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EGMR, 04.09.2007 - 14795/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
SCHACHURINA v. GERMANY
Art. 8 MRK
Inadmissible (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1319
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EGMR, 26.02.2004 - 74969/01
Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem …
Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die hier in Rede stehende Entscheidung auf innerstaatlichem Recht beruhte, nämlich auf § 1666 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatte, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A, Band 290, S. 20, Rdnr. 44, und Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26. Februar 2004). - EGMR, 26.02.2002 - 46544/99
Fall K. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
Solche weiteren Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 49, EGMR 2000-VIII, sowie Kutzner ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 67, EGMR 2002-I, und Görgülü , a. a. O., Rdnr. 42). - EGMR, 26.05.1994 - 16969/90
KEEGAN v. IRELAND
Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die hier in Rede stehende Entscheidung auf innerstaatlichem Recht beruhte, nämlich auf § 1666 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatte, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A, Band 290, S. 20, Rdnr. 44, und Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26. Februar 2004).