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   BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22   

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BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22 (https://dejure.org/2023,30666)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2023 - 10 C 4.22 (https://dejure.org/2023,30666)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2023 - 10 C 4.22 (https://dejure.org/2023,30666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Keine Anwendung des IFG auf Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten an ausländische Staaten

  • rewis.io

    Keine Anwendung des IFG auf Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten an ausländische Staaten

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten zum iranischen Nationalfeiertag

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten zum iranischen Nationalfeiertag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten zum iranischen Nationalfeiertag

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schreiben des Bundespräsidenten an den Iran: Glückwunschtelegramme bleiben geheim

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Informationszugang zu Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten zum iranischen Nationalfeiertag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 849
  • NVwZ 2024, 507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.06.2015 - 7 C 1.14

    Deutscher Bundestag; Wissenschaftliche Dienste; Sprachendienst; Behörde;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes bezieht sich daher allein auf die materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und sonstigen Stellen des Bundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 15).

    Sie schließt unmittelbar an die Begründung des Gesetzentwurfs zu den in § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG genannten Staatsfunktionen an, worin, soweit es um die diesen zuzuordnenden spezifischen Aufgaben geht, im Wesentlichen die Tätigkeitsbereiche umschrieben werden, auf die das Informationsfreiheitsgesetz sich nicht erstreckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 15).

    Deshalb ist der Informationszugang zu den Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes als solchen nicht geeignet, die parlamentarische Tätigkeit eines Abgeordneten nachteilig zu beeinflussen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 - BVerwGE 152, 241 Rn. 18 f.).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Diese bestimmt sich nach materiellen Kriterien in negativer Abgrenzung zu den anderen Staatsfunktionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 13).

    Entscheidend für die Auslegung des Begriffs der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben ist deshalb das Regelungsziel des Informationsfreiheitsgesetzes, wie es sich insbesondere unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien erschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 19).

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Eine Behörde ist jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - NVwZ 2013, 431 Rn. 22).

    Als Journalist kann sich der Kläger zwar auf das Jedermannsrecht des § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - NVwZ 2013, 431 Rn. 46).

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Wie der Bundespräsident seine ungeschriebenen Verfassungsaufgaben der Repräsentation und Integration mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 4/13 - BVerfGE 136, 323 Rn. 25).
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    a) Die Übersendung eines Glückwunschtelegramms des Bundespräsidenten an ein ausländisches Staatsoberhaupt ist ein präsidentieller Akt, den er in seiner Funktion als Staatsoberhaupt in Ausübung seiner allgemeinen Repräsentations- und Integrationsaufgaben wahrnimmt, die ihm über die von der Verfassung ausdrücklich zugewiesenen Befugnisse hinaus zukommen (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Juni 2014 - 2 BvE 2/09 u. a. - BVerfGE 136, 277 Rn. 94).
  • BVerfG, 20.06.2017 - 1 BvR 1978/13

    Verfassungsbeschwerde auf Bereitstellung von Akten im Gewahrsam Privater mangels

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Der Gesetzgeber legt in § 1 Abs. 1 IFG die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, so dass in diesem Umfang der Schutzbereich der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG eröffnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - BVerfGE 145, 365 Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 29. März 2023 - 10 C 2.22 - K&R 2023, 623 Rn. 33).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 10 C 2.22

    Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Der Gesetzgeber legt in § 1 Abs. 1 IFG die grundsätzliche Zugänglichkeit von staatlichen Vorgängen und damit zugleich deren Öffnung als Informationsquelle fest, so dass in diesem Umfang der Schutzbereich der Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GG eröffnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13 - BVerfGE 145, 365 Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 29. März 2023 - 10 C 2.22 - K&R 2023, 623 Rn. 33).
  • EGMR, 19.10.2021 - 6106/16

    SAURE v. GERMANY

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2023 - 10 C 4.22
    Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Funktion von Journalisten als "public watchdog" (vgl. EGMR, Urteil vom 19. Oktober 2021 - 6106/16 - NVwZ 2022, 533 Rn. 35, 38) zwingt jedoch umgekehrt nicht dazu, den Behördenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes im Lichte von Art. 10 Abs. 1 EMRK erweiternd auszulegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 6 B 18.22

    Keine Auskunft über Begnadigungen durch den Bundespräsidenten

    Die Rechtsprechung des EGMR zur Funktion von Journalisten als "public watchdog" zwingt nicht dazu, den Behördenbegriff im Lichte von Art. 10 Abs. 1 EMRK erweiternd auszulegen (vgl. für das IFG: BVerwG, Urteile vom 9. November 2023 - BVerwG 10 C 4.22 - juris Rn. 15 und vom 29. Juni 2017 - BVerwG 7 C 24.15 - juris Rn. 45).
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