BvR 121/90 - NJW 1992, 359 ).
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