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   EuG, 14.07.2021 - T-35/19   

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EuG, 14.07.2021 - T-35/19 (https://dejure.org/2021,21266)
EuG, Entscheidung vom 14.07.2021 - T-35/19 (https://dejure.org/2021,21266)
EuG, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - T-35/19 (https://dejure.org/2021,21266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Benavides Torres/ Rat

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela - Einfrieren von Geldern - Listen der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden - Beibehaltung des Namens ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; Einfrieren von Geldern; Listen der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden; Beibehaltung des Namens des ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 12.02.2020 - T-163/18

    Amisi Kumba / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Eine solche Bezugnahme kann nicht allein deshalb als irrelevant angesehen werden, weil die fraglichen Handlungen mehr oder weniger lange zurückliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2020, Amisi Kumba/Rat, T-163/18, EU:T:2020:57, Rn. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Bestimmung gestattet es also dem Rat, die Namen von Personen unter Berufung auf die Gründe für ihre ursprüngliche Aufnahme auch dann auf den streitigen Listen zu belassen, wenn diese Personen in der Zeit vor der Überprüfung keine neue Menschenrechtsverletzung begangen haben, sofern dies in Anbetracht sämtlicher maßgeblichen Umstände, insbesondere angesichts dessen, dass die mit den restriktiven Maßnahmen verfolgten Ziele nicht erreicht wurden, weiterhin gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Februar 2020, Amisi Kumba/Rat, T-163/18, EU:T:2020:57, Rn. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher hat der Rat bei der regelmäßigen Überprüfung dieser restriktiven Maßnahmen eine aktualisierte Bewertung der Lage vorzunehmen und eine Bilanz der Auswirkungen dieser Maßnahmen zu ziehen, um festzustellen, ob sie es ermöglicht haben, die mit der ursprünglichen Aufnahme der Namen der betreffenden Personen und Einrichtungen in die streitige Liste verfolgten Ziele zu erreichen, oder ob im Hinblick auf diese Personen und Einrichtungen nach wie vor dieselbe Schlussfolgerung gezogen werden kann (Urteil vom 12. Februar 2020, Amisi Kumba/Rat, T-163/18, EU:T:2020:57, Rn. 58 und 59).

  • EuGH, 28.11.2013 - C-280/12

    Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit der Rechtsakte des Rates der EU, mit

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Hierzu hat der Unionsrichter bei dieser Prüfung gegebenenfalls von der zuständigen Unionsbehörde vertrauliche oder nicht vertrauliche Informationen oder Beweise anzufordern, die für eine solche Prüfung relevant sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 65).

    Im Streitfall ist es nämlich Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Gründe nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den negativen Nachweis zu erbringen, dass diese Gründe nicht stichhaltig sind (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 66).

    Die vorgelegten Informationen oder Beweise müssen jedoch die Gründe stützen, die gegen die betroffene Person angeführt werden (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 122, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 67).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-584/10

    Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - EuGH weist die Rechtsmittel der

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Hierzu hat der Unionsrichter bei dieser Prüfung gegebenenfalls von der zuständigen Unionsbehörde vertrauliche oder nicht vertrauliche Informationen oder Beweise anzufordern, die für eine solche Prüfung relevant sind (vgl. Urteil vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 65).

    Im Streitfall ist es nämlich Sache der zuständigen Unionsbehörde, die Stichhaltigkeit der gegen die betroffene Person angeführten Gründe nachzuweisen, und nicht Sache der betroffenen Person, den negativen Nachweis zu erbringen, dass diese Gründe nicht stichhaltig sind (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 121, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 66).

    Die vorgelegten Informationen oder Beweise müssen jedoch die Gründe stützen, die gegen die betroffene Person angeführt werden (Urteile vom 18. Juli 2013, Kommission u. a./Kadi, C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P, EU:C:2013:518, Rn. 122, und vom 28. November 2013, Rat/Fulmen und Mahmoudian, C-280/12 P, EU:C:2013:775, Rn. 67).

  • EuG, 14.07.2021 - T-245/18

    Benavides Torres/ Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    In seinem heutigen Urteil, Benavides Torres/Rat (T-245/18, nicht veröffentlicht), hat das Gericht festgestellt, dass der Rat davon ausgehen durfte, dass die bolivarische Nationalgarde unter der Führung des Klägers im Rahmen des Vorgehens der Polizei gegen zivile Demonstrationen übermäßige Gewalt eingesetzt hat und dass der Kläger in Anbetracht des allgemeinen Kontexts der Lage in Venezuela an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt gewesen und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, die die bolivarische Nationalgarde unter seiner Führung begangen hat.
  • EuG, 22.04.2015 - T-190/12

    Das Gericht bestätigt die restriktiven Maßnahmen gegen den Generalstaatsanwalt

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Sie besagen lediglich, dass der in der Begründung der angefochtenen Rechtsakte enthaltene Hinweis auf die früher vom Kläger ausgeübten Funktionen die Ansicht des Rates zum Ausdruck bringt, dass der Kläger aus diesem Grund nach wie vor mit dem herrschenden Regime in Venezuela verbunden sei und dass es keinen Anhaltspunkt dafür gebe, dass diese These in Frage gestellt werden müsste (vgl. entsprechend Urteil vom 22. April 2015, Tomana u. a./Rat und Kommission, T-190/12, EU:T:2015:222, Rn. 167).
  • EuG, 26.03.2019 - T-582/17

    Boshab u.a./ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Es ergibt sich weder aus den Akten noch wurde vom Kläger, der in der mündlichen Verhandlung speziell zu diesem Punkt befragt wurde, geltend gemacht, dass das Ausscheiden aus seinen verschiedenen öffentlichen Ämtern eine Entscheidung gewesen sei, die er als Reaktion auf die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Venezuela getroffen habe, um sich davon zu distanzieren (vgl. entsprechend Urteile vom 26. März 2019, Boshab u. a./Rat, T-582/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:193, Rn. 152, und vom 12. Februar 2020, Kande Mupompa/Rat, T-170/18, EU:T:2020:60, Rn. 131 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 12.02.2020 - T-170/18

    Kande Mupompa/ Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Es ergibt sich weder aus den Akten noch wurde vom Kläger, der in der mündlichen Verhandlung speziell zu diesem Punkt befragt wurde, geltend gemacht, dass das Ausscheiden aus seinen verschiedenen öffentlichen Ämtern eine Entscheidung gewesen sei, die er als Reaktion auf die Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie in Venezuela getroffen habe, um sich davon zu distanzieren (vgl. entsprechend Urteile vom 26. März 2019, Boshab u. a./Rat, T-582/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:193, Rn. 152, und vom 12. Februar 2020, Kande Mupompa/Rat, T-170/18, EU:T:2020:60, Rn. 131 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 06.09.2013 - T-493/10

    Persia International Bank / Rat

    Auszug aus EuG, 14.07.2021 - T-35/19
    Hinsichtlich der Beweismittel, die herangezogen werden dürfen, gilt im Unionsrecht der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Urteil vom 6. September 2013, Persia International Bank/Rat, T-493/10, EU:T:2013:398, Rn. 95 [nicht veröffentlicht]).
  • EuG, 14.07.2021 - T-247/18

    Lucena Ramírez/ Rat

    Par lettre du 20 décembre 2019, 1es parties ont été invitées à présenter des observations sur une éventuelle jonction des affaires T-245/18, Benavides Torres/Conseil, T-246/18, Moreno Pérez/Conseil, T-247/18, Lucena Ramírez/Conseil, T-248/18, Cabello Rondón/Conseil, T-249/18, Saab Halabi/Conseil et T-35/19, Benavides Torres/Conseil, aux fins de la phase orale de la procédure.
  • EuG, 14.07.2021 - T-246/18

    Moreno Pérez/ Rat

    Par lettre du 20 décembre 2019, 1es parties ont été invitées à présenter des observations sur une éventuelle jonction des affaires T-245/18, Benavides Torres/Conseil, T-246/18, Moreno Pérez/Conseil, T-247/18, Lucena Ramírez/Conseil, T-248/18, Cabello Rondón/Conseil, T-249/18, Saab Halabi/Conseil et T-35/19, Benavides Torres/Conseil, aux fins de la phase orale de la procédure.
  • EuG, 14.07.2021 - T-249/18

    Saab Halabi/ Rat

    Par lettre du 20 décembre 2019, 1es parties ont été invitées à présenter des observations sur une éventuelle jonction des affaires T-245/18, Benavides Torres/Conseil, T-246/18, Moreno Pérez/Conseil, T-247/18, Lucena Ramírez/Conseil, T-248/18, Cabello Rondón/Conseil, T-249/18, Saab Halabi/Conseil et T-35/19, Benavides Torres/Conseil, aux fins de la phase orale de la procédure.
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