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   EuG, 11.08.1995 - T-104/95 R   

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https://dejure.org/1995,13652
EuG, 11.08.1995 - T-104/95 R (https://dejure.org/1995,13652)
EuG, Entscheidung vom 11.08.1995 - T-104/95 R (https://dejure.org/1995,13652)
EuG, Entscheidung vom 11. August 1995 - T-104/95 R (https://dejure.org/1995,13652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission

    Tsimenta Chalkidos AE gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Zahlung einer Geldbusse - Bankbürgschaft - Verfahren der einstweiligen Anordnung - Aussetzung des Vollzugs.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweilige Anordnung ; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Zahlung einer Geldbusse

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85; ; EG-Vertrag Art. 173; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 186

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 17.02.1995 - T-308/94

    Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 11.08.1995 - T-104/95
    Eine Aussetzung des Vollzugs setzt ausserdem voraus, daß bei der Abwägung der betroffenen Belange mehr für als gegen den Erlaß dieser Maßnahme spricht (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 17. Februar 1995 in der Rechtssache T-308/94 R, Cascades/Kommission, Slg. 1995, II-265).
  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuG, 11.08.1995 - T-104/95
    Die beantragten Maßnahmen müssen eine einstweilige Regelung in dem Sinne darstellen, daß sie der Entscheidung zur Hauptsache nicht vorgreifen dürfen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 21. Dezember 1994 in der Rechtssache T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Slg. 1994, II-1279, Randnr. 10).
  • EuG, 12.05.1995 - T-80/95
    Auszug aus EuG, 11.08.1995 - T-104/95
    Es wird gegebenenfalls Sache der Antragstellerin sein, das Gericht zu befassen, falls sie aufgrund der Entwicklung ihrer finanziellen Lage, insbesondere nach der Entscheidung des Schiedsgerichts, der Gefahr ausgesetzt sein sollte, einen unmittelbar bevorstehenden Schaden zu erleiden, bei dem der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden kann (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 43).
  • EuG, 12.05.1995 - T-79/95
    Auszug aus EuG, 11.08.1995 - T-104/95
    Es wird gegebenenfalls Sache der Antragstellerin sein, das Gericht zu befassen, falls sie aufgrund der Entwicklung ihrer finanziellen Lage, insbesondere nach der Entscheidung des Schiedsgerichts, der Gefahr ausgesetzt sein sollte, einen unmittelbar bevorstehenden Schaden zu erleiden, bei dem der Ausgang des Hauptsacheverfahrens nicht abgewartet werden kann (vgl. zuletzt Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 12. Mai 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-79/95 R und T-80/95 R, SNCF und British Railways/Kommission, Slg. 1995, II-0000, Randnr. 43).
  • EuG, 08.10.2008 - T-73/04

    Carbone-Lorraine / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

    In diesem Urteil wies das Gericht darauf hin, dass im Rahmen der Anwendung von Art. 81 EG gegebenenfalls der relevante Markt festzulegen ist, um zu bestimmen, ob eine Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen geeignet ist und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Markts bezweckt oder bewirkt (Urteile des Gerichts vom 21. Februar 1995, SPO u. a./Kommission, T-29/92, Slg. 1995, II-289, Randnr. 74, und vom 15. März 2000, Cimenteries CBR u. a./Kommission, T-25/95, T-26/95, T-30/95 bis T-32/95, T-34/95 bis T-39/95, T-42/95 bis T-46/95, T-48/95, T-50/95 bis T-65/95, T-68/95 bis T-71/95, T-87/95, T-88/95, T-103/95 und T-104/95, Slg. 2000, II-491, Randnr. 1093).
  • EuG, 21.07.1999 - T-191/98

    Atlantic Container Line u.a. / Kommission

    Die Kommission weist darauf hin, daß die Bankbürgschaft der Wahrung der Gemeinschaftsinteressen dienen solle, gerade weil sie weder über eine Sicherheit noch ein Vorzugsrecht verfüge (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts Cascades/Kommission, Randnrn. 55 und 56, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache T-104/95 R, Tsimenta Chalkidos/Kommission, Slg. 1995, II-2235, Randnr. 23).
  • EuG, 04.06.1996 - T-18/96

    Stichting Certificatie Kraanverhuurbedrijf und Federatie van Nederlandse

    Folglich hat der Richter der einstweiligen Anordnung bei der Beurteilung der Dringlichkeit der beantragten einstweiligen Maßnahme nicht nur zu prüfen, ob die Zahlung der Geldbusse vor dem Erlaß einer Entscheidung zur Hauptsache für die SCK und die FNK zu schweren und irreversiblen Schäden führen kann, die auch dann nicht wiedergutgemacht werden könnten, wenn die angefochtene Entscheidung vom Gericht für nichtig erklärt würde, sondern er hat auch zu untersuchen, ob allein die Stellung einer Bankbürgschaft zu denselben schweren und irreversiblen Schäden führen würde (vgl. zuletzt den Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 11. August 1995 in der Rechtssache T-104/95 R, Tsimenta Chalkidos/Kommission, Slg. 1995, II-2235, Randnr. 19).
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