Rechtsprechung
   BayObLG, 06.05.1970 - 5 Ws (B) 21/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2872
BayObLG, 06.05.1970 - 5 Ws (B) 21/70 (https://dejure.org/1970,2872)
BayObLG, Entscheidung vom 06.05.1970 - 5 Ws (B) 21/70 (https://dejure.org/1970,2872)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Mai 1970 - 5 Ws (B) 21/70 (https://dejure.org/1970,2872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,2872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO §§ 206a, 311
    Aufhebung eines unangefochtenen Einstellungsbeschlusses

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1970, 115
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 21.12.2007 - 2 StR 485/06

    Einstellung des Verfahrens aufgrund täuschungsbedingten Tatsachenirrtums

    Wenn die Einstellung dagegen aufgrund irrtümlicher Annahme von Tatsachen erfolgt ist, welche ein Verfahrenshindernis begründen, soll wegen der Rechtskraftwirkung des Einstellungsbeschlusses dessen Aufhebung unter Fortsetzung des Verfahrens ausgeschlossen sein (vgl. BayObLGSt 1970, 115; OLG Köln NJW 1981, 2208; Meyer-Goßner aaO § 206a Rdn. 11; Rieß aaO § 206a Rdn. 75; Seidl in KMR StPO § 206a Rdn. 46; Tolksdorf in KK-StPO 5. Aufl. § 206a Rdn. 15; a.A. Peters JR 1970, 392).
  • OLG Dresden, 18.01.2002 - 4 Ws 53/01

    Aufhebung einer zweiten Rehabilitierungsentscheidung bei inhaltsgleicher

    Im vorliegenden Fall kann - entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft - eine Aufhebung des Beschlusses vom 24. Mai 2000 jedoch nicht auf die genannte Vorschrift gestützt werden, weil diese lediglich eine Wiederaufnahme zu Gunsten des Verurteilten rechtfertigt die Beseitigung einer vollumfänglichen Rehabilitierung für den Betroffenen jedoch unter keinem Gesichtspunkt eine günstige Wirkung beinhalten kann (vgl. dazu BayObLGSt 1970, 115, 118 für den vergleichbaren Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung).

    Hier kann offen bleiben, ob ein solcher Widerruf überhaupt anzuerkennen ist (ablehnend jedenfalls für Beschlüsse, die mit befristetem Rechtsmittel anfechtbar sind, BayObLGSt 1970, 115, 116 ff.), denn es entsteht kein grobes prozessuales Unrecht, das anders nicht zu beseitigen wäre.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht