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   BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22   

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https://dejure.org/2023,10238
BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22 (https://dejure.org/2023,10238)
BayObLG, Entscheidung vom 26.04.2023 - Verg 16/22 (https://dejure.org/2023,10238)
BayObLG, Entscheidung vom 26. April 2023 - Verg 16/22 (https://dejure.org/2023,10238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    GWB § 103 Abs. 3 Nr. 3, § 110 Abs. 1 S. 1, § 135 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1, § 160 Abs. 2, § 168 Abs. 2 S. 2; VgV § 57 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4
    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren betreffend Medienausstattung eines Berufsbildungszentrums

  • rewis.io

    Beschwerde, Ausschreibung, Vergabekammer, Bauvertrag, Vergabeverfahren, Bieter, Vertragsschluss, Feststellung, Zuschlag, Frist, Wettbewerbsrecht, Dienstleistungen, Unwirksamkeit, Streitwert, sofortige Beschwerde, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Treu und Glauben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliche Vorschriften für die Vergabe eines Auftrags über die Medienausstattung eines Berufsbildungszentrums

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bindefristverlängerung nicht zugestimmt: Kein Ausschluss möglich!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bindefristverlängerung nicht zugestimmt: Kein Ausschluss möglich! (VPR 2023, 2398)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bindefristverlängerung nicht zugestimmt: Kein Ausschluss möglich! (IBR 2023, 587)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2023, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • OLG München, 26.03.2020 - Verg 22/19

    Vergabeverstoß wegen Verletzung der Verpflichtung zur produktneutralen

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 54; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128).

    Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, diese Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 66/18, juris Rn. 52).

    Die Antragsgegnerin behauptet auch nicht, dass es am Markt Fabrikate anderer Hersteller als der Beigeladenen gäbe, die die umfangreichen Spezifikationen erfüllen könnten (vgl. zur Darlegungslast OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 130).

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2020 - 15 Verg 8/20

    Busverkehrsnotbetrieb

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB bestehen in diesem Fall auch keine Rügeobliegenheiten (so auch OLG Koblenz, a. a. O; OLG Jena, a. a. O; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 15 Verg 8/20, juris Rn. 24 f.; OLG Düsseldorf, a. a. O. [juris Rn. 20]; Jaeger in Münchener Kommentar zum GWB, 4. Aufl. 2022, § 160 Rn. 95 f.; a. A. Gabriel/Mertens in BeckOK Vergaberecht, 26. Ed. 31. Oktober 2022, GWB § 160 Rn. 209; Nowak in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 3. Aufl. 2019, § 160 Rn. 84; Dreher in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2021, GWB § 160 Rn. 117).

    Vielmehr gilt Satz 1 bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB generell nicht (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020, 15 Verg 8/20, juris Rn. 24 f. und Rn. 47).

    Ohne Vorliegen besonderer Umstände genügt es allerdings nicht für die Annahme einer Verwirkung, wenn der Antragsteller erst nach Bekanntmachung der Auftragsvergabe einen Nachprüfungsantrag mit dem Ziel gestellt hat, die Unwirksamkeit des mit dem Beigeladenen geschlossenen Vertrags festzustellen, und etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht schon zuvor gerügt hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Dezember 2020, Verg 8/20 - Bauverkehrsnotbetrieb, NZBau 2021, 200 [juris Rn. 25]).

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2019 - Verg 53/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Ausgehend von § 103 Abs. 3 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, werden zudem von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2020, Verg 40/19, juris Rn. 30; Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 34 ff.]; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019, Verg 3/19 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 72 ff.]).

    Ebenso wurde die Ausstattung eines Zentrums für Synthetische Lebenswissenschaften mit einem fest in die Baulichkeit integrierten Laborsterilisator als Bauauftrag eingestuft, da der spezifische Nutzungszweck des Gebäudes sonst nicht erfüllbar war (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, juris Rn. 38).

    Bei einem Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 1, § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist der im Rahmen der nationalen Ausschreibung nicht berücksichtigte Bieter daher nur dann antragsbefugt, wenn er außer der möglichen Rechtsverletzung auch darlegt, dass er in einem neu durchzuführenden Vergabeverfahren mit einer europaweiten Ausschreibung eine bessere Chance auf den Zuschlag hätte (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2016, Verg 15/15 - Sonderfahrten, juris Rn. 63; Braun in Ziekow/Völlink, Vergaberecht, GWB § 135 Rn. 105; Dreher/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, GWB § 135 Rn. 49; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 41 ff.] - der bloße Verweis auf die Verstöße nach § 135 Abs. 1 GWB genügt nicht).

  • OLG Celle, 30.01.2020 - 13 Verg 14/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung einer Vergabekammer; Zuschlag auf ein

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Durch die bloße Bitte um Verlängerung wurden entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin auch nicht die Vergabeunterlagen geändert (im Ergebnis ebenso OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 - Breitbandkabel, juris Rn. 59).

    Die Abgabe einer neuen Erklärung zur Verlängerung der Bindefrist, die nicht Gegenstand der ursprünglichen Vertragsbedingungen war, fällt nicht unter diese Vorschrift und damit auch nicht unter § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV (OLG Celle, Beschluss vom 30. Januar 2020, 13 Verg 14/19 - Breitbandkabel, NZBau 2020, 691 [juris Rn. 63]).

  • OLG Bremen, 14.12.2021 - 2 Verg 1/21

    Anforderungen an mehrfache Dringlichkeitsvergaben von Corona-Schnelltests -

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Zum anderen genügt die bloße Kenntniserlangung von einem Vertragsschluss auf andere Weise als durch Information des Auftraggebers nicht (Dreher/Hoffmann in Burgi/Dreher/Opitz, Beck´scher Vergaberechtskommentar, Band 1, 4. Aufl. 2022, § 135 GWB Rn. 62 ff.; Maimann in Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl. 2020, § 135 Rn. 41; vgl. auch OLG Bremen, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21 - Antigen-Schnelltest, juris Rn. 70 f. und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2019, 15 Verg 9/18, NZBau 2019, 748 [juris Rn. 27 ff.], wonach die bloße Mitteilung des Vertragsschlusses noch nicht einmal ausreicht, sondern weitere Angaben erforderlich sind).

    Eine Erledigung kommt aber nur dann in Betracht, wenn der Beschaffungsbedarf unumkehrbar erfüllt ist, so dass ein primärer Rechtsschutz, der letztlich auf erneute Ausschreibung gerichtet ist, nicht mehr erreicht werden kann (KG, Beschluss vom 10. Mai 2022, Verg 1/22, NZBau 2022, 544 [juris Rn. 22 ff.]; OLG Bremen, Beschluss vom 1. April 2022, 2 Verg 1/21 - Antigen-Schnelltest, NZBau 2022, 548 [juris Rn. 75 f.]; OLG Hamburg, Beschluss vom 11. Februar 2019, 1 Verg 3/15 - kommunaler Wohnungsbau Hamburg, NZBau 2019, 397 [juris Rn. 117 ff.]), etwa weil die ausgeschriebene Leistung auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt war und nicht nachgeholt werden kann (KG, a. a. O.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 66/18

    Wann ist eine Produktvorgabe aus technischen Gründen sachlich gerechtfertigt?

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Desgleichen wurde die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems für die Gefahrenabwehr als Liefer- und Dienstleistungsauftrag eingestuft, da die Bauleistungen nicht den Schwerpunkt des Auftrags bildeten, sondern die Bereitstellung eines digitalen Funk-Netzes (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 66/18, juris Rn. 32 ff.).

    Die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers sind eingehalten, wenn die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben wurden und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, diese Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, Verg 66/18, juris Rn. 52).

  • OLG München, 19.03.2019 - Verg 3/19

    Finanzierung von Auftraggebern durch die öffentliche Hand

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Ausgehend von § 103 Abs. 3 Nr. 2 GWB, der das Bauwerk als Ergebnis einer Gesamtheit von Tief- und Hochbauarbeiten beschreibt, das seinem Wesen nach eine wirtschaftliche oder technische Funktion erfüllen soll, werden zudem von der vergaberechtlichen Rechtsprechung in Einschränkung des Lieferauftrags Beschaffungsmaßnahmen als Bauauftrag qualifiziert, wenn die Anlagen für ein funktionsfähiges Bauwerk erforderlich und von wesentlicher Bedeutung sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2020, Verg 40/19, juris Rn. 30; Beschluss vom 11. Dezember 2019, Verg 53/18 - Laborsterilisator, NZBau 2020, 406 [juris Rn. 34 ff.]; OLG München, Beschluss vom 19. März 2019, Verg 3/19 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 72 ff.]).

    Die Lieferung und Installation von Infusionsgeräten für ein Krankenhaus wurde ebenfalls als Lieferauftrag qualifiziert, da es sich um mobile, nicht mit dem Bauwerk verbundene und nicht an dieses angepasste Standardgeräte handelte (OLG München, Beschluss vom 19. März 2019 - Infusionstechnik, NZBau 2019, 670 [juris Rn. 86 ff.]).

  • OLG München, 21.10.2019 - Verg 13/19

    Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Stationierung und zum Betrieb von

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Dabei ist regelmäßig auf die Summe des Angebots abzustellen, das der Antragsteller eingereicht hat, da er mit dem Nachprüfungsantrag seine Chance auf den Auftrag wahren will (BGH, Beschluss vom 18. März 2014, X ZB 12/13, juris Rn. 7; BayObLG, Beschluss vom 5. August 2022, Verg 7/22, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 21. Oktober 2019, Verg 13/19, juris Rn. 75).
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Wenn Auftraggeber und Beigeladene auch im Nachprüfungsverfahren die Notwendigkeit des Vergabeverfahrens noch leugnen, muss ohne anderweitige Darlegung oder entsprechende Anhaltspunkte auch dem antragstellenden Unternehmer zugute gehalten werden, nicht schon bei Angebotsabgabe von der Notwendigkeit ausgegangen zu sein (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2005, X ZB 27/04 - Altpapierverwertung II, BGHZ 162, 116 [juris Rn. 43 f.]).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Auszug aus BayObLG, 26.04.2023 - Verg 16/22
    Allerdings wird gegen die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung nicht nur dann verstoßen, wenn ein bestimmtes Fabrikat offen in der Leistungsbeschreibung genannt wird, sondern auch, wenn durch die Vielzahl der Vorgaben verdeckt ein bestimmtes Produkt vorgegeben wird und nur mit diesem die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden können (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21, juris Rn. 54; OLG München, Beschluss vom 26. März 2020, Verg 22/19 - Touch-Displays, juris Rn. 128).
  • VK Sachsen-Anhalt, 01.09.2017 - 3 VK LSA 67/17

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss bei Abänderung der Bindefrist

  • OLG München, 21.04.2017 - Verg 1/17

    Untersagung des Zuschlags im Vergabeverfahren für Laborautomatisation

  • OLG Hamburg, 11.02.2019 - 1 Verg 3/15

    Kommunaler Wohnungsbau Hamburg - Ausschreibungspflicht von

  • OLG München, 02.06.2016 - Verg 15/15

    Schülerbeförderung in der Stadt - Vergabeverfahren

  • BayObLG, 05.08.2022 - Verg 7/22

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Beschwerderücknahme;

  • KG, 10.05.2022 - Verg 1/22

    Sofortige Beschwerden des Landes Berlin in dem Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2010 - Verg 32/10

    Anforderungen an den Nachweis der Eignung im Vergabeverfahren

  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

  • OLG Bremen, 04.11.2022 - 2 Verg 1/22

    Nachprüfungsverfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen

  • OLG Koblenz, 12.10.2020 - Verg 8/20

    AN hat Bioabfälle einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen!

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2019 - 15 Verg 9/18

    Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntgabe vergaberechtswidrig

  • BGH, 18.06.2019 - X ZR 86/17

    Straßenbauarbeiten - Schadensersatz wegen Vergaberechtsverstoßes auch ohne

  • OLG München, 31.01.2013 - Verg 31/12

    Vergaberecht: Schätzung des Auftragswerts einer in mehrere Ausschreibungen

  • EuGH, 26.05.2011 - C-306/08

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

  • OLG Brandenburg, 29.03.2012 - Verg W 2/12

    Begriff der Bauleistungen im vergaberechtlichen Sinne; Anforderungen an die

  • OLG München, 05.11.2009 - Verg 15/09

    Vergabeverfahren: Notwendiger Bestandteil einer Rüge; Behandlung der

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2020 - Verg 40/19

    Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen in Losen: Funktionale Betrachtung

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17

    Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags

  • OLG Jena, 09.04.2021 - Verg 2/20

    Betrieb eines Kindergartens ist öffentlicher Auftrag!

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

  • OLG Schleswig, 28.03.2024 - 54 Verg 9/23

    Zur Abgrenzung von Bauaufträgen von Dienstleistungs- und Lieferverträgen.

    cc) Für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsweges ist unerheblich, ob das Fehlen der unionsweiten Ausschreibung gerügt worden ist (BayObLG, Beschluss vom 26.04.2023, Verg 16/22, Rn. 42 bei juris).
  • OLG Schleswig, 05.12.2023 - 54 Verg 8/23

    Bau- oder Dienstleistungsauftrag?

    (3) Für die Frage der Statthaftigkeit des Rechtsweges ist es unerheblich, ob das Fehlen der unionsweiten Ausschreibung gerügt worden ist (BayObLG, Beschluss vom 26.04.2023, Verg 16/22).
  • VK Südbayern, 29.06.2023 - 3194.Z3-3_01-23-3

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren,

    Der Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags steht auch keine Rügepräklusion nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB entgegen, da gem. § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB bei einem Feststellungsantrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB keine Rügeobliegenheit besteht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 26.04.2023 - Verg 16/22).
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