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   EGMR, 04.09.2007 - 14795/06   

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https://dejure.org/2007,29628
EGMR, 04.09.2007 - 14795/06 (https://dejure.org/2007,29628)
EGMR, Entscheidung vom 04.09.2007 - 14795/06 (https://dejure.org/2007,29628)
EGMR, Entscheidung vom 04. September 2007 - 14795/06 (https://dejure.org/2007,29628)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die hier in Rede stehende Entscheidung auf innerstaatlichem Recht beruhte, nämlich auf § 1666 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatte, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A, Band 290, S. 20, Rdnr. 44, und Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26. Februar 2004).
  • EGMR, 26.02.2002 - 46544/99

    Fall K. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
    Solche weiteren Beschränkungen bergen die Gefahr, dass die Familienbeziehungen zwischen einem kleinen Kind und einem oder beiden Elternteilen endgültig abgeschnitten werden (siehe Rechtssachen Elsholz ./. Deutschland [GK], Individualbeschwerde Nr. 25735/94, Rdnr. 49, EGMR 2000-VIII, sowie Kutzner ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 46544/99, Rdnr. 67, EGMR 2002-I, und Görgülü , a. a. O., Rdnr. 42).
  • EGMR, 26.05.1994 - 16969/90

    KEEGAN v. IRELAND

    Auszug aus EGMR, 04.09.2007 - 14795/06
    Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die hier in Rede stehende Entscheidung auf innerstaatlichem Recht beruhte, nämlich auf § 1666 BGB, und dass sie den Schutz des Kindeswohls zum Ziel hatte, was ein legitimes Ziel im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 darstellt (siehe Rechtssachen Keegan ./. Irland, Urteil vom 26. Mai 1994, Serie A, Band 290, S. 20, Rdnr. 44, und Görgülü ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 74969/01, Rdnr. 37, 26. Februar 2004).
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