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   BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87   

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BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87 (https://dejure.org/1988,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1988 - 7 C 37.87 (https://dejure.org/1988,1139)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 7 C 37.87 (https://dejure.org/1988,1139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Parlamentarische Kontrolle - Parlamentarische Untersuchungsausschüsse - Effizienz - Landesparlament - Bundesweite Zeugenpflicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Vom Umfang der Rechte von Untersuchungsausschüssen der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 28 Abs. 1; GG Art. 44

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 339
  • NJW 1988, 1924
  • NVwZ 1988, 821 (Ls.)
  • DVBl 1988, 852
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1985 - 5 B 99/85

    Gerichtliche Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegenüber den von einem

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Das Berufungsgericht (DVBl. 1986, 476, vgl. auch den im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 27. November 1985 in DÖV 1986, 210) hat der vor dem Verwaltungsgericht in den hier interessierenden Punkten erfolglosen Klage stattgegeben, weil die landesrechtliche Regelung in Niedersachsen Zeugnispflichten nur gegenüber Personen begründen könne, die - anders als der Kläger - der niedersächsischen Landesstaatsgewalt unterworfen seien; aus Bundesrecht, so aus Art. 35 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 1 GG, ergebe sich nichts anderes.

    Offenbleiben kann, ob ein solcher vorläufiger Rechtsschutz den rechtmäßigen Erlaß des Vorführungsbeschlusses verhindert hätte; offenbleiben kann weiter, ob dieser Beschluß bereits nach Erhebung der Klage nicht mehr hätte vollzogen werden können oder ob dies erst nach dem Beschluß des Oberverwaltungsgerichts vom 27. November 1985, mit dem dem Kläger im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufiger Rechtsschutz gewährt wurde (DÖV 1986, 210), nicht mehr der Fall gewesen wäre.

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Für das parlamentarische Regierungssystem, das in allen Bundesländern mit nicht allzu erheblichen Unterschieden landesverfassungsrechtlich vorgegeben ist, ist die parlamentarische Kontrolle von entscheidender Bedeutung; dieses System "wird grundlegend auch durch die Kontrollfunktion des Parlaments geprägt" (BVerfGE 67, 100 ).

    Die für den Bund wie für die Länder insoweit einheitlichen Strukturprinzipien, so insbesondere der Grundsatz der Gewaltenteilung, gebieten eine Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen - des Grundgesetzes wie der Landesverfassungen -, "daß parlamentarische Kontrolle wirksam sein kann" (BVerfGE 67, 100 ).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Mit Recht hat das Bundesverfassungsgericht weiter betont, eine wirksame parlamentarische Kontrolle wäre nicht gewährleistet, wenn ein Untersuchungsausschuß nicht in der Lage wäre, die erforderlichen Beweise auch dann zu erheben, wenn die freiwillige Mitwirkung verweigert wird; die Aufklärung des Sachverhalts durch Untersuchungsausschüsse ist daher von gleicher Bedeutung wie im Strafverfahren (vgl. Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178/86 u.a. - in EuGRZ 1987, 531 ).

    Sie sind lediglich - allerdings gewichtige - Hinweise darauf, daß es erforderlich ist, Instrumentarien zu entwickeln, die es - ähnlich wie bei der Beschlagnahme von Gegenständen auf Veranlassung eines Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178/86 - a.a.O.) - verhindern, daß Rechte eines Zeugen, insbesondere dessen Grundrechte, oder auch eines Dritten - hier die des V-Mannes - verletzt werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - a.a.O.).

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1165/86

    Lappas

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Nur unter dieser Voraussetzung läßt sich "in diesem zentralen Punkt des Beweisverfahrens (Zeugenbeweis) die Gleichstellung mit dem Strafprozeß" verwirklichen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Stellung eines Untersuchungsausschusses und den Erfordernissen der parlamentarischen Untersuchung verlangt wird (Beschluß vom 1. Oktober 1987, - 2 BvR 1165/86 - in EuGRZ 1987, 549 ); die Gleichstellung mit dem Strafprozeß schließt die bundesweit wirksame Zeugenpflicht ein.

    Sie sind lediglich - allerdings gewichtige - Hinweise darauf, daß es erforderlich ist, Instrumentarien zu entwickeln, die es - ähnlich wie bei der Beschlagnahme von Gegenständen auf Veranlassung eines Untersuchungsausschusses (vgl. BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178/86 - a.a.O.) - verhindern, daß Rechte eines Zeugen, insbesondere dessen Grundrechte, oder auch eines Dritten - hier die des V-Mannes - verletzt werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluß vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1165/86 - a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    So wie sich die Bundesländer in bestimmten Zusammenhängen über die Landesgrenzen hinweg als Einheit behandeln lassen müssen (vgl. etwa BVerfGE 33, 303 ), gilt dies mutatis mutandis auch für die Bundesbürger; sie gehören - ebenfalls über die Landesgrenzen hinaus - zu einem als Einheit zu verstehenden Staat.
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Für diese Kontrolle sind parlamentarische Untersuchungsausschüsse unverzichtbar; das Institut des parlamentarischen Untersuchungsausschusses gehört damit zu den "Essentialen des demokratischen Prinzips, das in Art. 28 Abs. 1 GG als ein für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern wesentlicher Bestandteil gefordert wird" (BVerfGE 40, 296 , dort zu den Entschädigungsregelungen für Abgeordnete).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Auch die Zustellung des Verwaltungsakts eines Bundeslandes auf dem Gebiet eines anderen Bundeslandes wäre, legt man die Völkerrechts zugrunde, als Eingriff in die Hoheitsbefugnisse des anderen Landes zu bewerten (vgl. BVerfGE 63, 343 ).
  • BVerwG, 05.11.1965 - VII C 119.64

    Anspruch auf Zahlung von Rundfunkgebührenanteilen - Verteilung der Einnahmen aus

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Aus ähnlichen Erwägungen heraus hat der erkennende Senat ausgesprochen, die Beschränkung der Landesstaatsgewalt auf das Landesgebiet könne aus dem Grundgesetz nicht ohne weiteres entnommen werden (BVerwGE 22, 299 ).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    An dieser Klärung hat jedenfalls der Beklagte ein berechtigtes Interesse (vgl. Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 84.84 - in Buchholz 310 § 161 Nr. 69 S. 9 ), so daß der Rechtsstreit schon aus diesem Grunde nicht erledigt ist.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 85.78

    Zeuge - Vorladung zur Vernehmung - Untersuchungsausschuss des Bayerischen

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 7 C 37.87
    Die Auffassung der Vorinstanzen entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu der vergleichbaren Regelung im Freistaat Bayern (vgl. Urteil vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 85.78 - in DÖV 1981, 300).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.01.1986 - 5 A 200/85
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Für den Vollzug von Landesgesetzen gilt eine Einschränkung dieses Grundsatzes dann, wenn er - etwa durch Staatsvertrag - abbedungen oder die Ausübung der Verwaltungshoheit die Hoheitsgewalt anderer Länder nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwGE 79, 339 ).
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Der Antragsteller ist antragsbefugt (vgl. BVerwGE 79, 339 f.).

    Denn auch deren landesverfassungsrechtlich vorgegebenes parlamentarisches Regierungssystem wird grundlegend durch die Kontrollfunktion der Parlamente geprägt (vgl. BVerwGE 79, 339 ).

    Sie zählen deswegen zu den "Essentialen des demokratischen Prinzips", das Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern fordert (BVerfGE 40, 296 ; BVerwGE 79, 339 ).

    Die dem Gemeinwohl dienende lückenlose Aufklärung des Sachverhalts durch Untersuchungsausschüsse hat keine geringere Bedeutung als die Tatsachenermittlung im Strafverfahren (vgl. BVerfGE 67, 100 ; 77, 1 ; BVerwGE 79, 339 ).

    Insoweit besteht kein Unterschied zwischen Untersuchungsausschüssen des Bundestages und denen eines Landesparlaments (vgl. BVerwGE 79, 339 ).

    Namentlich besteht eine bundesweite Zeugnispflicht gegenüber Untersuchungsausschüssen eines Landes (vgl. BVerwGE 79, 339 ; BVerfG, Beschluß vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 u. 1667/93 - <NVwZ 1994, 54 ).

    Denn nur dann läßt sich beim Zeugenbeweis als einem "zentralen Punkt des Beweisverfahrens die Gleichstellung mit dem Strafprozeß" herstellen, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von der Funktion eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses und den Erfordernissen seiner Aufgabe verlangt wird (vgl. BVerwGE 79, 339 ).

  • VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen

    Die Verwaltungsgerichte haben allerdings ihre Zuständigkeit für Rechtsbehelfe von Bürgern gegen sie betreffende Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen der Landesparlamente regelmäßig bejaht (BayVGH vom 19.5.1978 VGH n. F. 34, 1; BVerwG vom 21.11.1980 BayVBl 1981, 214; vom 19.5.1988 BVerwGE 79, 339/340; OVG NRW vom 24.3.1998 NJW 1999, 80; OVG Berlin vom 1.6.2001 DVBl 2001, 1224; SaarlOVG vom 3.8.2010 - 3 B 205/10 - juris Rn. 66 ff.; vgl. auch VerfGH vom 25.6.1992 VerfGHE 45, 89/95 m. w. N.; zur bundesgesetzlich vorgesehenen Sonderzuständigkeit des BGH nach § 36 Abs. 1 PUAG Prehn, NVwZ 2013, 1581).
  • BVerwG, 02.09.2019 - 6 VR 2.19

    Aktenvorlage; Amtshilfe; Amtshilfeersuchen; Antrag; Begründungspflicht;

    Der von einem Landesparlament formulierte Untersuchungsgegenstand muss einen Landesbezug aufweisen, hat also die sich aus dem Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes ergebenden Kompetenzgrenzen (Art. 30 GG) zu wahren (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 - NVwZ 1994, 54 ; BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 37.87 - BVerwGE 79, 339 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Oktober 1987 - 2 BvR 1178, 1179 und 1191/86 - BVerfGE 77, 1 für den umgekehrten Fall).

    Diese ergeben sich zwar nicht aus der Belegenheit der Beweismittel (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. September 1993 - 2 BvR 1666 und 1667/93 - NVwZ 1994, 54 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 37.87 - BVerwGE 79, 339 ).

  • VG Mainz, 19.07.2023 - 3 K 425/22

    Bestattungskosten auch für unbekannten Halbbruder zu tragen

    Eine Beschränkung der Landesstaatsgewalt auf das Landesgebiet wird nach allgemeiner Meinung nicht für die Konstellation angenommen, in der es um die Möglichkeit geht, auf den Landesbereich beschränkte Vorschriften wirksam zu vollziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.5.1988 - 7 C 37/87 -, BVerwGE 79, 339 und juris, Rn. 12; OVG NRW, Urteil vom 20.6.1996 - 19 A 4829/95 -, juris, Rn. 26 ff.; Oldiges, DÖV 1989, 873, 878).
  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

    Das betrifft aber nicht alle Streitigkeiten, die mit der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses in Zusammenhang stehen (vgl. BVerfGE 67, 100 ff.; 76, 363 ff.; 77, 1 ff.; BVerwG NJW 1988, 1924 ff.; 2000, 160 ff.; HbgVerfG NVwZ 1996, 1201 ff.; OVG Münster NVwZ 1990, 1083 m. Anm. Kästner JuS 1993, 109 ff.; NJW 1999, 80 f,; FG München NVwZ 1994, 100 ff.; vgl. auch Richter, Privatpersonen im parlamentarischen Untersuchungsausschuß 1991 S. 24 ff.; S. 124 ff.).
  • VerfG Hamburg, 15.09.2015 - HVerfG 5/14

    Norminterpretationsantrag zur Auslegung von Art 26 Abs 5 S 1 Verf HA - Vorrang

    Die für den Bund wie für die Länder insoweit einheitlichen Strukturprinzipien, insbesondere der Grundsatz der Gewaltenteilung, gebieten eine Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen des Grundgesetzes wie der Landesverfassungen, die sicherstellt, dass die parlamentarische Arbeit wirksam sein kann (vgl. zur Kontrollfunktion: BVerwG, Urt. v. 19.5.1988, 7 C 37/87, BVerwGE 79, 339, juris Rn. 17).
  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer

    BVerwG, ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 - DÖV 1981, 300 f., BayVBl 1981, 214 f.; ausdrücklich bestätigend BVerwG, Urteil vom 19.5.1988 - 7 C 37.87 - = BVerwGE 79, 339 f.; BayVerfG, Beschluss vom 25.6.1992 - Vf. 78-VI-92 - BayVBl. 1992, 526 f., DÖV 1992, 967 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.11.2002, a.a.O. m.z.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 23.9.1986 - 15 B 2039/86 -, NVwZ 87, 608, 609.

    Ehlers in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand November 2009, § 40 Rdnr. 184; Sodan in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 40 Rdnr.231, 650, 651; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 40 Rdnr.10, jeweils m.w.N; BVerwG, ständige Rechtsprechung seit Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 - DÖV 1981, 300 f., BayVBl 1981, 214 f.; ausdrücklich bestätigend BVerwG, Urteil vom 19.5.1988 - 7 C 37.87 - = BVerwGE 79, 339 f.; BayVerfG, Beschluss vom 25.6.1992 - Vf. 78-VI-92 - BayVBl. 1992, 526 f., DÖV 1992, 967 f.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.11.2002, a.a.O. m.z.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 23.9.1986 - 15 B 2039/86 -, NVwZ 87, 608, 609.

  • BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93

    Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten

    Im übrigen unterliegen Beschlüsse von Untersuchungsausschüssen, soweit sie deren Tätigkeit nicht abschließen, nach herrschender Meinung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerwGE 79, 339 [340]; DÖV 1981, 300; Redeker/von Oertzen, VwGO , 10. Aufl. 1991, § 40 Rdnr. 10 m.w.N.).

    Grenzen dieser Befugnis folgen lediglich aus der Einschränkung der zulässigen Untersuchungsgegenstände auf solche mit Landesbezug, nicht aber aus Belegenheit der Beweismittel (vgl. BVerwGE 79, 339 [342]; Arloth, NJW 1987, 808 [810]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1996 - 19 A 4829/95
    BVerwG, Urteil vom 5. November 1965 - VII C 119/64 -, NJW 1966, 1282 (1284) und Urteil vom 19. Mai 1988 - 7 C 37/87 -, NJW 1988, 1924 (1925).

    Ein im Landesbereich wurzelnder Regelungsgegenstand, der für Vollzug und Verwirklichung Auswirkungen, die die Landesgrenzen überschreiten, durchaus entfalten kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 aaO., ist hier für die Klägerin dadurch gegeben, daß der ihre Bestattungspflicht auslösende Tod ihres Bruders in Nordrhein- Westfalen eingetreten ist und sie daher Handlungen zur Erfüllung ihrer Bestattungspflicht in Nordrhein-Westfalen bewirken mußte.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2003 - 3 K 1991/03

    Öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht des Angehörigen - Tragung von

  • VGH Hessen, 29.10.1995 - 11 TG 3617/95

    Parlamentarischer Untersuchungsausschuß: Regeln für die Beweisaufnahme

  • StGH Bremen, 01.03.1989 - St 1/88

    Zur Frage, ob der Senat der Freien Hansestadt Bremen berechtigt ist, die Vorlage

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 9 UE 695/90

    Ausbildungsförderung: elternabhängige Förderung in Hessen; Auskunftsanspruch:

  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
  • VerfGH Saarland, 02.04.2003 - Lv 6/02
  • VG Magdeburg, 22.11.2012 - 9 B 234/12

    Kommunalverfassungsrecht: Eilantrag auf ordnungsgemäße Einladung zu

  • VG Mainz, 19.07.2023 - 3 K 427/22
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