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   BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81   

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BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81 (https://dejure.org/1981,16197)
BayObLG, Entscheidung vom 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81 (https://dejure.org/1981,16197)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - BReg. 2 Z 1/81 (https://dejure.org/1981,16197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 156
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (KEHE RdNr. 52, Horber Anm. 5 B, je zu § 19; vgl. zu dem - insoweit vergleichbaren, KEHE RdNr. 54 a.a.O. - § 107 BGB zuletzt BGHZ 78, 28 /35; BayObLGZ 1979, 243 /246).
  • BGH, 10.03.1976 - V ZB 15/75

    Bewilligung der Löschungsklausel nach § 23 Abs. 2 GBO

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Betroffener im Sinn des § 19 GBO ist derjenige, dessen grundbuchmäßiges Recht im Zeitpunkt der Grundbucheintragung von dieser rechtlich beeinträchtigt wird oder werden kann ( BGHZ 66, 341 /345).
  • BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59

    Heimfallanspruch des Heimstättengebers

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Aus dieser rechtlichen Ausgestaltung der Heimstätte ergibt sich nicht das Erfordernis der Bewilligung der Löschung der Heimstätteneigenschaft auch durch den Heimstätter bzw. bei - zulässigem (vgl. BGHZ 31, 77 /82; BayObLGZ 1967, 40/46; Gehrmann BIGBW 1961, 241/257; Ripfel BWNotZ 1958, 3171318) - Miteigentum durch alle Miteigentümer.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1980 - 20 W 82/80
    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Nach § 19 GBO hat derjenige die Eintragung - auch die Löschung ist eine Eintragung in diesem Sinne (KEHE RdNr. 3, Horber Anm. 3 b, je zu § 46) - zu bewilligen, dessen Recht von ihr betroffen wird (sog. formelles Konsensprinzip; vgl. hierzu zuletzt BayObLGZ 1981, 109 /111 f. sowie OLG Frankfurt NJW 1981, 876 ; je m. Nachw.).
  • BVerwG, 06.04.1979 - 4 C 84.76

    Verfassungswidrigkeit des RHG

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Ob - neben Antrag und Bewilligung des Ausgebers ( §§ 13, 19 GBO ) sowie der Zustimmung der zuständigen Behörde (§ 21 Abs. 1 RHeimstG; über die Grundsätze hierfür s. BVerwG NJW 1979, 1725 f.) - auch die "Zustimmung" des Heimstätters zu dieser Maßnahme (in der Form des § 29 Abs. 1 GBO) nachzuweisen ist, richtet sich nach der allgemeinen Bestimmung des § 19 GBO ; denn die Sondervorschrift des § 27 GBO (hierzu zuletzt BayObLG MittBayNot 1980.2081 209 m. Nachw.) ist auf andere Rechte als Grundpfandrechte nicht anwendbar (Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 2. Aufl. RdNr. 4, Horber GBO 15. Aufl. Anm. 2 A, je zu § 27).
  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (KEHE RdNr. 52, Horber Anm. 5 B, je zu § 19; vgl. zu dem - insoweit vergleichbaren, KEHE RdNr. 54 a.a.O. - § 107 BGB zuletzt BGHZ 78, 28 /35; BayObLGZ 1979, 243 /246).
  • RG, 21.12.1927 - V B 32/27

    Löschung einer abgetretenen Hypothek

    Auszug aus BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
    Lediglich dann, wenn mehrere Beteiligte - wenn auch nur möglicherweise (vgl. RGZ 119, 313 /316; Horber' 19 Anm. 5 B a) - in ihrem Recht beeinträchtigt sind, bedarf es der Bewilligung der mehreren Betroffenen (KEHE § 19 RdNr. 51).
  • BayObLG, 25.07.1996 - 2Z BR 39/96

    Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Veränderung des herrschenden Grundstücks

    Wichtigste Eintragungsvoraussetzung ist die Eintragungsbewilligung; bewilligen muss gemäß § 19 GBO , wer von einer Eintragung in seiner Rechtsstellung beeinträchtigt wird oder werden kann, also auch der möglicherweise Betroffene (BGHZ 91, 343/346 f.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1992, 259/260; Demharter § 19 Rn. 49 und 50 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.04.2002 - 2Z BR 30/02

    Sondernutzung an Kfz-Stellplatz in Eigentumswohnanlage -

    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches oder wirtschaftliches Betroffensein voraus (BGHZ 91, 343 ff.; BayObLGZ 1981, 156/158; 1985, 141/142).
  • OLG München, 17.06.2014 - 34 Wx 206/14

    Grundbuchverfahren: Erfordernis der Zustimmung des Inhabers eines Wegerechts bei

    Dies ist der Fall, wenn sein Recht durch die Eintragung im Rechtssinne, d. h. nicht nur wirtschaftlich oder tatsächlich, beeinträchtigt wird oder werden kann (BGH Rpfleger 1984, 408; 2001, 69; BayObLGZ 1981, 156/158; Demharter § 19 Rn. 49).
  • BayObLG, 07.08.1985 - BReg. 2 Z 135/84

    Zum Rangrücktritt hinter einen Grundschuldteilbetrag

    Dies setzt ein rechtliches, nicht nur ein tatsächliches" oder wirtschaftliches Betroffensein voraus ( BayObLGZ 1981, 156 /158 [= MittBayNot 1981, 122 ] m. Nachw.).
  • AG Marl, 06.06.2014 - STH-614
    Der Begriff der "rechtlichen Beeinträchtigung" ist im weitesten Sinne zu verstehen; eine solche liegt bereits dann vor, wenn das Recht durch die bewilligte Eintragung unter Umständen eine ungünstigere Gestaltung erfahren kann (BayObLG BayObLGZ 1981, 156, 158; Rpfleger 1985, 355; KG JFG 14, 146, 147 f - so: Kommentierung von Beck-Online § 55 GBO ).
  • BayObLG, 04.04.1985 - BReg. 2 Z 29/85

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nur bezüglich eines Teiles

    Erforderlich ist also, daß die dingliche Rechtsstellung des Rechtsinhabers durch die vorzunehmende Eintragung irgendwie ungünstiger gestaltet wird oder zumindest ungünstiger gestaltet werden kann ( BayObLGZ 1974, 217 /220 [= DNotZ 1975, 31 ]; 1981, 156/158 [= MittBayNot 1981, 122 ]).
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