Rechtsprechung
EuG, 10.06.2009 - T-258/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Polen / Kommission
- EU-Kommission
Polen / Kommission
Nichtigkeitsklage - Aufgrund des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu treffende Übergangsmaßnahmen - Verordnung (EG) Nr. 60/2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor - Klagefrist - Beginn - Verspätung - Unzulässigkeit
- EU-Kommission
Polen / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Republik Polen gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 28. Juni 2004
Verfahrensgang
- EuG, 10.06.2009 - T-258/04
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09
- EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
- EuG, 06.12.2012 - T-258/04
Wird zitiert von ... (6)
- Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-336/09
Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation …
Mit Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04)(5), hat das Gericht erster Instanz der Europäischen Union die Klage der Republik Polen auf Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei(6) zur Europäischen Union wegen Verspätung als unzulässig abgewiesen.Wie sich aus Nr. 50 der Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache, in der das Urteil Polen/Kommission ergangen ist, ergebe, habe das Gericht offensichtlich dadurch gegen den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit und den Grundsatz des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verstoßen, dass es ihre Klage als unzulässig abgewiesen habe.
Sie vertritt die Auffassung, dass der Rechtsstreit zur endgültigen Entscheidung reif sei und beruft sich insoweit auf die Übereinstimmung zwischen den in der vorliegenden Rechtssache und den in der Rechtssache, in der das Urteil Polen/Kommission ergangen ist, erhobenen Rügen.
Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04), wird aufgehoben.
29 und 30), das das Gericht in seinem Urteil Polen/Kommission (Randnrn. 69 bis 73), das Gegenstand des Rechtsmittels in der Rechtssache Polen/Kommission (C-335/09 P) ist, angewandt hat, nicht relativiert werden darf.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19
Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf …
24 Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (…T-257/04, EU:T:2009:182, Rn. 53), und Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:183, Rn. 61).29 Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (…T-257/04, EU:T:2009:182, Rn. 53), und Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:183, Rn. 61).
60 Vgl. auch Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:183, Rn. 60 und 61).
- EuGH, 26.06.2012 - C-336/09
Polen / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …
Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Republik Polen die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04, im Folgenden: angefochtener Beschluss), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung von Art. 5, Art. 6 Abs. 1 bis 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 60/2004 der Kommission vom 14. Januar 2004 mit Übergangsmaßnahmen für den Zuckersektor infolge des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei (…ABl. L 9, S. 8) abgewiesen hat.Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04), wird aufgehoben.
- EuG, 10.09.2020 - T-246/19
Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Zweck des Art. 263 Abs. 4 AEUV darin besteht, allen natürlichen und juristischen Personen, die von Handlungen der Unionsorgane unmittelbar und individuell betroffen sind, einen angemessenen gerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren (…Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182, Rn. 53, und Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-258/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:183, Rn. 61).Außerdem können sich zwar Drittstaaten nicht auf den Status berufen, der den Mitgliedstaaten durch das Unionssystem in Bezug auf Rechtsstreitigkeiten verliehen wird, doch haben sie zumindest die gleichen Klagemöglichkeiten, wie sie juristischen Personen in diesem System zuerkannt werden (…Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182, Rn. 52, und Beschluss vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-258/04, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:183, Rn. 60; Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Polen/Rat, C-273/04, EU:C:2007:361, Nr. 40).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2012 - C-335/09
Polen / Kommission - Rechtsmittel - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation …
3 - Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission (T-258/04). - Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2009 - C-560/07
Balbiino - Beitritt Estlands - Übergangsmaßnahmen - Landwirtschaftliche …