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BayObLG, 06.05.1970 - 5 Ws (B) 21/70 |
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO §§ 206a, 311
Aufhebung eines unangefochtenen Einstellungsbeschlusses
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1970, 115
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06
Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums …
Wenn die Einstellung dagegen aufgrund irrtümlicher Annahme von Tatsachen erfolgt ist, welche ein Verfahrenshindernis begründen, soll wegen der Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses dessen Aufhebung unter Fortsetzung des Verfahrens ausgeschlossen sein (vgl. BayObLGSt 1970, 115; OLG Köln NJW 1981, 2208;… Meyer-Goßner aaO § 206a Rdn. 11;… Rieß aaO § 206a Rdn. 75;… Seidl in KMR StPO § 206a Rdn. 46;… Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 206a Rdn. 15; a.A. Peters JR 1970, 392). - OLG Dresden, 18.01.2002 - 4 Ws 53/01
Aufhebung einer zweiten Rehabilitierungsentscheidung bei inhaltsgleicher …
Im vorliegenden Fall kann - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - eine Aufhebung des Beschlusses vom 24. Mai 2000 jedoch nicht auf die genannte Vorschrift gestützt werden, weil diese lediglich eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten rechtfertigt die Beseitigung einer vollumfänglichen Rehabilitierung für den Betroffenen jedoch unter keinem Gesichtspunkt eine günstige Wirkung beinhalten kann (vgl. dazu BayObLGSt 1970, 115, 118 für den vergleichbaren Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung).Hier kann offen bleiben, ob ein solcher Widerruf überhaupt anzuerkennen ist (ablehnend jedenfalls für Beschlüsse, die mit befristetem Rechtsmittel anfechtbar sind, BayObLGSt 1970, 115, 116 ff.), denn es entsteht kein grobes prozessuales Unrecht, das anders nicht zu beseitigen wäre.